01.07.2020

Diese neuen Corona-Regeln gelten ab 1. Juli 2020

Ab 1. Juli 2020 gelten in Österreich neue Lockerungen bei den Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus. Die Zahl der Corona-Fälle nahm zuletzt wieder zu.
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Novid20 - Corona-App aus Österreich kommt in Georgien zum Einsatz - corona-app-pflicht
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Ab heute, 1. Juli 2020, werden die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Österreich weiter zurück geschraubt. Demnach ist nun wieder jeder Sport – darunter auch Kontakt- und Mannschaftssport – wieder erlaubt. Ebenso entfällt die Maskenpflicht für Kellnerinnen und Kellner sowie die Sperrstunde für geschlossene Veranstaltungen – etwa Geburtstagsfeiern – mit bis zu 100 Personen.

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Außerdem dürfen Lokale schon um 5 anstatt wie bisher um 6 Uhr aufsperren und Buffets mit Selbstbedienung werden prinzipiell möglich. Bei Sport- und Kulturevents sind mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 im Freiluftbereich erlaubt.

Wieder mehr Österreicher an Corona erkrankt

Zugleich ist die Zahl der Corona-Erkrankten gestiegen: Am Montag wurden 600 Fälle vermeldet – also gut 200 mehr als noch vor rund zwei Wochen. Nach Stand von Dienstagabend gelten 583 Menschen als an Corona erkrankt. Verlässliche aktuelle Daten diesbezüglich gibt es auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober verweist darauf, dass die Situation trotz der zuletzt gestiegenen Zahl der Corona-Erkrankten eigentlich recht stabil sei. Es gebe Clusterbildungen, die man jedoch nachvollziehen könne. Einen guten Überblick über die regionale Verteilung des Corona-Virus gibt in diesem Kontext auch eine Österreich-Karte des Complexity Science Hub Vienna: Demnach gibt es derzeit eine etwas höhere Zahl an positiven Corona-Tests in Wien, St. Pölten, Neunkirchen sowie in Linz und nahe gelegenen oberösterreichischen Bezirken.

Anschober sieht es trotzdem kritisch, dass das Risikobewusstsein in Teilen der Bevölkerung abgenommen hat. Er appelliert, weiterhin den Mindestabstand und die Hygienebestimmungen einzuhalten. Im Zuge der aktuellen Entwicklungen treffen diverse Startups bereits Vorbereitungen für eine zweite Corona-Welle.

Auf internationaler Ebene breitet sich das Coronavirus indes weiterhin aus – als ein Hotspot gelten dabei die USA, wo zuletzt mehr Infizierte gemeldet wurden als je zuvor seit Ausbruch der Pandemie: Innerhalb nur eines Tages gab es Reuters-Daten zufolge mehr als 47.000 neue Infektionen.

 

 

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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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Diese neuen Corona-Regeln gelten ab 1. Juli 2020

  • Ab heute, 1. Juli 2020, werden die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Österreich weiter zurück geschraubt.
  • Demnach ist nun wieder jeder Sport – darunter auch Kontakt- und Mannschaftssport – wieder erlaubt.
  • Bei Sport- und Kulturevents sind mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 im Freiluftbereich erlaubt.
  • Zugleich ist die Zahl der Corona-Erkrankten gestiegen: Am Montag wurden 600 Fälle vermeldet – also gut 200 mehr als noch vor rund zwei Wochen.
  • Nach Stand von Dienstagabend gelten 583 Menschen als an Corona erkrankt.
  • Gesundheitsminister Rudolf Anschober verweist darauf, dass die Situation trotz der zuletzt gestiegenen Zahl der Corona-Erkrankten eigentlich recht stabil sei.

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