11.10.2024
DIGITALISIERUNG

Diese Forderungen stellt die Digitaloffensive Österreich der neuen Bundesregierung

Verpassen wir die Digitalisierungswelle, könnte uns das Milliarden kosten. Nicht nur im internationalen Standing unseres Wirtschaftsstandortes, sondern vor allem auch rund um das heimische Sicherheits- und Gesundheitssystem. Deshalb fordert die Digitaloffensive Österreich einige Änderungen von der künftigen Bundesregierung. Ein Überblick.
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Die Pressekonferenz der Digitaloffensive Österreich im Parlament (c) DOÖ

Am heutigen Freitag versammelte sich das Präsidium der Digitaloffensive Österreich – vormals Internetoffensive – im Österreichischen Parlament. Präsentiert wurde das “Digitale Aufschwungpaket”. Dabei handelt es sich um ein Paket an Forderungen der Digitalwirtschaft an die zukünftige Bundesregierung.

Gefordert wurde nicht nur der Ausbau der digitalen Identität in Österreich, sondern auch eine raschere und stärkere Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegewesen, in der öffentlichen Verwaltung sowie die intensive Stärkung der heimischen Cybersicherheit im Kampf gegen Cyberkriminalität.

Als Branchenverband der führenden Unternehmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) arbeitet die Digitaloffensive Österreich im ständigen Austausch mit Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.

(v.l.n.r.) Michael Zettel (Country Managing Director Accenture Austria), Thomas Arnoldner (Deputy CEO der A1 Group), Rudolf Schrefl (CEO Drei Österreich) und Harald Leitenmüller (CTO der Microsoft Österreich GmbH).

Neben seinem Forderungspaket zeigte das Präsidium der Offensive konkrete Wege auf, um den “Hochleistungsstaat” Österreich mit weitgehender Digitalisierung zu sichern. Präsentiert wurden die Forderungen von Patricia Neumann, CEO Siemens AG Österreich, Rudolf Schrefl, CEO Drei Österreich, Thomas Arnoldner, Deputy CEO A1 Group, sowie Harald Leitenmüller, CTO von Microsoft Österreich und Michael Zettel, Country Managing Director Accenture Austria.

Offensive fordert “Digitalisierungsmilliarde”

Unverkennbar stehen Österreich in den kommenden Jahren eine Reihe an Herausforderungen bevor. Sei es die zunehmenden Auswirkungen der Klimakrise, die geopolitische Lage, die unsichere Großwetterlage der Wirtschaft. Das Präsidium der Digitaloffensive Österreich (DOÖ) sieht darin eine Bedrohung für Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung – und will einen daraus resultierenden Leistungsabfall verhindern.

Deshalb wurde ein Forderungspaket formuliert. Allen voran: Die Verdopplung der Digital-Investitionen des Bundes von jährlichen 500 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro, um die öffentliche Verwaltung zu digitalisieren und damit effizienter und kostengünstiger zu gestaltet. Sollte dies nicht geschehen, drohen “staatliche Leistungsausfälle”, so die DOÖ. Nicht zuletzt in Folge einer prognostizierten Halbierung der Beamtenzahl durch Pensionierungen bis zum Jahr 2035.

Gegenfinanzierungen im Breitband

Reines Investieren sieht die DOÖ allerdings nicht vor: Schließlich soll vor allem im Bereich des Breitbandausbaus auf öffentliche Mittel verzichtet werden, ohne dass sich der Ausbau in Österreich verzögert. Die DOÖ bezeichnet dies als Gegenfinanzierung der Verwaltungsdigitalisierung. Dafür brauche es wiederum den Abbau von Bürokratie und die Stärkung der Rechtssicherheit bei behördlich genehmigten Tarifen.

Die DOÖ fordert indes nicht nur die Verdopplung des Investitionsbudgets, sondern vor allem auch eine “Verdopplung der bisherigen Anstrengungen”. Michael Zettel, Country Managing Director Österreich, erinnert in diesem Zusammenhang, dass Österreich in den letzten Jahren auf Platz zwölf im internationalen eGovernment Ranking abgerutscht sei.

