20.12.2018

„Digital-Dossier 2018“: Großer digitaler Aufholbedarf bei KMUs

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) hat das “Digital-Dossier 2018” veröffentlicht – eine Bestandsaufnahme der Digitalisierung der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft. Die Ergebnisse des Dossiers sehen einen großen “digitalen Aufholbedarf” bei KMUs.
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(c) APA Fotoservice Juhasz: Margarete Schramböck, ÖVP

Die Digitalisierung ist in der österreichischen Wirtschaft bislang noch nicht vollständig angekommen – das ist zumindest das Ergebnis des sogenannten „Digital Dossier 2018“ des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW). Dabei handelt es sich um eine Bestandsaufnahme zur Digitalisierung der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft. Das Dossiers zielt darauf ab, einen besseren Überblick über den Digitalisierungsaufholbedarf in Österreich zu geben. „Gerade bei der Digitalisierung gibt es unzählige Studien und Befunde. Wir müssen zu einer faktenbasierten Debatte kommen und Probleme offen ansprechen, um Bewusstsein bei den Unternehmen zu schaffen. Wo es Defizite gibt, wollen wir unterstützen und bestehende Stärkenfelder bewusst ausbauen“, so Digitalministerin Margarete Schramböck.

+++ “Digital Innovation Hubs” sollen KMUs bei Digitalisierung unterstützen +++

Für die Hälfte der KMUs hat Digitalisierung keine Relevanz

Bei mittelständischen Unternehmen gebe es laut dem „Digital-Dossier 2018“ großen Aufholbedarf: Demnach würden fast die Hälfte der KMUs der digitalen Technologie noch „keine große Relevanz für das eigene Geschäftsmodell“ beimessen. Zudem würden mittelständische Industrieunternehmen im Schnitt nur zehn Prozent ihrer Gesamtinvestitionen für digitale Technologien aufwenden. Die Digitalministerin verweist jedoch auf die Chancen der Digitalisierung: „Digitalisierung ist für diese Betriebe oftmals die Chance, neue Geschäftsmodelle aufzubauen und den laufenden Betrieb mit kleinen Anpassungen zu optimieren. In Zukunft wird jeder Betrieb auch eine digitale Komponente brauchen und daher werden wir hier mit Know-How, Infrastruktur und Netzwerken aktiv unterstützen.“

„Digital Innovation Hubs“ starten 2019

Um KMUs bei der Digitalisierung zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) gemeinsam mit der FFG ab kommenden Jahr die bundesweite Errichtung von sogenannten „Digital Innovation Hubs“ geplant (der brutkasten berichtete). Dabei handelt es sich um bundesweite Kompetenznetzwerke, die den Betrieben das fehlende Know-How für Digitalisierungsprojekte liefern sollen. Die Realisierung der Hubs wird laut BMDW über eine „gezielte Vernetzung bereits bestehender Einrichtungen“ erfolgen. Für das Projekt sollen, wie Mitte November verkündet, rund drei Millionen Euro in die Hand genommen werden. Zudem soll im Februar die Digitalisierungsagentur (DIA) ihre operative Arbeit aufnehmen.

Digitale Kompetenz von Mitarbeitern fördern

Wie aus dem „Digital Dossier“ weiters hervorgeht, würden rund 90 Prozent der Personalverantwortlichen in österreichischen Unternehmen einen hohen Schulungsbedarf bei ihren Mitarbeitern feststellen. Mit 60 Prozent wird der IT- und Datensicherheit die höchste Notwendigkeit zugesprochen. Rund vier von zehn Unternehmen sehen zudem Nachholbedarf bezüglich kaufmännischer Aspekte, wie zum Beispiel der Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle. „Technik alleine ist nichts ohne kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir sehen, dass sich Berufsfelder ändern und darauf müssen wir gemeinsam mit den Unternehmen reagieren. Die digitale Kompetenz ist der Schlüssel für viele Jobs von morgen“, so Schramböck.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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