02.06.2023

„Digital Austria Act“: Regierung kündigt u.a. Update für KI-Strategie an

Die Bundesregierung hat ihre Ziele und Grundsätze für die Digitalisierung in Österreich in einem Arbeitsprogramm ausformuliert, das im Ministerrat beschlossen wurde.
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Gesundheitsminister Johannes Rauch (l.) und Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (r.)
Gesundheitsminister Johannes Rauch (l.) und Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (r.) | Foto: Regina Aigner/BKA

117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungsgrundsätze – so viel umfasst der von der Bundesregierung am Donnerstag im Ministerrat beschlossene „Digital Austria Act“. Dabei handelt es sich um das Arbeitsprogramm, das sich die Bundesregierung für die Digitalisierung in Österreich gegeben hat.

„Die Schwerpunkte des Digital Austria Act sind ressortübergreifend und betreffen alle Mitglieder der Bundesregierung und alle Lebensbereiche der Menschen“, sagte Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP), der das Arbeitsprogramm gemeinsam mit Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) präsentierte.

Die enthaltenen Maßnahmen reichen vom einem Update der Strategie für künstliche Intelligenz (KI) über Digitalisierung im Gesundheitsbereich bis hin zu einem allgemeinen „Digi-Check“, der die Digitalisierungstauglichkeit künftiger Gesetze sicherstellen soll.

KI-Strategie wird aktualisiert, Behörde kommt

Ihre KI-Strategie hatte die Bundesregierung ursprünglich 2021 präsentiert – damals unter teils scharfer Kritik aus der heimischen KI-Community (brutkasten berichtete). Im „Digital Austria Act“ wird nun eine Aktualisierung angekündigt. Die beiden federführenden Ressorts, das Finanzministerium und das Klimaschutzministerium, bewerten demnach gerade die Umsetzung der Strategie. Darauf aufbauend soll mit anderen Ministerien und mit Expert:innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Sozialpartnern ein Update der KI-Strategie erarbeitet werden.

In Aussicht gestellt werden dabei mehrere Punkte: Die Verfügbarkeit und Nutzung von Daten soll erhöht werden, die nötigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Die KI-Grundlagenforschung soll ausgeweitet werden. Dazu soll „ein Ökosystem“ bestehend aus Unternehmen, Wissenschaft und Forschung „geschaffen und finanziert“ werden. Angekündigt wird außerdem eine eigene Behörde für KI. Eine solche hatte Staatssekretär Tursky zuletzt bereits öffentlich gefordert. Auch soll das Thema KI im Rahmen der digitalen Kompetenzoffensive „besondere Berücksichtigung“ finden.

In den vergangenen Wochen hatte Expert:innen aus dem KI-Bereich wiederholt die Regierungspolitik kritisiert. Nachdem im März bei der “Cluster of Excellence”-Förderung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) und des Wissenschaftsministeriums kein KI-Projekt zum Zug kam, attestierte AI-Austria-Mitgründer Clemens Wasner Wissenschaftsminister Martin Polaschek im brutkasten-Gespräch, den Job verfehlt zu haben. Günter Klambauer, KI-Forscher an der Johannes-Kepler-Universität in Linz, bezeichnete es als „besorgniserregend“, dass kein KI-Projekt ausgewählt wurde.

„Digi-Check“ soll Digitalisierungstauglichkeit von Gesetzen prüfen

Zu den weiteren Punkten des „Digital Austria Acts“ zählt abseits des KI-Themas unter anderem auch der „Digi-Check“. Damit will die Regierung sicherstellen, dass künftige Gesetze digitalisierungstauglich sind. Sofern dies auf bestehende Rechtsvorschriften ebenfalls nicht zutrifft, soll dies „bereinigt“ werden, wie es im „Digital Austria Act“ wörtlich heißt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung von persönlichen Dokumenten und Nachweisen – Meldeauskunft, Strafregisterauszug, Heirats- oder Geburtsurkunden sollen künftig gratis über die bereits verfügbare App „Digitales Amt“ verfügbar sein.

Ärzt:innen können künftig digitale Gesundheits-Apps verschreiben

Auch im Gesundheitsbereich sieht der „Digital Austria Act“ unterschiedliche Maßnahmen vor. Das Ziel: „Die Menschen in Österreich sollen all ihre Gesundheitsdaten sicher und auf einen Blick digital einsehen können“, wie die beteiligten Ministerien in einer Aussendung schreiben. Dazu soll unter anderem die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) weiterentwickelt werden.

