08.01.2015

Diese 9 Tricks wenden Kommunikationsprofis an

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Kommunikation ist im Berufsleben das A und O zum Erfolg. Die gute Nachricht: Wie man richtig kommuniziert, ist lernbar!

Welches Ziel nimmt auf persönlichen To-do-Listen immer einen Platz weit oben ein? Richtig: Erfolg im Beruf! Um dieses Vorhaben auch zu erreichen, sollte man einige nur allzu bekannte Fehler vermeiden und sich nachfolgende Tipps zu Herzen nehmen.

Kein Geheimnis: Der erste Eindruck zählt.

Das richtige Auftreten trägt maßgeblich dazu bei, wie man bei seinem Gegenüber ankommt. Egal, ob beim ersten Date, beim Vorstellungsgespräch oder generell im Alltag. So wie man sich den Mitmenschen präsentiert, wird man von den anderen auch wahrgenommen. Dies und vieles mehr fällt dabei ins Gewicht: Die richtige Körperhaltung, Mimik und Gestik – und eben auch, wie wir mit unserem Umfeld kommunizieren. Das Auftreten beeinflusst daher, wie mit einem umgegangen wird. Kein Wunder also, dass vom Eindruck, den wir hinterlassen, auch unser (beruflicher) Erfolg abhängt.

Bevor es zu den Tipps geht, ein letzter Hinweis, wieso es so wichtig ist, wie man auftritt: Es reicht nicht, einfach „nur“ gut zu sein, es kommt eben auch darauf an, wie man sich vor anderen – ob nun vor den eigenen Mitarbeitern oder dem Chef – präsentiert. Weg mit den hängenden Schultern! Weg vom gesenkten, ausweichenden Blick! Weg von „Ähms“ und schüchternen „Ich weiß nicht!“- Aussagen. Kommunikation ist das A und O. Und hier auch gleich die gute Nachricht: Richtiges kommunizieren, kann man lernen!

Geht es nach Dr. Loretta Malandro, Gründerin und CEO von The Malandro Consulting Group, sowie Autorin des Buches „Speak Up, Show Up, and Stand Out“, kann man unter Beachtung der nachfolgend gelisteten 9 Tipps ein echter Kommunikationsprofi werden. Los geht’s!

Tipp 1: Schlechte Angewohnheiten erkennen und eliminieren

Zunächst einmal beginnt die Fehlersuche: Was sollte ich wann und wie beim Kommunizieren anders machen? (Und nein, niemand ist ganz fehlerfrei!). Wie kann ich die Kommunikation mit meinen Mitmenschen, Arbeitskollegen, Geschäftspartnern oder Mitarbeitern optimieren?

Als erste Übung gilt es nun – sofern man mit der Fehler-Analyse fertig ist – sich selbst zu ermahnen, wann immer man sich dabei erwischt, in alte Muster zurück zu fallen. (Anmerkung: Dies ist übrigens alles andere als einfach, denn man benötigt dafür viel Disziplin und Durchhaltevermögen. Ein positiver Nebeneffekt ist allerdings bestimmt, dass man lernt, auf die eigene Ausdruckweise zu achten und seine Stärken und Schwächen besser kennenlernt.)

Ein Beispiel von vielen: Während eines Gesprächs klingelt das Handy. Es weist auf eine SMS oder E-Mail hin. Anstatt wie gewohnt das Smartphone in die Hand zu nehmen, den Text zu lesen und gleich zu antworten, könnte man sich in Geduld üben. Das Handy bleibt dabei nur wenige Minuten unbeachtet, aber der Effekt ist groß: Denn auf diese Weise sieht der Gesprächspartner, wie wichtig er (und das Gespräch) einem ist.

Tipp 2: Spieglein, Spieglein an der Wand…!

Wie oft werden die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen und es wird geseufzt: „Es ist so viel zu tun heute!“ oder: „Ich bin todmüde, weil ich so viel gemacht habe!“. Aber man sollte in sich gehen und sich ehrlich fragen: Habe ich wirklich das Optimum aus mir herausgeholt? Häufig belügt man sich selbst, um das schlechte Gewissen zu unterdrücken.

Die nackte Wahrheit sieht meist so aus: Man hatte einen Marathon überflüssiger Meetings und auch deren Länge stand in keiner Relation zum Outcome. Übrigens: Ist es wirklich notwendig, tagtäglich mit der immensen E-Mail Flut zu kämpfen? Wie wäre es, Unterordner im Postfach anzulegen, die jede E-Mail nach ihrer Wichtigkeit sortieren?

Tipp: Etwas, das jeder Entrepreneur lernen muss: Längere Meetings sind nicht unbedingt die besseren! Auch „knackige Quick-Lunch-Meetings“ können überaus erfolgreich sein.

