01.07.2020

Diese neuen Corona-Regeln gelten ab 1. Juli 2020

Ab 1. Juli 2020 gelten in Österreich neue Lockerungen bei den Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus. Die Zahl der Corona-Fälle nahm zuletzt wieder zu.
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Novid20 - Corona-App aus Österreich kommt in Georgien zum Einsatz - corona-app-pflicht
(c) Adobe Stock - tuiphotoengineer

Ab heute, 1. Juli 2020, werden die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Österreich weiter zurück geschraubt. Demnach ist nun wieder jeder Sport – darunter auch Kontakt- und Mannschaftssport – wieder erlaubt. Ebenso entfällt die Maskenpflicht für Kellnerinnen und Kellner sowie die Sperrstunde für geschlossene Veranstaltungen – etwa Geburtstagsfeiern – mit bis zu 100 Personen.

+++Corona in Österreich: News, Daten und Hintergründe+++

Außerdem dürfen Lokale schon um 5 anstatt wie bisher um 6 Uhr aufsperren und Buffets mit Selbstbedienung werden prinzipiell möglich. Bei Sport- und Kulturevents sind mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 im Freiluftbereich erlaubt.

Wieder mehr Österreicher an Corona erkrankt

Zugleich ist die Zahl der Corona-Erkrankten gestiegen: Am Montag wurden 600 Fälle vermeldet – also gut 200 mehr als noch vor rund zwei Wochen. Nach Stand von Dienstagabend gelten 583 Menschen als an Corona erkrankt. Verlässliche aktuelle Daten diesbezüglich gibt es auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober verweist darauf, dass die Situation trotz der zuletzt gestiegenen Zahl der Corona-Erkrankten eigentlich recht stabil sei. Es gebe Clusterbildungen, die man jedoch nachvollziehen könne. Einen guten Überblick über die regionale Verteilung des Corona-Virus gibt in diesem Kontext auch eine Österreich-Karte des Complexity Science Hub Vienna: Demnach gibt es derzeit eine etwas höhere Zahl an positiven Corona-Tests in Wien, St. Pölten, Neunkirchen sowie in Linz und nahe gelegenen oberösterreichischen Bezirken.

Anschober sieht es trotzdem kritisch, dass das Risikobewusstsein in Teilen der Bevölkerung abgenommen hat. Er appelliert, weiterhin den Mindestabstand und die Hygienebestimmungen einzuhalten. Im Zuge der aktuellen Entwicklungen treffen diverse Startups bereits Vorbereitungen für eine zweite Corona-Welle.

Auf internationaler Ebene breitet sich das Coronavirus indes weiterhin aus – als ein Hotspot gelten dabei die USA, wo zuletzt mehr Infizierte gemeldet wurden als je zuvor seit Ausbruch der Pandemie: Innerhalb nur eines Tages gab es Reuters-Daten zufolge mehr als 47.000 neue Infektionen.

 

 

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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AI Summaries

Diese neuen Corona-Regeln gelten ab 1. Juli 2020

  • Ab heute, 1. Juli 2020, werden die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Österreich weiter zurück geschraubt.
  • Demnach ist nun wieder jeder Sport – darunter auch Kontakt- und Mannschaftssport – wieder erlaubt.
  • Bei Sport- und Kulturevents sind mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 im Freiluftbereich erlaubt.
  • Zugleich ist die Zahl der Corona-Erkrankten gestiegen: Am Montag wurden 600 Fälle vermeldet – also gut 200 mehr als noch vor rund zwei Wochen.
  • Nach Stand von Dienstagabend gelten 583 Menschen als an Corona erkrankt.
  • Gesundheitsminister Rudolf Anschober verweist darauf, dass die Situation trotz der zuletzt gestiegenen Zahl der Corona-Erkrankten eigentlich recht stabil sei.

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