Eine Veränderung kommt auch bei Gesundheits-Apps: Künftig werden Ärztinnen und Ärzte „qualitätsgesicherte digitale Gesundheitsanwendungen“ verschreiben können. Dies soll die telemedizinische Versorgung verbessern. „Digitale Gesundheitsberatung muss so einfach sein wie ein Online-Einkauf. Dann können wir damit auch Arztpraxen und Spitäler entlasten“, sagte Rauch.

Aus dem Archiv: Was es für Gesundheits-Apps braucht

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Das Verenas-Team mit Gründerin Verena Nairz-Kapferer (3. v.r.). © Verenas

Die Ursprungsidee für Verenas entstand krisenbedingt: Während des ersten Corona-Lockdowns 2020 entwickelte Verena Nairz-Kapferer im eigenen Innsbrucker Café haltbare Rezepturen, um den Betrieb abzusichern. Was als Initiative für Café-Gäste begann, wird nun zum eigenständigen Geschäftsmodell. Im November 2026 gründen Verena Nairz-Kapferer und Jürgen Nairz eine eigene GmbH, um das Produktangebot im B2B-Bereich überregional zu skalieren.

Prozesssicherheit statt Spezialzutaten

Im Zentrum der Vertriebsstrategie steht der Premium-Gastrogroßhandel, über den Hotels, Cafés und Restaurants flächendeckend beliefert werden sollen. Aus mehr als 60 praxiserprobten Rezepturen konzentriert sich das Unternehmen für Großküchen auf rund 20 Varianten. Der wirtschaftliche Hebel liegt laut dem Gründungsteam dabei nicht nur beim Wareneinsatz von 0,80 bis 1,20 Euro pro fertig gebackener Portion. Standardisierte Mischungen reduzieren insbesondere den Arbeits- und Lageraufwand für Betriebe, die keine eigenen Spezialzutaten vorhalten wollen.

„Für einen Gastronomiebetrieb zählt nicht nur, was eine Portion an Zutaten kostet. Entscheidend sind auch Arbeitszeit, Einfachheit, Prozesssicherheit und eine Qualität, die unabhängig davon funktioniert, wer den Kuchen gerade zubereitet“, erklärt Jürgen Nairz, der den Vertriebsaufbau verantwortet.

Getrennte Produktion für Glutenfrei-Zertifizierung

Verena Nairz-Kapferer arbeitete ursprünglich im sozialen Bereich und verkaufte samstags selbst gebackene Kuchen. © Verenas

Die Backmischungen sind rein pflanzlich sowie zu großen Teilen zusätzlich glutenfrei formuliert. „Ich wollte nie einen Kuchen entwickeln, bei dem jemand sagt: Für vegan oder glutenfrei schmeckt der aber gut“, betont Produktentwicklerin Verena Nairz-Kapferer.

Um die geforderten Qualitätsstandards im B2B-Geschäft sicherzustellen, trennt das Startup laut eigenen Angaben die Fertigung. Vegane Varianten sollen ab November 2026 in einem Partnerbetrieb nahe Graz abgefüllt werden. Die glutenfreien Mischungen verbleiben in einer separaten Innsbrucker Produktionsstätte, um Kreuzkontaminationen auszuschließen. Damit bereitet sich das Unternehmen auf die Zertifizierung mit dem Glutenfrei-Symbol vor.

Absatzziel: 40.000 Einheiten im Jahr 2027

Flankiert von einem B2C-Onlineshop mit vorerst sieben Sorten setzt das Unternehmen auf wiederkehrende B2B-Bestellungen. Für das Geschäftsjahr 2027 peilt Verenas ein Absatzvolumen von rund 40.000 Einheiten an. Gespräche mit weiteren Partnern im Gastrogroßhandel laufen laut den Gründer:innen bereits, um die Distribution im kommenden Jahr überregional auszubauen.

