02.06.2023

„Digital Austria Act“: Regierung kündigt u.a. Update für KI-Strategie an

Die Bundesregierung hat ihre Ziele und Grundsätze für die Digitalisierung in Österreich in einem Arbeitsprogramm ausformuliert, das im Ministerrat beschlossen wurde.
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Gesundheitsminister Johannes Rauch (l.) und Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (r.)
Gesundheitsminister Johannes Rauch (l.) und Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (r.) | Foto: Regina Aigner/BKA

117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungsgrundsätze – so viel umfasst der von der Bundesregierung am Donnerstag im Ministerrat beschlossene „Digital Austria Act“. Dabei handelt es sich um das Arbeitsprogramm, das sich die Bundesregierung für die Digitalisierung in Österreich gegeben hat.

„Die Schwerpunkte des Digital Austria Act sind ressortübergreifend und betreffen alle Mitglieder der Bundesregierung und alle Lebensbereiche der Menschen“, sagte Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP), der das Arbeitsprogramm gemeinsam mit Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) präsentierte.

Die enthaltenen Maßnahmen reichen vom einem Update der Strategie für künstliche Intelligenz (KI) über Digitalisierung im Gesundheitsbereich bis hin zu einem allgemeinen „Digi-Check“, der die Digitalisierungstauglichkeit künftiger Gesetze sicherstellen soll.

KI-Strategie wird aktualisiert, Behörde kommt

Ihre KI-Strategie hatte die Bundesregierung ursprünglich 2021 präsentiert – damals unter teils scharfer Kritik aus der heimischen KI-Community (brutkasten berichtete). Im „Digital Austria Act“ wird nun eine Aktualisierung angekündigt. Die beiden federführenden Ressorts, das Finanzministerium und das Klimaschutzministerium, bewerten demnach gerade die Umsetzung der Strategie. Darauf aufbauend soll mit anderen Ministerien und mit Expert:innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Sozialpartnern ein Update der KI-Strategie erarbeitet werden.

In Aussicht gestellt werden dabei mehrere Punkte: Die Verfügbarkeit und Nutzung von Daten soll erhöht werden, die nötigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Die KI-Grundlagenforschung soll ausgeweitet werden. Dazu soll „ein Ökosystem“ bestehend aus Unternehmen, Wissenschaft und Forschung „geschaffen und finanziert“ werden. Angekündigt wird außerdem eine eigene Behörde für KI. Eine solche hatte Staatssekretär Tursky zuletzt bereits öffentlich gefordert. Auch soll das Thema KI im Rahmen der digitalen Kompetenzoffensive „besondere Berücksichtigung“ finden.

In den vergangenen Wochen hatte Expert:innen aus dem KI-Bereich wiederholt die Regierungspolitik kritisiert. Nachdem im März bei der “Cluster of Excellence”-Förderung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) und des Wissenschaftsministeriums kein KI-Projekt zum Zug kam, attestierte AI-Austria-Mitgründer Clemens Wasner Wissenschaftsminister Martin Polaschek im brutkasten-Gespräch, den Job verfehlt zu haben. Günter Klambauer, KI-Forscher an der Johannes-Kepler-Universität in Linz, bezeichnete es als „besorgniserregend“, dass kein KI-Projekt ausgewählt wurde.

„Digi-Check“ soll Digitalisierungstauglichkeit von Gesetzen prüfen

Zu den weiteren Punkten des „Digital Austria Acts“ zählt abseits des KI-Themas unter anderem auch der „Digi-Check“. Damit will die Regierung sicherstellen, dass künftige Gesetze digitalisierungstauglich sind. Sofern dies auf bestehende Rechtsvorschriften ebenfalls nicht zutrifft, soll dies „bereinigt“ werden, wie es im „Digital Austria Act“ wörtlich heißt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung von persönlichen Dokumenten und Nachweisen – Meldeauskunft, Strafregisterauszug, Heirats- oder Geburtsurkunden sollen künftig gratis über die bereits verfügbare App „Digitales Amt“ verfügbar sein.

Ärzt:innen können künftig digitale Gesundheits-Apps verschreiben

Auch im Gesundheitsbereich sieht der „Digital Austria Act“ unterschiedliche Maßnahmen vor. Das Ziel: „Die Menschen in Österreich sollen all ihre Gesundheitsdaten sicher und auf einen Blick digital einsehen können“, wie die beteiligten Ministerien in einer Aussendung schreiben. Dazu soll unter anderem die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) weiterentwickelt werden.