Bekanntlich wirkt sich dies nicht förderlich auf Effizienz in öffentlichen Prozessen aus. Denn moderne digitale Prozesse bedeuten: Höhere Effizienz, weniger Bürokratie und weniger Personalbedarf, so die DOÖ. All dies werde in Zukunft dringend gebraucht – gerade in Anbetracht der bevorstehenden demografischen Veränderungen im Beamtentum.

Milliarde soll 13-fachen Nutzen bringen

Michael Zettel, Country Managing Director von Accenture, belegte die Forderungen der DOÖ mit Berechnungen von accenture. Diesen zufolge würde die geforderte Digitalisierungsmilliarde einen “13-fachen volkswirtschaftlichen Nutzen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft” bringen: Leuchtturmprojekte alleine sind zu wenig. Die öffentliche Verwaltung braucht eine umfassende Staatsreform, um zukunftssicher aufgestellt zu sein. Dazu benötigen wir konsequente, digitale Transformation.”

200 Millionen Euro für Gesundheit und Pflege

Die Forderungen beziehen sich allerdings nicht nur auf den Verwaltungssektor. Auch Gesundheit und Pflege stehen im Fokus des Forderungspaketes, etwa mit einem “digitalen Gesundheitspfad”. Konkret gefordert wird dabei eine App mit Telemedizin und optimierter Terminkoordination. Auch der gezielte Einsatz digitaler Systeme in der Pflege soll einer drohenden Kostenexplosion und dem prognostizierten Fachkräftemangel entgegenwirken.

Zahlenmäßig spricht man hierbei von einer Investition in Höhe von 200 Millionen Euro. Der zu erwartende volkswirtschaftliche Nutzen liege bei rund einer Milliarde Euro, so die DOÖ.

Digitale Identität verankern

Ein großer Schritt sei der Ausbau der digitalen Identität sowie eine Bürger:innen Plattform. Konkret sollen digitale Services der öffentlichen Verwaltung auf allen Verwaltungsebenen bis hin zu den Bürger:innen genutzt werden. Dafür brauche es neben einer erneuten jährlichen Investition von 200 Millionen Euro aber vor allem die Akzeptanz und das Vertrauen der Bürger:innen.

Harald Leitenmüller, CTO von Microsoft Österreich, meint dazu im Rahmen der Konferenz: “Damit die Investition in die heimische Digitalwirtschaft Früchte trägt, brauchen Menschen Vertrauen in die Technologie un die öffentliche Verwaltung.” Investiert werden sollen auch hierbei 200 Millionen Euro jährlich – mit einem zu erwartenden Nutzen von über einer Milliarde Euro pro Jahr.

Darüber hinaus richtet die DOÖ ihren Fokus auch auf die weitere Digitalisierung der Verwaltung – allen voran die Neugestaltung des elektronischen Akts. Hierbei soll Künstliche Intelligenz verstärkt zum Einsatz kommen, um Automatisierung und Effizienzsteigerungen gewährleisten zu können. Selbiges gilt für den Ausbau der Unternehmens-Serviceplattform.

Datenstrategie bringt Sicherheit

Ein weiterer aber durchaus wichtiger Punkt ist die Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität. Hierbei sollen bestehende und gesammelte “Datensilos” anhand einer Datenstrategie synergiegemäß eingesetzt werden, um die Digitalwirtschaft zu unterstützten und Sicherheit zu gewährleisten.

Darüberhinaus fordert die DOÖ eine Investition von 200 Millionen Euro pro Jahr im Kampf gegen Cyberkriminalität. Auch hier erwartet man sich einen Nutzen von über einer Milliarde Euro. Harald Leitenmüller von Microsoft meint dazu: “Die Cyberangriffe auf österreichische Unternehmen haben sich 2023 verdoppelt. Die rasche Umsetzung der NIS2-Verordnung ist essentiell, um den Unternehmen mehr Sicherheit zu bieten.”

Wie soll die Umsetzung geschehen?

Das Forderungspaket sieht eine klare Effizienz- und Sicherheitssteigerung vor, die sich durch die gezielte Investition in die heimische Digitalwirtschaft ergeben soll. Nun stellt sich die Frage, wie eine derartige Aufrüstung in puncto digitaler Infrastruktur vonstatten gehen kann. Unisono heißt es im Rahmen der heutigen Pressekonferenz: Durch den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Darin investieren, laut DOÖ, die heimischen Telekommunikationsanbieter A1, Magenta und Drei jährlich eine Milliarde Euro. Bis 2023 rechne man mit einer Investition von zehn Milliarden Euro – allen voran stehe hierbei der weitere Netzausbau – und mit einer Reduktion der Breitbandförderung. Dies gelinge allerdings nur, wenn man auch Privatinvestor:innen einen sicheren Investitionsrahmen gewährleisten würde.

