12.04.2024
NETWORKING KOLUMNE

Diese 9 goldenen Netzwerk-Regeln helfen Gründer.innen im Business-Alltag

Gastbeitrag. Professionelle Kommunikation im Business, persönliches Beziehungsmanagement und nachhaltiges Netzwerken zählen für Gründer:innen zu Schlüsselqualifikationen. Netzwerk-Expertin Catharina Rieder verrät uns ihre persönlichen neun goldenen Netzwerk-Regeln.
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Netzwerkexpertin Catharina Rieder | © Ines Thomsen

Das Thema Netzwerken umgibt uns alle. Ganz gleich ob als erfahrene Unternehmerpersönlichkeit, als Pionier:in im Startup oder ob wir uns in der Welt der Einzelunternehmen bewegen. Selbst als Angestellte:r ist die Fähigkeit des Netzwerkens unerlässlich, wenn auch unter anderen Voraussetzungen und mit unterschiedlichen Zielen.

An dieser Stelle braucht es das Netzwerken mit dem gewissen Etwas: Kontakteknüpfen für große Visionäre mit noch größeren Visionen. In dieser Serie soll es um die Fähigkeiten gehen, die Kommunikation und das Business-Networking weiter auszubauen. Das Ziel: Vorteile aus vertrauensvollen Verbindungen.

Netzwerkerin aus Leidenschaft

Zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn war mir die Bedeutung von Netzwerken allerdings noch nicht bewusst. Schnell aber begriff ich: Je besser die Kontakte, desto besser die Jobs.

Nach meinem Schulabschluss begann ich eine klassische Lehre in Wien. Ich erkannte, dass Kompetenz, Zuverlässigkeit und Professionalität maßgeblich für eine positive Wahrnehmung sind. Mit der Zeit brachten meine guten Verbindungen mehr Verantwortung und Spaß an der täglichen Arbeit. Und ganz absichtslos wurde der Grundstein für meine Freude am Netzwerken gelegt.

Heute, mehr als zwei Jahrzehnte später, lebe ich die Prinzipien des Netzwerkens mit Leib und Seele. Meine beruflichen Stationen in internationalen Konzernen sowie die eigenen Unternehmen haben mein persönliches Kontaktnetz kontinuierlich erweitert. Es ist meine Mission, das Netzwerken für jeden zugänglich und verständlich zu machen. Ich bin davon überzeugt, dass starke Netzwerke und wertvolle Kontakte essentiell zu mehr Freude, mehr persönlicher Entwicklung sowie mehr Erfolg beitragen.

Netzwerken ist nicht gleich Netzwerken

Sushi ist nicht gleich Sushi und Schnitzel ist nicht gleich Schnitzel. Nicht jedes Restaurant verwendet dieselben Zutaten oder die gleichen Rezepte – und erhält somit auch unterschiedliche Ergebnisse. 

Viele empfinden das Thema Netzwerken als mühsam, aufwändig und anstrengend. Leider eine Fehleinschätzung. Der wahre Wert liegt in der Kommunikation von Mensch zu Mensch, im Aufbau von persönlichen Beziehungen. Für unser Business braucht es Menschen, die unsere Botschaft verstehen, weitertragen und die Produkte bzw. Dienstleistungen kaufen oder auch in unser Unternehmen investieren. Es braucht Kontakte!

Leider haftet traditionell dem Thema Netzwerken oft ein negatives Image an: Begriffe wie ‚Freunderlwirtschaft‘, ‚Vitamin B‘ oder sogar ‚Korruption‘ stehen immer wieder im Raum. Sind wir ehrlich, wissen wir, dass uns diese Kanäle unbestritten gewisse Vorteile bringen. Spätestens jedoch nach erbrachter Leistung trennt sich die Spreu vom Weizen. Entspricht das Produktversprechen nicht der Beschreibung oder geht es nur um das reine Ausnutzen von Beziehungen, ist auch bald Schluss mit dem Vertrauen im Netzwerk.

Richtiges, nachhaltiges, ehrliches Netzwerken ist angesagt, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer.

Die neun goldenen Netzwerk-Regeln

Für einfacheres und erfolgreiches Netzwerken folgen hier meine persönlichen neun grundlegenden Regeln zum besseren Netzwerken:

1. | Ein Lächeln kostet nichts, ist aber viel wert

Mit einem freundlichen Lächeln erreichen wir zu Beginn des Treffens die emotionale Ebene der jeweiligen Person. Dieser freundliche, non-verbale Einstieg ebnet die positive Kommunikation für offene, weiterführende Gespräche. Deswegen: immer zuerst lächeln. Lächelst du schon oder grantelst du noch?

