22.12.2020

Digicust: NÖ Zoll-Startup erhält 250.000 Euro an Förderungen

Das in Schwechat ansässige Startup Digicust hat sich auf die Digitalisierung von Zollabwicklungen für Spediteure spezialisiert. Herzstück ist ein virtueller Zollroboter, der die Kontrolle von Zollunterlagen, das Ausfüllen von Zollanmeldungen oder die Zolltarifierung sukzessive automatisiert. Für die weitere Entwicklung der Technologie konnte sich das Startup zwei Förderungen in der Höhe von insgesamt 250.000 Euro sichern.
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Digicust
(c) Das Team von Digicust

Speditionen stehen heutzutage unter einem enormen Wettbewerbsdruck. Die Devise in der Branche lautet: Kostenoptimierung bei gleichzeitiger Erhöhung der Qualität und Kundenzufriedenheit. Ein Geschäftsbereich, der sich durch Digitalisierung künftig noch effizienter gestalten lässt, umfasst die Zollabwicklung.

Das niederösterreichische Startup Digicust mit Sitz in Schwechat hat sich genau dieses Optimierungspotential zur Aufgabe gemacht und sich als Software-Entwickler auf die sukzessive Digitalisierung von Zollabwicklung für Spediteure spezialisiert – angefangen vom smarten Ausfüllen und Kontrolle von Zollunterlagen bis hin zur Zolltarifierung.

Einsatz von vertrauenswürdiger KI

Zum Einsatz kommt dafür laut dem Startup eine vertrauenswürdige KI sowie ein Tool zur Datenextrahierung namens Dexter und ein virtueller Zollroboter namens Neo, die eine smarte Datenextraktion und Dokumentenklassifikation ermöglichen und die Spediteure bei der Zollabwicklung unterstützen.

Der „virtuelle Zollroboter“ lernt dabei laut Digicust von jeder Handlung eines Zolldeklaranten und unterstützt ihn, wenn dies von ihm gewünscht ist. Im Fokus steht die sukzessive Digitalisierung und Automatisierung der Zollabwicklung. „Das Ziel ist es immense Zeit- und Kostenersparnisse entlang der Wertschöpfungskette eines produzierten Gutes zu erreichen, während die Qualität in der Zollabwicklung enorm erhöht und den Zolldeklaranten das Leben erleichtert wird“, so Digicust Co-Founder Matthias Pfeiler gegenüber dem brutkasten.

Kosteneinsparung und wachsender Markt

Neben einer verbesserte Datenqualität möchte das Startup in erster Linie die Kosten von Zollabteilungen bei Speditionen senken. Dies beginnt bei der effizienteren Gestaltung von Abhol-, Zustell- und Lagerprozesse und reicht bis hin zur Einsparung von Papier. Bei Großspeditionen können laut dem Startup bis zu zwei Millionen Seiten Papier pro Jahr eingespart werden.

Das Marktpotential für die Digitalisierung von Zollabwicklungen schätzt Digicust mit rund 1,25 Milliarden Euro ein. Ein Markt, der durch den Wegfall der 22 Euro Wertgrenze mit 1. Jänner 2021 noch zusätzlich wachsen könnte. Ab 2021 muss nämlich für jede Ware, die aus China oder anderen EU-Drittstaaten eingeführt wird, eine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden. Zudem könnten sich für Spediteure durch einen harten Brexit zusätzliche Herausforderungen in Bezug auf die Zollabwicklung ergeben. „Unter Berücksichtigung des Brexit wird die Anzahl an Zollanmeldungen im Jahr 2020 und 2021 deutlich schneller wachsen als in den Jahren zuvor“, so Pfeiler.

Digicust erhält Förderungen in der Höhe von 250.000 Euro

Digicust wurde im Sommer 2020 gegründet und konnte nun für die weitere Entwicklung des „virtuellen Zollrobotors“ zwei Förderungen für sich in Anspruch nehmen, die sich in Summe auf 250.000 Euro belaufen und über die Austria Wirtschaftsservice abgewickelt wurden. Dabei handelt es sich um eine aws Creative Impact Förderung in der Höhe von 50.000 Euro und eine 200.000 Euro Förderung für vertrauenswürdige KI-Vorhaben in Österreich.

Aktuell arbeitet das Startup mit ersten Pilotkunden zusammen, die Dexter testen. Das Tool zur Datenextrahierung kann zudem über die Website von Digicust gratis getestet werden. Der virtuelle Zollroboter Neo kommt darüber hinaus bereits bei einem Unternehmen aus Deutschland zur Anwendung. Im Jänner 2021 soll zudem ein Tool zur Zolltarifierung gelauncht werden.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Digicust: NÖ Zoll-Startup erhält 250.000 Euro an Förderungen

  • Ein Geschäftsbereich, der sich durch Digitalisierung künftig noch effizienter gestalten lässt, umfasst die Zollabwicklung.
  • Zum Einsatz kommt dafür laut dem Startup eine vertrauenswürdige KI sowie ein Tool zur Datenextrahierung namens Dexter und ein virtueller Zollroboter namens Neo, die eine smarte Datenextraktion und Dokumentenklassifikation ermöglichen und die Spediteure bei der Zollabwicklung unterstützen.
  • Im Fokus steht die sukzessive Digitalisierung und Automatisierung der Zollabwicklung.
  • Das Marktpotential für die Digitalisierung von Zollabwicklungen schätzt Digicust mit rund 1,25 Milliarden Euro ein.
  • Dabei handelt es sich um eine aws Creative Impact Förderung in der Höhe von 50.000 Euro und eine 200.000 Euro Förderung für vertrauenswürdige KI-Vorhaben in Österreich.
  • Das Tool zur Datenextrahierung kann zudem über die Website von Digicust gratis getestet werden.

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