Thomas Arnoldner, Deputy CEO der A1 Group, meint dazu: “Wenn Investoren ihr Geld nicht mehr zurück verdienen können, werden sie ihr Engagement in Österreich zurückfahren. Wir fordern daher von der zukünftigen Bundesregierung dringend Rechtssicherheit für die Entscheidungen der Regulierungsbehörde und damit für die Tarifgestaltung der Vergangenheit und der Zukunft.”

“Bürokratie bremst” und One Stop-Shop gefordert

Wenig überraschend stellt sich die DOÖ im Rahmen der heutigen Konferenz gegen lange Verfahrensdauern der Bürokratie. So meint Rudolf Schrefl, Vizepräsident der Digitaloffensive und CEO von Drei: “Bei vielen Verfahren warten wir 18 Monate auf Genehmigungen. Das ist wirtschaftlich untragbar.” Schrefl ruft die künftige Bundesregierung indes zu einem Abbau bürokratischer Hürden auf allen Ebenen – sprich Gemeinden, Bezirken, Bund und Ländern – auf. Konkret stelle man sich hierbei einen One Stop-Shop vor, der als zentrale Anlaufstelle alle Anträge abwickeln soll.

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eduard, Befähigungsprüfung, Immobilien, Treuhänder
(c) eduard - Markus Strohriegl von eduard.

Platzhirsch-Definition: Ein männlicher Hirsch, der seinen Einstand gegen Artgenossen verteidigt. Um zu verstehen, was das mit Markus Strohriegl und seiner e-learning-Plattform eduard (education – alles rein digital) zu tun hat, muss man etwas zurückgehen.

eduard-Founder suchte nach Vorbereitungskurs

Der gebürtige Grazer hat sich seit 2017 mit Immobilien beschäftigt und erste Projekte abgewickelt – Wohnungen gekauft und vermietet. 2021 trat er die Ausbildung zum Immobilientreuhänder an und war auf der Suche nach einem Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung.

Da er Vollzeit als kaufmännischer Leiter tätig war, war es ihm nicht möglich die Abendkurse anderer institutionelle Anbieter zu besuchen – die Lehrgänge verlangten Präsenz vor Ort. Was zum Problem wurde, da es überall sonst, nur nicht in der Steiermark ein solches Angebot gab.

Also fand Strohriegl einen Online-Kurs eines Wiener Anbieters und bemerkte eine Sache. Die Form des Vortrags und starre Kurszeiten waren nicht mehr zeitgemäß, so sein Gefühl.

“In Zeiten wie diesen, muss man das didaktisch besser und flexibler gestalten können”, erinnert er sich an seine damaligen Gedanken. Aus diesen Überlegungen erwuchs langsam die erste Idee, eine derartige Prüfungsvorbereitung in Zukunft selbst anzubieten und zeitunabhängig auszugestalten.

Netflix des Immobilienlernens

Ende 2021 war die Befähigung vollbracht und Strohriegl begann damit, essentielle Fragen und Lernmaterialen selbständig zu sammeln und einen Kurs zu entwickeln. So gab es für eduard 2022 den Kickoff.

“Unsere Idee war es, den Kurs als Streaming-Angebot anzubieten, als On-Demand-Vorbereitung”, erklärt der Founder. “Konkret eine Art ‘Netflix des Immobilienlernens’ zu entwickeln.”

So fanden er und sein Co-Founder Michael Taschner – mit dem er bereits die Immobilienfirma zweiraum Immobilien GmbH gegründet hatte – für jeden Fachbereich Experten aus der Praxis (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) und konnten im November 2023 die ersten Kurse anbieten.

Fünf Säulen und eine Klage

Das e-learning-Modell von eduard besteht aus fünf Säulen: einer Quiz-App, umfassenden Lernunterlagen, einer aufgebauten Community, Branchen-Experten und Videos. Das Ziel dabei war eine ständige Verfügbarkeit der Streaming-Inhalte, Austausch mit der Community, Nutzung digitaler Lernkarten, sowie Live-Fragestunden und direkter Zugang zur Expertise der Profis.

