19.11.2018

„Digital Innovation Hubs“ sollen KMUs bei Digitalisierung unterstützen

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) möchte gemeinsam mit der FFG ab kommenden Jahr österreichweit "Digital Innovation Hubs" einrichten, um KMUs bei der Digitalisierung zu unterstützen. Die Kompetenznetzwerke sollen den Betrieben das fehlende Know-How für Digitalisierungsprojekte liefern. Die Ausschreibung wickelt die FFG ab, drei Millionen Euro stehen zur Verfügung.
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Digital Innovation Hubs sollen laut Schramböck KMUs unterstützen
(c) Daniel Trippolt / BMDW: Ministerin Margarete Schramböck

Fast die Hälfte der österreichischen KMUs sieht einen großen Bedarf an Beratung bei der Umsetzung der digitalen Transformation ihrer Betriebe, so die KMU Digitalisierungsstudie 2018. Um diesen Bedarf zu decken, möchte das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) in Zusammenarbeit mit der FFG ab kommenden Jahr österreichweit „Digital Innovation Hubs“ einrichten. Diese sollen KMUs als Kompetenznetzwerke dienen, um sie in ihren Digitialisierungsbestrebungen zu unterstützen. Die Realisierung der Hubs wird laut BMDW über eine „gezielte Vernetzung bereits bestehender Einrichtungen“ erfolgen. Für das Projekt sollen rund drei Millionen Euro in die Hand genommen werden.  

+++ KMU Digitalisierungsstudie 2018: knapp 50 Prozent fordern Beratung +++

Andockstationen für Know-How-Austausch

Ziel der Digital Innovations Hubs soll es sein, dass KMUs direkte Ansprechpartner in unmittelbarer Umgebung haben. „Die neuen ‚Digital Innovation Hubs‘ werden künftig attraktive Andockstationen für kleine und mittlere Betriebe sein, die dort von hochkarätigen Partnern aus Forschung und Wirtschaft unkompliziert Know-how für ihre erfolgreiche digitale Entwicklung erhalten“, so Margarete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Dementsprechend sollen KMUs in ihren Digitalisierungsprojekten Unterstützung bei der Entwicklung von Prototypen bis hin zur Entwicklung von Geschäftsmodellen erhalten.

Kriterien für die Errichtung der Digital Innovation Hubs

Ein „Digital Innovation Hub“ muss laut BMDW aus mindestens drei Einrichtungen mit Forschungsschwerpunkten im Digitalisierungsbereich bestehen. Zielgruppe sind Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren aber auch Unternehmen, wobei ein besonderes Augenmerk auf Artificial Intelligence (AI), Security, Blockchain und 3D-Printing gelegt wird. Hubs verpflichten sich zudem Leistungen in den Bereichen Information, Weiterbildung und Digitale Innovation zum Nutzen von KMUS zu erbringen. Die Förderungsquote soll maximal 50 Prozent betragen, wobei die Laufzeit laut BMDW auf 36 Monate beschränkt ist.

Einreichungen noch bis 28. Februar 2019 möglich

Die Ausschreibung wickelt die FFG ab und ist für Bewerber ab sofort geöffnet. Einreichungen sind noch bis zum 28. Februar 2019 möglich. Die beiden FFG-Geschäftsführer Henrietta Egerth und Klaus Pseiner verweisen darauf, dass die Digital Innovation Hubs an die EU-Initiative „Digitising European Industry“ (DEI) anknüpft. Dementsprechend sollen die Hubs auch als Basis für künftige Ausschreibungen auf europäischer Ebene dienen. „Mit den ‚Digital Innovation Hubs‘ setzen wir auch einen wichtigen Schritt zur verbesserten Einbindung der österreichischen Kompetenzträger in europäische Netzwerke und damit die erfolgreiche Teilnahme an europäischen Initiativen“, so Egerth und Pseiner.

=> zur Ausschreibung

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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