07.08.2025
WIRTSCHAFTSSTANDORT

Diese Pläne verfolgt die neue gemeinnützige World Venture Forum Stiftung

Interview. Österreich verliert seit Jahren an internationaler Wettbewerbsfähigkeit – die neu gegründete World Venture Forum Stiftung will mit Bildungsinitiativen und internationaler Vernetzung gegensteuern. Im Interview spricht Vorstand Berthold Baurek-Karlic über die Ziele der Stiftung und die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
/artikel/diese-plaene-verfolgt-die-neue-gemeinnuetzige-world-venture-forum-stiftung
Berthold Baurek-Karlic, Stiftungsvorstand der World Venture Forum Stiftung | (c) Wilke

Bereits 2023 wurde sie im Rahmen des World Venture Forums in Kitzbühel angekündigt, nun ist sie offiziell gegründet: Die gemeinnützige World Venture Forum Stiftung verfolgt das Ziel, den Wissenschafts-, Technologie- und Wirtschaftsstandort Österreich langfristig zu stärken. Im Fokus stehen Bildungskooperationen, Stipendien, internationale Partnerschaften und die Förderung von unternehmerischem Denken.

Die Stiftung wurde mit Unterstützung von KPMG, RIZZI Rechtsanwälte, dem Iridium Family Office und dem European Super Angels Club ins Leben gerufen. Als Stiftungsvorstände agieren Berthold Baurek-Karlic (Venionaire Capital) und Alexander Rapatz (Black Manta Capital). Mit der neuen Struktur soll das bereits etablierte Forum weiterentwickelt und jungen Gründer:innen der Zugang zu globalen Innovationsnetzwerken erleichtert werden. Wir haben mit Berthold Baurek-Karlic über die Hintergründe und Ziele gesprochen.


brutkasten: Die Stiftung wurde schon 2023 angekündigt, offiziell gegründet wird sie erst jetzt: Welche Umstände haben zu dieser zweijährigen Übergangsphase geführt?

Berthold Baurek-Karlic: Eine gemeinnützige Stiftung zu gründen ist ein langwieriger Prozess und erfordert auch die Zusammenarbeit mit mehreren Behörden. Dies hat länger gedauert als wir es ursprünglich angenommen hatten. Weiters gab es nach dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz, das mit 2024 in Kraft trat, einen hohen Andrang, der die sowieso schon knappen Ressourcen der Behörden nochmals weiter belastete. Auch wenn es länger dauerte als erwartet, freuen wir uns, jetzt endlich unsere Arbeit aufzunehmen und Bildungsinitiativen zu starten, die den Standort Österreich langfristig stärken werden.

Hat sich das Konzept seit der ersten Ankündigung und der Gründung inhaltlich verändert?

An unserer Motivation, eine gemeinnützige Stiftung zu gründen, und an ihrem Grundkonzept hat sich nichts geändert. Seit jeher war es unser Ziel, den Wirtschafts-, Technologie- und Wissenschaftsstandort Österreich zu stärken. Dies gelingt aber nur, wenn man in Bildung und Ausbildung investiert. In Österreich gibt es eine große Anzahl an Hidden Champions. Wir wollen der nächsten Generation die Möglichkeit geben, ihre innovativen Ideen in die ganze Welt zu tragen und zum Aushängeschild Österreichs und auch Europas zu werden. Das heißt aber nicht, dass wir uns abkapseln, ganz im Gegenteil. Wir setzen stark auf die globale Vernetzung. Wir wollen dieses Silo-Denken aufbrechen und verhindern, dass eine österreichische Innovation auf der Strecke bleibt oder ins Ausland abwandern muss, nur weil es dafür in Österreich nicht die richtigen Partner gibt. Unter dem Motto „Collaborate to innovate“ wollen wir es jungen, innovativen Geistern ermöglichen, mit den richtigen Partnern auf der ganzen Welt zusammen zu kommen und dabei „Made in Austria“ beibehalten.

Wurde auch das Business Angel Institute eingegliedert bzw. welchen Stellenwert hat es künftig?

Bildung ist das Fundament der World Venture Forum Stiftung. Mit dem Business Angel Institute bilden wir seit mittlerweile 13 Jahren zertifizierte Business Angels aus, geben Tipps zu nachhaltigen und innovativen Investitionen und Gründungen. Das deckt sich exakt mit unserem Stiftungszweck, weswegen das Business Angel Institut voll in die Obhut der Stiftung übergeht.

Wie haben sich in den letzten zwei Jahren die Rahmenbedingungen für Investoren aus deiner Sicht verändert?

Die Rahmenbedingungen haben sich nicht stark verändert, wenngleich wir hier nicht von Investoren, sondern von Spender:innen sprechen. Sie erhalten keinen klassischen Return und können so aus einer Million nicht zwei machen. Wer allerdings die Stiftung unterstützt, stärkt damit eine junge, innovative, aufstrebende und wissenschaftlich fundierte Wirtschaft und ihre Ideen. Und davon profitieren wir letztlich als ganzes Land. Das Einzige, das sich mit der Eintragung der Stiftung und der Aufnahme unserer Arbeit nun ändert: Aus zahlreichen Interessensbekundungen werden jetzt Spenden.

Mit welchen Partnern – ob Startups, etablierte Unternehmen oder öffentliche Institutionen – stellst du dir idealerweise eine Zusammenarbeit vor, und welche Formen der Co-Creation sind für dich denkbar?

Wir freuen uns über jegliche Partner:innen, die an einen nachhaltigen und innovativen Standort Österreich glauben und dabei mitwirken möchten, diesen zu schaffen. Im Bildungsbereich arbeiten wir schon lange mit der Hochschule Fresenius zusammen und Interesse zur Kooperation im Bereich Angel und Venture Finance Education besteht auch von Seiten anderer internationaler Universitäten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das internationale Netzwerk, das wir einerseits mit Venionaire, andererseits mit dem European Super Angels Club, seit über einem Jahrzehnt aufgebaut haben. Dieses Netzwerk nutzen wir auch in der Stiftung für Partnerschaften und den internationalen Austausch.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Diese Pläne verfolgt die neue gemeinnützige World Venture Forum Stiftung

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Diese Pläne verfolgt die neue gemeinnützige World Venture Forum Stiftung

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Diese Pläne verfolgt die neue gemeinnützige World Venture Forum Stiftung

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Diese Pläne verfolgt die neue gemeinnützige World Venture Forum Stiftung

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Diese Pläne verfolgt die neue gemeinnützige World Venture Forum Stiftung

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Diese Pläne verfolgt die neue gemeinnützige World Venture Forum Stiftung

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Diese Pläne verfolgt die neue gemeinnützige World Venture Forum Stiftung

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Diese Pläne verfolgt die neue gemeinnützige World Venture Forum Stiftung

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Diese Pläne verfolgt die neue gemeinnützige World Venture Forum Stiftung