Soweit stand alles und mit Anfang November 2023 ging man schlussendlich mit der Plattform live. Ein paar Wochen danach, kam jedoch die erste Abmahnung von einem Mitbewerber, der nicht genannt werden soll, der Redaktion aber bekannt ist.

Es war genau jener Online-Anbieter, bei dem Strohriegl seine Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung absolviert hatte und der dem Gründer-Duo nun vorwarf, schmarotzerisch dessen Inhalte kopiert zu haben.

“Wir haben gute zwei Jahre in die Entwicklung der Kursunterlagen hineingesteckt, mehrere tausend Stunden investiert und waren uns nie einer Schuld bewusst”, sagt Strohriegl.

Urheberrecht verletzt?

Am Karfreitag des heurigen Jahres (29. März) folgte dann die Zustellung der Klage in Form von zwei Paketen mit insgesamt 1.000-seitiger Argumentation, warum eduard das Urheberrecht verletzt haben sollte.

Laut der WKO heißt es dazu: “Nicht alles was kreativ und geldwert ist, wird durch das Urheberrecht geschützt, wie z.B. Erfindungen, die in der Regel durch das Patentrecht geschützt werden. Nicht geschützt werden aber abstrakte Ideen, also z.B. eine Geschäftsidee, Werbeideen oder die Idee für ein Computerprogramm. Nur die konkrete Ausgestaltung kann geschützt sein und darf daher nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers übernommen werden.”

Und weiter: “Auch die Rechtsprechung gewährt Geschäftsideen keinen Schutz durch das Lauterkeitsrecht mit folgender Begründung: Jeder muss die Ergebnisse seiner Arbeit, mag er sie mit noch so viel Mühe und Kosten erreicht haben, der Allgemeinheit im Interesse des Fortschrittes zur Verfügung stellen, soweit kein Sonderrechtsschutz besteht. Sein Vorteil im Wettbewerb liegt in dem natürlichen Vorsprung, den er vor seinen Mitbewerbern dadurch gewinnt, dass sie ihn erst wieder durch ihre nachahmende Leistung ausgleichen müssen, was keineswegs immer so einfach ist und oftmals ebenfalls Mühe und Kosten erfordert.”

Skurrile Vorwürfe

Mit Mühen und Kosten musste sich auch der Founder befassen. Es kostete Strohriegl gute zwei Monate an intensiver Arbeit, in denen er sich mit Rechtsanwälten beriet und Seite für Seite Gegenbeweise erbrachte, um gegen die einstweilige Verfügung anzugehen.

Die erste Verhandlung fand dann im Mai statt und die Verfügung wurde schlussendlich nach teilweise “skurrilen Vorwürfen”, wie Strohriegl sie nennt, abgewiesen.

“Der Kläger hat sogar behauptet, dass allgemeine Fragestellungen wie ‘was ist ein Mietvertrag’ sein Werk wären und wir uns daraus bedient hätten”, erinnert sich der Founder. “Es war absurd und hat am Ende viel Zeit und Geld gekostet, denn man bekommt nur die tariflichen Kosten ersetzt, nicht aber die Anwaltsstunden.”

Im Juni gab es sogar ein Vergleichsangebot, das das Gründer-Duo ablehnte – der Kläger bot an, die Klage zurückzuziehen, wenn man die eigenen Kosten übernimmt.

eduard wich nicht zurück

“Wir wollten keinen Millimeter zurückweichen und haben erklärt, dass wir gerne ins Hauptverfahren gehen. Mitte September zog der Kläger seine Klage unter Anspruchsverzicht zurück und trägt nun alle Kosten selbst, die tariflich entstanden sind. Dies war eine große Belastung und eine große Hürde, die wir als Gründer in der Frühphase unseres Startups durchmachen mussten.”

Nun aber ist man dabei, weitere Kurse zu entwickeln, verfügt über 150 aktive User:innen und merkt eine steigende Tendenz was “word of mouth” betrifft.

Mittelfristig möchte eduard sein Kurs-Angebot weiter ausbauen und sich in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern platzieren und wie Strohriegl sagt: “in Österreich führender Anbieter im Bereich Online-Ausbildungen werden.”

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