25.04.2022

Diese Krypto-Startups aus Österreich solltest du kennen

Neue Krypto-Startups gibt es auch in Österreich immer mehr. Einige sind schon seit den Anfängen mit dabei, andere sind noch relativ jung. Hier ist eine Liste all jener österreichischen Krypto-Unternehmen, die du kennen solltest.
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Die Founder von Coinpanion, Blockpit, Morpher, Bitpanda
© Coinpanion, Blockpit, Schauer-Burkart, Bitpanda

Österreich ist zwar ein vergleichsweise kleines Land auf der Weltkarte, als Krypto-Standort hat es allerdings schon mehrere relevante Startups hervorgebracht. Unter den teils international bekannten Namen ist auch Österreichs erstes Unicorn. Einige österreichische Founder hat es aber auch ins Ausland gezogen. Die folgende Liste zeigt einen ersten Überblick jener Krypto-Startups aus Österreich, die man sich merken sollte.

artèQ

Der NFT-Investment-Fund artèQ mit Gründer Farbod Sadeghian möchte eine Blockchain-Lösung für die Kunstwelt bieten. Hier sollen analoge Kunstwerke via Blockchain in die digitale Welt integriert werden. Sadeghian war mit artèQ beispielsweise Mitinitiator des umstrittenen Klimt-NFT.

Bitpanda

Das Krypto-Scaleup Bitpanda wurde 2014 von Paul Klanschek, Eric Demuth und Christian Trummer in Wien gegründet. Das Unternehmen startete als Investment-Plattform für Kryptowährungen, bietet inzwischen aber auch die Möglichkeit für Investments in Aktien, Krypto-Indizes und Edelmetalle. 2021 erreichte das FinTech-Scaleup als erstes Unternehmen aus der österreichischen Startup-Szene eine Bewertung von über einer Milliarde US-Dollar – und somit den Unicorn-Status.

Black Manta Capital

Das in München ansässige Krypto-Startup Black Manta Capital wurde 2018 von Christian Platzer und dem Wiener Alexander Rapatz gegründet. Unter dem Motto „Tokenization as a Service“ bezeichnet sich das Unternehmen als Multi-STO-Plattform, das mehrere Offerings aus verschiedenen Asset-Klassen bietet. Das Finanzdienstleistungsinstitut befasst sich sowohl mit den technischen, den rechtlichen, als auch den finanziellen Aspekten der Tokenisierung.

Blockpit

Das österreichische Startup Blockpit bezeichnet sich selbst als Schnittstelle zwischen Steuerberater:in, Trader und Institutionen wie Finanzämtern und Banken. Das 2017 gegründete Startup, mit den vier Co-Foundern Florian Wimmer, Gerd Karlhuber, Magnus Berchtold und Vladimir Tovosic, bietet eine Steuerberatungssoftware für Krypto-Assets an. Damit soll Menschen bei den Themenkomplexen Kryptowährungen und Steuern unter die Arme gegriffen und dementsprechend Klarheit und Orientierung gegeben werden.

Brickwise

Auf ihrer Plattform will das Grazer Immobilien-Investment-Startup Brickwise via Blockchain den Handel digitaler Immobilienanteile ermöglichen. Die digitalen Anteile werden hier in ein Blockchain-basiertes Register übertragen, das wie ein digitales Grundbuch funktioniert. Die Brickwise Co-Founder Marco Neumayer, Klaus Pateter, Michael Murg und Valentin Perkonigg setzen dabei auf eine eigene permissioned Blockchain, wobei nur Investor:innen eine Node betreiben können.

Coinfinity

Das Krypto-Startup Coinfinity aus Graz ist der erste Bitcoin Broker Österreichs. Das Unternehmen bietet seinen Kund:innen eine langfristige Bitcoin-Strategie an und bezieht sich dabei sowohl auf den Kauf als auch auf die Verwahrung von Bitcoin. Das Startup handelt auf verschiedensten Plattformen, in Graz gibt es außerdem ein Geschäft, wo man persönliche Betreuung erhalten kann.