Eine Veränderung kommt auch bei Gesundheits-Apps: Künftig werden Ärztinnen und Ärzte „qualitätsgesicherte digitale Gesundheitsanwendungen“ verschreiben können. Dies soll die telemedizinische Versorgung verbessern. „Digitale Gesundheitsberatung muss so einfach sein wie ein Online-Einkauf. Dann können wir damit auch Arztpraxen und Spitäler entlasten“, sagte Rauch.

Aus dem Archiv: Was es für Gesundheits-Apps braucht

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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Das Wiener Fintech Bitpanda erweitert sein Angebot um Margin Trading für Aktien und ETFs. Nutzer:innen können damit mehr als 875 Wertpapiere mit einem Hebel von bis zu 20x handeln. Käufe sind ordergebührenfrei, beim Verkauf fällt eine pauschale Gebühr von einem Euro an. Für Kund:innen in Österreich und Deutschland übernimmt die Plattform zudem die steuerliche Abwicklung der Kapitalerträge.

Was „Hebel“ bedeutet

Beim Margin Trading leiht man sich Geld, um mit mehr Kapital zu handeln, als man besitzt. 20x heißt: Wer 500 Euro einsetzt, bewegt eine Position von 10.000 Euro. Gewinne wie Verluste vervielfachen sich entsprechend. Schon ein Kursrückgang von fünf Prozent zehrt den Einsatz komplett auf. Das Produkt richtet sich damit an kurzfristige, risikobewusste Trader:innen – nicht an langfristigen Vermögensaufbau.

Der eigentliche Clou: echte Aktien statt Derivate

Interessant ist, wie Bitpanda den 20x-Hebel möglich macht. Für gehebelte Aktienprodukte gilt in der EU eine strenge Grenze: Die Aufsicht ESMA deckelt Aktien-CFDs – Wetten auf Kursbewegungen ohne echten Aktienbesitz – für Privatkund:innen bei 5:1. Diese Obergrenze gilt jedoch nur für CFDs, und genau die bietet Bitpanda bei diesem Produkt nicht an. Auf Nachfrage von brutkasten stellt das Unternehmen klar: Kund:innen handeln echte Aktien, ETFs und ETCs. Sie setzen eigenes Kapital ein und leihen sich für den Rest den Euro-Stablecoin EURCV von Bitpanda. Weil es sich damit um klassisches Wertpapier-Margin und nicht um ein CFD handelt, gelten die CFD-Hebelgrenzen der ESMA hier nicht – und 20x wird darstellbar.

„Gebührenfrei“ heißt nicht kostenlos

Die beworbene „Zero Order Fee“ gilt nur für die Ordergebühr beim Kauf. Für das geliehene Geld fällt eine Finanzierungsgebühr an: In den ersten 60 Tagen sind es 0,18 Prozent pro Tag auf den geliehenen Betrag, danach sinkt sie schrittweise. Bei sehr kurzen Haltedauern fällt das kaum ins Gewicht – wer eine Position länger offen hält, zahlt spürbar drauf.

Das Risiko, das man kennen sollte

Der zentrale Punkt betrifft den Schutz nach unten. Anders als beim Crypto Margin Trading gibt es hier keinen garantierten Schutz vor einem negativen Kontostand. Reißt der Kurs stark aus – etwa durch eine Kurslücke oder geringe Liquidität – kann der Verkaufserlös das geliehene Geld nicht decken. Dann bleibt eine Restschuld, die Kund:innen begleichen müssen. Das steht in Spannung zur Ankündigung, die vor allem die Risikomanagement-Funktionen betont. Zugang gibt es zudem erst nach einem Angemessenheitstest zu Hebel, Margin und Liquidation, angeboten „execution only“ – also ohne Beratung.

Einordnung: ein Baustein Richtung Börsengang

„Anleger erwarten heute zunehmend dieselben professionellen Möglichkeiten, ihre Portfolios zu steuern und abzusichern, die bislang vor allem institutionellen Investoren zur Verfügung standen“, sagt CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad. Man reagiere mit dem neuen Produkt „auf die steigende Nachfrage nach mehr Flexibilität und Möglichkeiten zur kurzfristigen Absicherung“.

Der Schritt passt zum Wandel vom Krypto-Broker zur Multi-Asset-Plattform – in einem Jahr, in dem am Markt über einen möglichen Bitpanda-Börsengang spekuliert wird. Und er reiht sich in einen breiteren europäischen Trend ein: Immer mehr Retail-Plattformen bringen gehebelte Produkte an ein breites Publikum. Die Gewinnchance ist real – das Verlustrisiko ebenso.

