15.05.2026
STANDORT

Digital-Headquarter: kununu erweitert Wien-Zentrale

Die Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu will ihre Präsenz in Österreich stärken. Neben dem Ausbau der Wiener Zentrale startet das Unternehmen eine "Österreich-Offensive" mit dem Ziel, die heimische Arbeitsplatzkultur umzugestalten.
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Staatssekretär Alexander Pröll und kununu-CEO Nina Zimmermann © kununu

Der Kampf um Fachkräfte und die rasante Transformation durch Künstliche Intelligenz zwingen Wirtschaftstreibende zum Umdenken. Wer heute Talente anziehen und im Betrieb halten will, kommt an einer offenen Unternehmenskultur und transparenten Strukturen kaum noch vorbei. Genau in diesem Spannungsfeld rückt die Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu nun verstärkt jenen Standort ins Zentrum, an dem ihre Geschichte einst begann: Wien.

Von der Dachboden-Idee zur New-Work-Tochter

Die historischen Wurzeln des Unternehmens reichen in das Jahr 2007 zurück. Damals entwickelten die Wiener Brüder Martin und Mark Poreda die Plattform, auf der Angestellte anonym ihre Arbeitgeber bewerten können. Wie brutkasten berichtete, durchliefen die Gründer zunächst eine jahrelange Achterbahnfahrt, bis sie das Startup 2013 schließlich an das Karrierenetzwerk Xing (die heutige New Work SE) verkauften.

Heute gehört kununu vollständig zur deutschen New Work SE und bezeichnet sich selbst, mit laut eigenen Angaben rund 5,1 Millionen monatlichen Nutzer:innen, als reichweitenstärkste Plattform ihrer Art im DACH-Raum. Neben dem Hauptsitz in Wien verfügt das Unternehmen über weitere Standorte in Hamburg und Porto.

Wien als europäische Drehscheibe

Nun gaben kununu-CEO Nina Zimmermann und Digitalisierungs-Staatssekretär Alexander Pröll den langfristigen Ausbau der Bundeshauptstadt zum europäischen Digital-Headquarter bekannt. Mit dem Schritt sind weitere Investitionen in die Bereiche Künstliche Intelligenz und HR-Softwarelösungen verbunden.

Aktuell beschäftigt das Unternehmen insgesamt etwas mehr als 360 Mitarbeiter:innen – rund 270 davon arbeiten bereits am österreichischen Standort. Wie viele neue Arbeitsplätze Kununu mit dem Ausbau schaffen will bleibt in der Aussendung offen. Laut Zimmermann soll Wien künftig aber als zentrale Drehscheibe für die nationalen sowie internationalen Aktivitäten fungieren.

Eigene „Österreich-Offensive“ geplant

Begleitet wird die Standorterweiterung von einer groß angelegten „Österreich-Offensive“. Nach eigenen Angaben plant kununu bis Jahresende den gezielten Austausch mit rund 100 heimischen Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Das erklärte Ziel sei es, gemeinsame Reformimpulse für zeitgemäße HR-Standards und moderne Führungskulturen zu erarbeiten. Arbeitskultur, Transparenz und Leadership seien laut Zimmermann „die Software eines wettbewerbsfähigen Standorts“.

Von Regierungsseite wird die Ankündigung wohlwollend aufgenommen. Staatssekretär Pröll wertet die Entscheidung als Bestätigung dafür, dass in Österreich zunehmend die richtigen Rahmenbedingungen für digitale Unternehmen entstünden.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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