2. | Ein Blick sagt mehr als 1000 Worte

Tatsächlich spielt der Blickkontakt eine zentrale Rolle in der zwischenmenschlichen Kommunikation – wie die gesamte Körpersprache im Übrigen. Dennoch kommt den Augen in der ersten Wahrnehmung eine starke Bedeutung in der unterschwelligen Frage ‚Freund‘ oder ‚Feind‘ zu. Der direkte Blick hilft beim Aufbau von Vertrauen, stärkt das gesagte Wort und schafft eine emotionale Verbindung. Im Klartext: er steigert oder verringert die emotionale Distanz. Wie oft sind wir jedoch abgelenkt von Smartphone, Social Media & Co?

3. | Reden ist Silber, Hin-Hören ist Gold

Die Kunst des Zuhörens ist im Gespräch ein wichtiges Zeichen des gegenseitigen Respekts. Ich bezeichne es lieber als ‚Hin-Hören‘ anstelle von ‚Zu-Hören‘. Denn ich spitze sprichwörtlich meine Ohren und schenke meine:r Gesprächspartner:in volle Aufmerksamkeit. Wir können mit Kopfnicken, direkter Ansprache und körperlicher Reaktionen von Mimik bis Handhaltung wesentliche Signale für das Verständnis zum Ausdruck bringen. Empathie ist hier das Schlüsselwort.

4. | Wer die richtigen Fragen stellt, der führt

Fragen gelten allgemein als Weg zum besseren Verständnis der Bedürfnisse meines Gegenübers. Die Auswahl dieser Fragen darf wohlüberlegt sein. Sie zielen auf die potentiellen Learnings in der Antwort ab. Somit gilt es, die ‚richtigen‘ Fragen zu stellen. Nur dann können wir aus der neuen Information lernen und uns weiterentwickeln. Mein Tipp: für eine Konferenz, einen Workshop oder ein Netzwerktreffen interessante Fragen an die Speaker zeitgerecht vorbereiten, gern auch nochmals überarbeiten.

5. | Das wichtigste Wort unseres Lebens: der eigene Name

Wie oft werden wir mit unserem Namen angesprochen? Und wie oft sprechen wir andere Menschen direkt per Namen an? Für einen besseren Beziehungsaufbau lohnt es sich, den Namen des Gegenübers einzuprägen. Mir hilft es, die Visitenkarte vor mir liegen zu haben. Aufgrund des beliebten Verzichts der traditionellen Visitenkarte dieser Tage, braucht es andere Verankerungen (‚Eselsbrücken‘), um sich den Namen gut und schnell zu merken. Im Laufe einer Konversation ist es ratsam, unsere:n Gesprächspartner:in auch mit dem Namen direkt anzusprechen. Spätestens bei der Verabschiedung sollte der Name nochmals fallen.

6. | Netzwerk-Brücken als Gesprächseinstieg

Gerne nutze ich den bildhaften Vergleich von Brücken: Ebenso wie Brücken Flussufer verbinden, so überwinden wir die eine oder andere zwischenmenschliche Distanz durch ‚Netzwerk-Brücken‘. Mit einfachen Fragen zum Gesprächseinstieg wie „Woher kommst du?“ oder „Was macht dein Unternehmen genau?“ ist der Grundstein des Dialogs gelegt. Persönlich bin ich jedoch keine große Freundin von reinem Small-Talk.

Entscheidend ist die Entwicklung aus ersten Kurzinformationen hin zu echten Anknüpfungspunkten. Indem persönliche oder geschäftliche Interessen geteilt werden oder über Nachfragen für beispielsweise Vor-Ort-Empfehlungen, schaffen wir eine Transformation von anfänglich oberflächlich geführten Gesprächen zu tiefgehenden persönlichen Unterhaltungen. Wir gehen in ‚Ver-Bindung‘.

7. | Ehrlich währt am längsten

Wir leben in einer Zeit der ‚Wisch-und-Weg‘ Mentalität und der digitalen Reizüberflutung. Gerade jetzt sind es die ehrlichen und aufmerksamen Begegnungen, die in Erinnerung bleiben. Nachhaltige Netzwerk-Kommunikation basiert auf Offenheit und echtem Interesse. Zeigen wir unsere Neugierde und Authentizität, schaffen wir nicht nur kurzfristige Kontakte, sondern bauen wertvolle Verbindungen auf.