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Der „Digital Austria Act“ hat das Ziel, die Digitalisierung in Österreich voranzutreiben und betrifft daher viele Lebensbereiche der Menschen. Die enthaltenen Maßnahmen betreffen unter anderem die KI-Strategie, den Digi-Check für gesetzeskonforme Digitalisierung, die Digitalisierung von persönlichen Dokumenten und Nachweisen sowie die Entwicklung von Gesundheits-Apps. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen soll eine verbesserte Versorgung und Digitalisierungstauglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger in Österreich erreicht werden. Somit hat der „Digital Austria Act“ eine positive gesellschaftspolitische Auswirkung, indem er auf eine zukunftsfähige und fortschrittliche digitalisierte Gesellschaft abzielt.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der „Digital Austria Act“ umfasst 117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungsgrundsätze und betrifft alle Mitglieder der Bundesregierung sowie alle Lebensbereiche der Menschen. Einige der Maßnahmen umfassen unter anderem eine Aktualisierung der KI-Strategie, die Erweiterung der KI-Grundlagenforschung und die Schaffung einer eigenen Behörde für KI. Zudem werden künftige Gesetze auf ihre Digitalisierungstauglichkeit geprüft und persönliche Dokumente und Nachweise sollen über die App „Digitales Amt“ verfügbar gemacht werden. Das Programm zielt darauf ab, die Digitalisierung in Österreich voranzutreiben und könnte langfristig positive wirtschaftliche Auswirkungen auf die Branche haben.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Für dich als Innovationsmanager:in bedeutet der „Digital Austria Act“, dass du in Zukunft mit einer stärkeren Unterstützung der österreichischen Regierung im Bereich der Digitalisierung in Österreich rechnen kannst. Dazu gehören beispielsweise ein Update der KI-Strategie samt Schaffung einer eigenen Behörde, ein „Digi-Check“ zur Überprüfung der Digitalisierungstauglichkeit von Gesetzen sowie die Digitalisierung von persönlichen Dokumenten und die Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Zudem erhalten Ärzt:innen künftig die Möglichkeit, qualitätsgesicherte digitale Gesundheitsanwendungen zu verschreiben, um die telemedizinische Versorgung zu verbessern. Als Innovationsmanager:in solltest du daher die neuesten Entwicklungen in der Digitalisierung verfolgen und dich auf mögliche Chancen und Veränderungen in deinem Unternehmen einstellen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in bietet der „Digital Austria Act“ Potenzial für Investitionen in künstliche Intelligenz, Technologie und digitale Gesundheitsanwendungen in Österreich. Die angekündigte Aktualisierung der KI-Strategie, Einschätzung der Umsetzung der Strategie und die Ankündigung einer eigenen Behörde für KI können langfristige Investitionsmöglichkeiten schaffen. Auch die Vorhaben zur Verbesserung der Digitalisierung von Gesetzen und persönlichen Dokumenten sowie die Ankündigung, dass Ärzt:innen zukünftig digitale Gesundheits-Apps verschreiben können, können Investitionsmöglichkeiten in entsprechende Unternehmen eröffnen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in solltest du den „Digital Austria Act“ im Auge behalten und die darin enthaltenen Maßnahmen und Grundsätze zur Digitalisierung in Österreich auf ihre Umsetzung hin überwachen und gegebenenfalls politisch beeinflussen. Insbesondere die geplanten Aktualisierungen der KI-Strategie und die Schaffung einer eigenen KI-Behörde sind dabei von Interesse, da sich daraus wichtige Impulse und Entwicklungschancen für Wirtschaft und Gesellschaft ergeben können.

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der „Digital Austria Act“ der österreichischen Bundesregierung ist ein umfassendes Arbeitsprogramm zur Digitalisierung in Österreich, das 117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungsgrundsätze enthält. Es umfasst zahlreiche Bereiche wie Künstliche Intelligenz, Digitalisierung im Gesundheitswesen, Digitalisierungstauglichkeit von Gesetzen und die Digitalisierung von persönlichen Dokumenten. Ein Update der KI-Strategie ist angekündigt sowie die Schaffung einer eigenen Behörde für KI. Ziel ist es, die Digitalisierung in allen Bereichen des Lebens voranzutreiben und Österreich als führende digitale Nation zu etablieren.

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Florian Tursky (Digitalisierungs-Staatssekretär)
  • Johannes Rauch (Gesundheitsminister)
  • Clemens Wasner (AI-Austria-Mitgründer)
  • Günter Klambauer (KI-Forscher an der Johannes-Kepler-Universität in Linz)
  • Martin Polaschek (Wissenschaftsminister)

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Bundesregierung
  • ÖVP
  • Grüne
  • AI-Austria
  • Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)
  • Wissenschaftsministerium
  • Johannes-Kepler-Universität Linz

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