15.05.2026
STANDORT

Digital-Headquarter: kununu erweitert Wien-Zentrale

Die Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu will ihre Präsenz in Österreich stärken. Neben dem Ausbau der Wiener Zentrale startet das Unternehmen eine "Österreich-Offensive" mit dem Ziel, die heimische Arbeitsplatzkultur umzugestalten.
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Staatssekretär Alexander Pröll und kununu-CEO Nina Zimmermann © kununu

Der Kampf um Fachkräfte und die rasante Transformation durch Künstliche Intelligenz zwingen Wirtschaftstreibende zum Umdenken. Wer heute Talente anziehen und im Betrieb halten will, kommt an einer offenen Unternehmenskultur und transparenten Strukturen kaum noch vorbei. Genau in diesem Spannungsfeld rückt die Arbeitgeber-Bewertungsplattform kununu nun verstärkt jenen Standort ins Zentrum, an dem ihre Geschichte einst begann: Wien.

Von der Dachboden-Idee zur New-Work-Tochter

Die historischen Wurzeln des Unternehmens reichen in das Jahr 2007 zurück. Damals entwickelten die Wiener Brüder Martin und Mark Poreda die Plattform, auf der Angestellte anonym ihre Arbeitgeber bewerten können. Wie brutkasten berichtete, durchliefen die Gründer zunächst eine jahrelange Achterbahnfahrt, bis sie das Startup 2013 schließlich an das Karrierenetzwerk Xing (die heutige New Work SE) verkauften.

Heute gehört kununu vollständig zur deutschen New Work SE und bezeichnet sich selbst, mit laut eigenen Angaben rund 5,1 Millionen monatlichen Nutzer:innen, als reichweitenstärkste Plattform ihrer Art im DACH-Raum. Neben dem Hauptsitz in Wien verfügt das Unternehmen über weitere Standorte in Hamburg und Porto.

Wien als europäische Drehscheibe

Nun gaben kununu-CEO Nina Zimmermann und Digitalisierungs-Staatssekretär Alexander Pröll den langfristigen Ausbau der Bundeshauptstadt zum europäischen Digital-Headquarter bekannt. Mit dem Schritt sind weitere Investitionen in die Bereiche Künstliche Intelligenz und HR-Softwarelösungen verbunden.

Aktuell beschäftigt das Unternehmen insgesamt etwas mehr als 360 Mitarbeiter:innen – rund 270 davon arbeiten bereits am österreichischen Standort. Wie viele neue Arbeitsplätze Kununu mit dem Ausbau schaffen will bleibt in der Aussendung offen. Laut Zimmermann soll Wien künftig aber als zentrale Drehscheibe für die nationalen sowie internationalen Aktivitäten fungieren.

Eigene „Österreich-Offensive“ geplant

Begleitet wird die Standorterweiterung von einer groß angelegten „Österreich-Offensive“. Nach eigenen Angaben plant kununu bis Jahresende den gezielten Austausch mit rund 100 heimischen Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Das erklärte Ziel sei es, gemeinsame Reformimpulse für zeitgemäße HR-Standards und moderne Führungskulturen zu erarbeiten. Arbeitskultur, Transparenz und Leadership seien laut Zimmermann „die Software eines wettbewerbsfähigen Standorts“.

Von Regierungsseite wird die Ankündigung wohlwollend aufgenommen. Staatssekretär Pröll wertet die Entscheidung als Bestätigung dafür, dass in Österreich zunehmend die richtigen Rahmenbedingungen für digitale Unternehmen entstünden.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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