Tipp 3: Erwartungen klar kommunizieren!

Vom eigenen Team erwartet man sich natürlich, dass es alle Aufgaben bestmöglich erledigt. Vielleicht sogar besser als man selbst. Umso größer ist der Ärger, wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend ausfällt. Doch bevor man sich den Mitarbeiter zur Brust nimmt, sollte man sich selbst folgende Fragen stellen: Habe ich die Aufgabe klar und verständlich formuliert? Hatte der Mitarbeiter alle relevanten Informationen (oder konnte er bestimmte Details gar nicht wissen? Er wird schließlich nicht fürs Gedankenlesen bezahlt). Das nächste Mal sollte man dem Team klar und unmissverständlich mitteilen, was genau von ihm erwartet wird. Man könnte etwa Milestones setzen, die im Quartal erreicht werden müssen.

Tipp 4: Aufbauen, statt niederreißen!

Eine gute Arbeitsatmosphäre fördert kreative Schaffensprozesse. Es ist kein Geheimnis, dass man produktiver ist, wenn man sich im Büro wohl fühlt. Sollte man nun mitbekommen, dass irgendetwas im Team oder innerhalb der Kundenbeziehungen unrund läuft, muss man sofort eingreifen. Hier Bedarf es jeder Menge Kommunikations-Geschick. Es gilt das Problem zu orten und zu beheben. Gleichzeitig sollte man versuchen, die Verbindung zwischen Mitarbeitern und Kunden insofern zu stärken, als dass gemeinsam an einer Lösung gearbeitet werden sollte. Auf diese Weise, findet man nicht nur einfacher den kleinen, fast unsichtbaren Stein, der drückt, sondern bindet den Kunden gleich noch stärker an das Unternehmen.

Tipp 5: Positiven Einfluss nehmen

Einfache Rechnung: Spricht man Probleme offen an, baut man längerfristig Vertrauen auf. Die eingeführten Lösungspläne führen zu (positiven)Veränderungen im Unternehmen. Dies ist ein relativ einfacher Weg, um Einfluss zu bekommen, denn man wird automatisch in Zusammenhang mit den herbeigeführten Veränderungen gebracht. Daher: Aufhören, sich immer zurück zu halten! Lieber konstruktive Vorschläge einbringen und Einfluss auf die Zukunft des Unternehmens nehmen.

Regel 6: Zweideutigkeit adieu!

Man steht mehrmals im (Berufs-)Leben vor derselben Wahl: Will man jemand sein, der offen, ehrlich und ohne Umschweife kommuniziert – oder sich immer im Hintergrund halten? Man spart wichtige Ressourcen (Zeit, Energie, …), wenn man ehrlich seine Meinung mitteilt. Eine Eigenschaft, die man schnell an einem schätzen lernen wird.

Regel 7: Problem = Lösung

Jep, da gibt es augenscheinlich ein Problem! Ein Problem, das seinen Gegenpart, die Lösung, sucht. Der schwierigste Teil zuerst: Man muss sich eingestehen, dass es da überhaupt ein Problem gibt. Vielen fällt dieser Schritt unheimlich schwer, obwohl er der wichtigste ist. Nun gilt es nicht, Zeit zu verschwenden und auf die Suche nach einem Schuldigen zu gehen. Vielmehr ist handeln angesagt und mit aller Energie sollte an konstruktiven Lösungen gearbeitet werden. Daher lieber umdenken und froh sein, dass das Problem überhaupt erkannt wurde!

Regel 8: Niemand ist fehlerlos!

Jeder von uns hat schon Fehler gemacht – und das ist auch gut so, denn oft lernt man erst aus seinen Fehlern. Nun geht es aber darum, schnell wieder auf die Beine zu kommen und stärker und bewusster aufzutreten, als davor. Wieso in die Defensive gehen? Wer frei von Schuld ist, werfe den ersten Stein!

Regel 9: Wie man etwas sagt, ist dem „was“ gleichauf

Verallgemeinerungen („Alle unsere Kunden mögen…“), unpersönliche Nachrichten („Wir“ – statt „ich“ – oder „Sie“), Entkräftung des Ausdrucks („Ich denke“, „Ich würde gerne“) sind Wort-Fallen, die tunlichst vermieden werden sollten. Wie man etwas sagt, ist oft genau so wichtig, wie das, was man sagt. Man sollte Argumente lieber präzise auf den Punkt bringen. Zeitsparend ist diese Methode allemal.

Dr. Loretta Malandro sieht in den oben gelisteten neun Tipps die richtige Anleitung, um zum echten Kommunikations-Profi zu werden. Daher: Anleitung verinnerlichen & loslegen!

 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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