04.07.2019

CALL: Europäische Digital Top 50 Awards

Seit 2016 werden beim Digital Top 50 Award (DT50) Europas beste Gründer ausgezeichnet. Nun haben Google, McKinsey, Freshfields und Rocket Internet die Bewerbungsphase für den diesjährigen Wettbewerb geöffnet. Die Preisverleihung findet auf der TechCrunch Disrupt Berlin am 12. Dezember 2019 statt, bei der auf die Sieger insgesamt 50.000 Euro Preisgeld warten.
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Digital Top 50 Award, Berlin, Techcrunch
(c) Rocket Internet SE/Screenshot - Die Bewerbungsphase für die Digital Top 50 Awards sind offen.

Die Bewerbungsphase des Digital Top 50 Award öffnet in fünf Kategorien: B2B, B2C, Early Stage und Social Tech. Die Preisverleihung steht unter der Schirmherrschaft von Carlos Moedas, EU-Kommissar für Innovation, und wird durch die strategischen Partner Freshfields, INSEAD, Ashoka und RWTH Aachen unterstützt.

+++ Startup Hydrogrid gewinnt Staatspreis Digitalisierung +++

Bewerbung bis 22. September

Bewerbungen können ab sofort hier eingereicht werden. Tech-Unternehmen aus EU- und EFTA-Ländern können sich bis zum 22. September 2019 in oben genannten Kategorien bewerben. Die Gründer werden von einer Jury aus Experten und Mentoren in den Bereichen Risikokapital, Gründung von digitalen Unternehmen und deren Skalierung bewertet.

Finale des Digital Top 50 Award bei TechCrunch Disrupt Berlin

Die Sieger in den Kategorien „Social Tech“und „Early Stage Startup“ dürfen sich über je 25.000 Euro Preisgeld freuen. Die Gewinner aller vier Kategorien erhalten zudem wertvolle Unterstützung in Form von professioneller, strukturierter Beratung und Coaching-Programmen, sowie Zugriff auf ein umfassendes Netzwerk wichtiger Branchenkontakte durch die Initiativpartner. Weiters erhalten die besten 50 Bewerber in diesem Jahr erstmals die Möglichkeit, ihr Unternehmen im Rahmen der Startup-Konferenz TechCrunch Disrupt Berlin vom 11. bis 12. Dezember zu präsentieren, um mit Investoren ins Gespräch zu kommen.

Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Technologie-Ökosystems

„Die DT50s reichen über einen Gala-Abend weit hinaus. Die praxisnahe Beratung durch Experten aus weltweit erfolgreichen und renommierten Unternehmen ist enorm wertvoll. Und sie fördern die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten europäischen Technologie-Ökosystems“, sagt Konstantin Mehl, Gründer und CEO von „Kaia Health“ und Gewinner in der Kategorie „B2C Tech Startup 2018“.

Europas Unicorns von morgen

Ähnlich denkt Karel Dörner, Seniorpartner McKinsey Digital: „Um auf der Weltbühne wettbewerbsfähig zu sein, muss Europa Unternehmertum und Digitalisierung besser verstehen und unterstützen. Wettbewerb und Zusammenarbeit sind entscheidende Bestandteile eines florierenden Technologie Ökosystems“, sagt er: „Der Tech-Preis DT50 bietet einigen der kreativsten und talentiertesten Persönlichkeiten in Europa eine Plattform und soll die europäische Innovationsfähigkeit weiter stärken. McKinsey hat es sich zur Aufgabe gemacht, junge Technologieunternehmen auf dem Weg zu unterstützen, Europas Unicorns von morgen zu werden. Wir wollen unsere Expertise weitergeben und Europas Startup-Ökosystem mitgestalten“.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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