05.12.2018

„Digital Europe“: 9,2 Milliarden Euro für den digitalen Wandel

Im Telekommunikationsrat in Brüssel haben sich die EU-Staaten auf eine gemeinsame Position für das EU-Förderprogramm "Digital Europe" geeinigt. Über dieses Programm sollen ab 2021 rund 9,2 Milliarden Euro in die Förderung des digitalen Binnenmarktes fließen.
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Startup-Paket
(c) Hörmandinger; Margarete Schramböck

Die EU-Staaten haben sich bei einem Treffen des Telekommunikationsrates in Brüssel auf eine gemeinsame Position für ein EU-Förderprogramm geeinigt, um den digitalen Wandel in Europa voranzutreiben. Über das sogenannte „Digital Europe“-Programm sollen Schlüsselkapazitäten in den Zukunftsthemen Hochleistungsrechner, Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, digitale Kompetenz und Zusammenarbeit gefördert werden.

Schramböck: Digitaler Binnenmarkt soll Startups in Europa halten

„Digital Europe“: 9,2 Milliarden Euro ab 2021

Das EU-Förderprogramm soll 2021 starten und 9,2 Milliarden Euro umfassen. Es ist Teil des Kapitels „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ im Vorschlag zur mehrjährigen Finanzplanung der Europäischen Union. Dementsprechend bedarf die Bereitstellung und genaue Aufteilung der Mittel noch einer weiteren Beschlussfassung. In einer ersten Stellungnahme begrüßt die österreichische Digitalministerin Margarete Schramböck die Beschlussfassung: „Wenn Europa beim digitalen Wandel vorne mit dabei sein will, müssen wir entsprechende Mittel dafür bereitstellen. Erstmals wird es im mehrjährigen Finanzrahmen der EU einen eigenen Schwerpunkt für Digitalisierung geben. Europa investiert 9,2 Milliarden Euro, um die Wirtschaft und Innovationskraft zu stärken.“

Digitalen Binnenmarkt stärken

Das Programm wurde laut Schramböck federführend durch das Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) im Rahmen des österreichischen Ratsvorsitzes verhandelt. Durch die Einigung würde man die richtigen Weichen stellen, um den digitalen Binnenmarkt und Standort zu stärken. „Ein Europa das schützt, gilt natürlich auch für die Zukunft des Standortes. Damit leisten wir einen Beitrag zur Sicherung des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung. Für mich als Digitalministerin ist dieser Beschluss ein wichtiges Signal Richtung Zukunft“, so Schramböck.

Archiv: Margarete Schramböck im Video-Interview über die Bedeutung des digitalen Binnenmarktes für Startups

Vom informellen Rat für Wettbewerbsfähigkeit mit der Bundesministerin Margarete Schramböck, über die ihre Pläne für die Ratspräsidentschaft, die AI-Ausstellung im Future Space, die Handelszuspitzung mit dem USA Präsident Trump uvm!

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 16. Juli 2018


=> Europäischer Rat 

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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