Coinpanion

Das Wiener Startup Coinpanion hat es sich zum Ziel gesetzt, seinen Kund:innen dabei zu helfen, von der Volatilität des Kryptomarkts zu profitieren. Mit ihrem vordefinierten Portfolio und dem eigenen Algorithmus soll eine bestmögliche Rendite erzielt und damit eine Alternative zu Investments in einzelne Coins gegeben werden. Das Gründer-Team um Alexander Valtingojer, Matthias Zandanel, Saad Wohlgennant und Aaron Penn hat mit mehreren prominenten Investor:innen bereits eine der größten Seed-Investmentrunden in Österreich abschließen können.

Iknaio

Das 2022 gegründete Startup Iknaio mit Sitz in Wien fokussiert sich auf die Analyse von Zahlungsströmen direkt auf der Blockchain. Die selbst entwickelte Forensik-Methode soll bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität im Kontext von Krypto-Zahlungsströmen helfen. Das Gründerteam besteht aus den beiden Forschern Ross King und Bernhard Haslhofer, sowie CEO Karl Zettl, Matthias Rella und Rainer Stütz.

LimeWire

Die Plattform LimeWire wurde von den beiden Wiener Brüdern Julian und Paul Zehetmayr als NFT-Marktplatz wiederbelebt. User:innen können hier seltene Gegenstände wie beispielsweise digitale Fanartikel, unveröffentlichte Demos oder limitierte Ausgaben kaufen bzw. tauschen. Im März 2022 wurde im Kontext eines Private Token Sales der LimeWire-Token (LMWR-Token) verkauft.

Loob

Die Software-Plattform Loob (Locked Outstanding Object Binary) wurde von dem Gründer-Duo Ed Prinz und Roman Mühlberger ins Leben gerufen. Das Wiener NFT-Projekt ermöglicht die Gestaltung, Vermarktung, Tokenisierung und den Vertrieb der digitalen Assets. User:innen können hier also ihre eigenen NFTs erstellen, in die Ethereum-Blockchain übertragen und anschließend im integrierten Auktionshaus handeln.

Meta Nanos

Die beiden Gründer Paul Polterauer und Philip Peinsold haben nach ihrem Exit mit Hero an Greentube ein neues Startup-Projekt gestartet. Meta Nanos ist ein NFT-Startup für Gamer, das als play-to-earn-Metaverse verstanden werden kann. Hier können User:innen Avatar-NFTs – die sogenannten „Nanos“ – kaufen und mit ihnen gegen Geld spielen.

Morpher

Das seit 2020 in Wien aktive amerikanisch-österreichische Blockchain-Startup Morpher bietet seinen Nutzer:innen die Möglichkeit, von überall auf der Welt gebührenfrei Rohstoffe, Währungen oder virtuelle Aktien zu handeln. Die Plattform funktioniert via Blockchain und ist unabhängig von Börsen oder Broker. Das Unternehmen mit CEO Martin Fröhler möchte damit allen Menschen auf der Welt die Möglichkeit geben, am Kapitalmarkt teilzunehmen.

MovieShots

Das von den zwei Österreichern Jan Leitenbauer und Bernd Ranzenmayr gegründete Startup MovieShots möchte mit seiner Arbeit Film und NFT miteinander vereinen. Aus Standbildern diverser Filme machen sie mittels eigener Software NFTs. Ein Beispiel hierfür sind Standbilder aus dem Film „Lola rennt“.

Riddle & Code

Riddle & Code ist eine Wiener Blockchain-Startup, dass sich mit seiner Arbeit auf die Tokenisierung industrieller Dienstleistungen konzentriert. Neben Wien Energie zählen unter anderem auch Unternehmen, wie die Deutsche Telekom und Daimler zu den Kunden des FinTech-Startups.

Salamantex

Das niederösterreichische Startup Salamantex ist ein All-in-One Payment Provider für Kryptowährungen. Mit ihrer Softwarelösung sollen Zahlungen mit Kryptowährungen und digitalen Assets ermöglicht werden. Beispielsweise will das FinTech-Startup auch das Bezahlen mit Kryptowährungen im Supermarkt vereinfachen.

Tokapi

Das Startup Tokapi, mit Sitz in Lissabon, wurde von den drei Österreichern Daniel Lenikus, Michael Beches und Dominik Myczkowski gegründet. Ziel ist es, den Zugang und den Besitz von NFTs zu erleichtern. Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als Europas ersten Multichain-NFT-Marktplatz, der NFT-Verwahrung, FIAT-Zahlungen und Benutzerfreundlichkeit bietet.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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