8. | Jede große Eiche war eine kleine Eichel

Jeder neu geknüpfte Kontakt ist ein Samen, der das Potenzial hat, zu einem starken Baum heranzuwachsen. Wie ein Gärtner, der seine Pflanzen liebevoll hegt, müssen auch unsere beruflichen Kontakte sorgfältig gepflegt werden. Regelmäßiges, aufmerksames Nachfassen ist dabei unerlässlich für das Wachstum langfristiger und tragfähiger Beziehungen. Dazu gehören regelmäßige, wenngleich auch kurze Nachrichten: Follow-Up per E-Mail, WhatsApp, eine Nachricht über LinkedIn oder auch ein gelegentliches Telefonat. Kontakte wachsen nach und nach zu echten Verbindungen.

9. | In der Kürze liegt die Würze

Die Art, wie wir unser Business vorstellen macht den Unterschied zwischen Merken und Vergessen. Für diesen ersten Eindruck ist ein prägnanter Präsentationspitch unerlässlich, um sich im ‚Relevant Set‘ der Menschen zu verankern. Und schließlich möchten wir nachhaltige Kontakte aufbauen und einzigartig positionieren. 

Ein treffendes Beispiel hierfür lieferte ein Scheidungsanwalt, der sein Angebot mit klaren Worten auf den Punkt brachte: „Ich bin derjenige, der dafür sorgt, dass Sie mit Ihrem Porsche wieder nach Hause fahren.“ 

Bleiben wir frei von jeglicher Wertung, spiegeln diese Worte einen perfekt auf seine Zielgruppe abgestimmten Pitch wider: präzise, einprägsam, emotional und für seine vorwiegend männlichen Mandanten überzeugend.

Der Präsentationspitch kann zu einem Schlüsselwerkzeug werden, welches nicht nur Aufmerksamkeit zu erregen, sondern auch ein unvergessliches Bild des eigenen Business zu zeichnen vermag.


Nachhaltiges Netzwerken öffnet uns Tür und Tor

Gute Business-Verbindungen sind von bleibendem Wert und persönliche Kontakte begleiten uns ein Leben lang. Dabei ist der wahre Maßstab für Erfolg nicht die bloße Anzahl der Kontakte, sondern die Tiefe und Qualität der zwischenmenschlichen Beziehungen, die wir aufbauen und langfristig erhalten. Unser unternehmerisches Ziel im Netzwerken ist vielschichtig: 

Vom Knüpfen bedeutsamer Kontakte, zur professionellen Sichtbarkeit unseres Unternehmens, unser Know-How unter Beweis zu stellen, uns aktiv auszutauschen und gegenseitige Unterstützung anzubieten bis hin zu mehr Investitionen bzw. höherem Umsatz. Durch strategische Vernetzung erhöhen wir unseren Wirkungskreis und etablieren uns als kompetente Business-Partner:innen.

Netzwerke reflektieren unseren Einfluss auf die persönliche und professionelle Entwicklung unseres Umfelds. Dank dem Instrument Netzwerken erreichen wir möglicherweise weit mehr als berufliche Erfolge und geschäftliche Durchbrüche: Es ermöglicht uns, ein persönliches und emotionales Erbe zu hinterlassen, welches in den Herzen anderer Menschen eine bleibende Spur hinterlässt. Ein solches Vermächtnis, geprägt durch echte Verbindungen und bedeutsame Begegnungen, übersteigt den materiellen Wert bei weitem und schafft möglicherweise echte Freundschaften. 


Über die Autorin:

Catharina Rieder verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Kommunikationsbranche – unter anderem auch als PR & Communications Director in einem globalen Konzern. In dieser Zeit war ihr Netzwerk ihr ständiger Business-Begleiter. Über die Plattform einfach.netzwerken teilt sie ihr Wissen mit Menschen aus unterschiedlichsten Branchen und Bereichen. Neben einem Netzwerk-Buddy Programm und einem Netzwerk-Starter-Training bietet sie zudem einen kostenlosen Netzwerk-Guide inklusive Selbst Check an. Bist du bereit, das volle Potenzial deines Netzwerks zu entfalten? Catharina Rieder freut sich mit dir in Kontakt zu treten!


Tipp der Redaktion:

Catharina Rieder produziert auch einen führenden Business-Podcast rund um das Thema Netzwerken namens NETZWERK-ZIRKEL. In diesem Podcast erfährst du mehr über:

  • Aufbau & Pflege deines Netzwerks im Business-Alltag
  • Tipps zum Netzwerken offline & online
  • Geschichten aus über 25 Jahren Kommunikations- und Netzwerk-Erfahrung
  •  Interviews von spannenden Gästen zum Thema Business-Beziehungen
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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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