10.06.2024
BAUGEWERBE

Digando: Dornbirner Baugewerbe-Startup gewinnt deutschen Milliardenkonzern als Kunden

Digando, ein Vorarlberger Startup, hat sich auf die Online-Vermietung von Baumaschinen spezialisiert und gewinnt den Bielefelder Gewerbebaukonzern Goldbeck als Partner.
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Digando, Goldbeck, Maschinenvermietung
(c9 Goldbeck_ (v.l.) Henrik Jablonowski, Projektverantwortlicher strategischer Einkauf Goldbeck und Digando-Geschäftsführer Alexander Höss.

Das Bau- und Dienstleistungsunternehmen Goldbeck realisiert jedes Jahr über 500 Projekte und hat 2022 einen Umsatz von fünf Mrd. Euro erreicht, im Vorjahr konnte man diesen auf 6,7 Mrd. Euro steigern. Für die Projekte werden Baumaschinen extern angemietet. Um die Effizienz bei den Mietvorgängen zu erhöhen, digitalisiert Goldbeck sie nun in Zusammenarbeit mit Digando, einem Marktplatzanbieter aus Dornbirn für den Baumaschinen-Mietservice.

Digando baut internen Marktplatz

Beide Unternehmen sind bereits im April 2024 eine strategische Partnerschaft eingegangen. Auf Basis der Softwaretechnologie von Digando entwickeln die beiden Partner einen Goldbeck-internen Marktplatz. Mit diesem Innovationsprozess sollen zahlreiche Mietvorgänge strukturiert und standardisiert werden.

Die Anbindung der Lieferanten-Mietparks an den Goldbeck-internen Marktplatz erfolgt über intelligente Schnittstellen. Diese liefern laut einer Aussendung alle relevanten Informationen zu den Mietobjekten in Echtzeit. Damit geschehe die Suche nach geeigneten Mietobjekten, wie Hebebühnen oder Baustellencontainern, in nur wenigen Sekunden. Für Vermieter und Mieter würden so die Anfragen per E-Mail oder Telefon zu Verfügbarkeiten oder Preisen gänzlich entfallen. Die Standardisierung garantiere zudem, dass alle Buchungsinformationen übermittelt werden und alle Informationen Bauleitern und Vermietern rund um die Uhr zur Verfügung stehen.

„Planbarkeit steigern“

Als Partner stellt Digando nun die kontinuierliche Weiterentwicklung und den Betrieb der Plattform sicher: „Die Partnerschaft von Goldbeck und Digando wird die Effizienz und Planbarkeit in der Beschaffung von Baumaschinen bei Goldbeck erheblich steigern. Mit dieser innovativen Softwarelösung schaffen wir einheitliche Prozesse und entlasten unsere Bauleiterinnen und Bauleiter sowie die Lieferanten. Das spart Zeit und Geld“, sagt Henrik Jablonowski, Projektverantwortlicher aus dem strategischen Einkauf von Goldbeck.

Digando: Neue Features entwickeln

Auch Digando profitiere von der Zusammenarbeit, wie Geschäftsführer Alexander Höss betont: „Wir freuen uns sehr über das Vertrauen und die strategische Partnerschaft mit Goldbeck. Gemeinsam mit unserem Partner und dessen Anforderungen an den internen Marktplatz werden wir neue leistungsfähige Features für Goldbeck entwickeln und so unsere Marktplatzsoftware weiter ausbauen.“

Die neue Plattform soll Mitte dieses Jahres für eine Pilotphase zur Verfügung stehen. Der Roll-Out ist noch heuer in Deutschland geplant.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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