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„Digital Austria Act“: Regierung kündigt u.a. Update für KI-Strategie an

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der „Digital Austria Act“ hat das Ziel, die Digitalisierung in Österreich voranzutreiben und betrifft daher viele Lebensbereiche der Menschen. Die enthaltenen Maßnahmen betreffen unter anderem die KI-Strategie, den Digi-Check für gesetzeskonforme Digitalisierung, die Digitalisierung von persönlichen Dokumenten und Nachweisen sowie die Entwicklung von Gesundheits-Apps. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen soll eine verbesserte Versorgung und Digitalisierungstauglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger in Österreich erreicht werden. Somit hat der „Digital Austria Act“ eine positive gesellschaftspolitische Auswirkung, indem er auf eine zukunftsfähige und fortschrittliche digitalisierte Gesellschaft abzielt.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der „Digital Austria Act“ umfasst 117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungsgrundsätze und betrifft alle Mitglieder der Bundesregierung sowie alle Lebensbereiche der Menschen. Einige der Maßnahmen umfassen unter anderem eine Aktualisierung der KI-Strategie, die Erweiterung der KI-Grundlagenforschung und die Schaffung einer eigenen Behörde für KI. Zudem werden künftige Gesetze auf ihre Digitalisierungstauglichkeit geprüft und persönliche Dokumente und Nachweise sollen über die App „Digitales Amt“ verfügbar gemacht werden. Das Programm zielt darauf ab, die Digitalisierung in Österreich voranzutreiben und könnte langfristig positive wirtschaftliche Auswirkungen auf die Branche haben.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Für dich als Innovationsmanager:in bedeutet der „Digital Austria Act“, dass du in Zukunft mit einer stärkeren Unterstützung der österreichischen Regierung im Bereich der Digitalisierung in Österreich rechnen kannst. Dazu gehören beispielsweise ein Update der KI-Strategie samt Schaffung einer eigenen Behörde, ein „Digi-Check“ zur Überprüfung der Digitalisierungstauglichkeit von Gesetzen sowie die Digitalisierung von persönlichen Dokumenten und die Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Zudem erhalten Ärzt:innen künftig die Möglichkeit, qualitätsgesicherte digitale Gesundheitsanwendungen zu verschreiben, um die telemedizinische Versorgung zu verbessern. Als Innovationsmanager:in solltest du daher die neuesten Entwicklungen in der Digitalisierung verfolgen und dich auf mögliche Chancen und Veränderungen in deinem Unternehmen einstellen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in bietet der „Digital Austria Act“ Potenzial für Investitionen in künstliche Intelligenz, Technologie und digitale Gesundheitsanwendungen in Österreich. Die angekündigte Aktualisierung der KI-Strategie, Einschätzung der Umsetzung der Strategie und die Ankündigung einer eigenen Behörde für KI können langfristige Investitionsmöglichkeiten schaffen. Auch die Vorhaben zur Verbesserung der Digitalisierung von Gesetzen und persönlichen Dokumenten sowie die Ankündigung, dass Ärzt:innen zukünftig digitale Gesundheits-Apps verschreiben können, können Investitionsmöglichkeiten in entsprechende Unternehmen eröffnen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in solltest du den „Digital Austria Act“ im Auge behalten und die darin enthaltenen Maßnahmen und Grundsätze zur Digitalisierung in Österreich auf ihre Umsetzung hin überwachen und gegebenenfalls politisch beeinflussen. Insbesondere die geplanten Aktualisierungen der KI-Strategie und die Schaffung einer eigenen KI-Behörde sind dabei von Interesse, da sich daraus wichtige Impulse und Entwicklungschancen für Wirtschaft und Gesellschaft ergeben können.

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der „Digital Austria Act“ der österreichischen Bundesregierung ist ein umfassendes Arbeitsprogramm zur Digitalisierung in Österreich, das 117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungsgrundsätze enthält. Es umfasst zahlreiche Bereiche wie Künstliche Intelligenz, Digitalisierung im Gesundheitswesen, Digitalisierungstauglichkeit von Gesetzen und die Digitalisierung von persönlichen Dokumenten. Ein Update der KI-Strategie ist angekündigt sowie die Schaffung einer eigenen Behörde für KI. Ziel ist es, die Digitalisierung in allen Bereichen des Lebens voranzutreiben und Österreich als führende digitale Nation zu etablieren.

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Florian Tursky (Digitalisierungs-Staatssekretär)
  • Johannes Rauch (Gesundheitsminister)
  • Clemens Wasner (AI-Austria-Mitgründer)
  • Günter Klambauer (KI-Forscher an der Johannes-Kepler-Universität in Linz)
  • Martin Polaschek (Wissenschaftsminister)

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Bundesregierung
  • ÖVP
  • Grüne
  • AI-Austria
  • Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)
  • Wissenschaftsministerium
  • Johannes-Kepler-Universität Linz

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