21.01.2022

Diese 25 Jobs haben die besten Zukunftschancen

Das neue Jahr hat begonnen und damit lohnt sich ein Blick in die Zukunft der Arbeitswelt. LinkedIn stellt mit seiner jüngst veröffentlichten Studie eine Liste der chancenreichsten Berufe der Zukunft vor. Der Digitalisierungstrend zeichnet sich hier klar ab.
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Frau mit Tablet
Copyright: Brooke Cagle

Der Arbeitsmarkt wird ständig von unterschiedlichsten Gesichtspunkten beeinflusst. Neben Faktoren wie der Digitalisierung, dem demografischem Wandel, dem Automatisierungstrend oder dem Klimawandel hat nicht zuletzt die Corona-Pandemie viele Veränderungen in der Berufswelt angestoßen und verstärkt. LinkedIn hat sich in einer Studie mit den damit einhergehenden Auswirkungen beschäftigt und nun die 25 Trendjobs vorgestellt. Die Ergebnisse beziehen sich zwar auf eine Datenerhebung aus Deutschland, können aber ebenso für den österreichischen Arbeitsmarkt richtungsweisend sein.

Die Liste gibt Hinweise auf Chancen und Entwicklungen der Zukunft und soll bei der beruflichen Entscheidungsfindung unterstützen. Dafür wurden Berufsbilder mit den höchsten Wachstumsraten der letzten fünf Jahre ermittelt (freiwillige Tätigkeiten, Praktika, Student:innenjobs und Interimsposten wurden nicht mit einbezogen). Ebenso wurden Angaben zu Remote Work auf Basis von Stellenausschreibungen zwischen Oktober 2020 und 2021 erhoben. Daten zu den Top-Branchen wurden wiederum mit jenen Unternehmen und ihrer dazugehörige Branche ermittelt, die die meisten Neueinstellungen für die jeweilige Tätigkeit im ersten Halbjahr 2021 ergaben.

Jobs mit Zukunftspotenzial

Angeführt wird die Liste von Berater:innen im öffentlichen Sektor. Mit Blick auf den Rest der Liste unterstreicht dies den Trend in Richtung Berater:innen- und Manager:innenjobs. Die wichtigsten Branchen, die man zudem im Blick behalten sollte, sind in den Bereichen IT und Services, Internet, Computer-Software und Finanzdienstleistungen angesiedelt. Dieser Trend zeichnet sich beispielsweise in Berufen wie Produktanalyst:in (2. Platz), Business Development (3. Platz) oder Beauftragte:r für Informationssicherheit (10. Platz) ab.

Besonders durch die Entwicklungen der Corona-Pandemie wird auch die Frage nach Home Office bzw. Remote Jobs immer relevanter. Die Verfügbarkeit für Remote Arbeit ist laut Studienergebnissen allerdings noch sehr unterschiedlich. Hoch im Kurs ist dieses Arbeitsmodell besonders bei Fachautor:innen in der Medizin (51,7 Prozent), bei Leiter:innen für Softwareentwicklung (41,8 Prozent), bei Dateningenieur:innen (30,8 Prozent) und bei Business Developer:innen (24,3 Prozent). Währenddessen ist das Angebot für Prüfungsingenieur:innen mit 1,5 Prozent und Investmentmitarbeiter:innen mit 2,3 Prozent am niedrigsten.

Digitale Kompetenzen in jedem Fall anpassen

Selbst wenn man sich in den speziellen Berufen dieser Studie nicht wiederfindet, bleiben digitale Kompetenzen für die Arbeitswelt in jedem Fall essenziell. Jakob Schulz von LinkedIn stellt fest, dass digitale Kenntnisse in sämtlichen Branchen relevanter werden. Er fasst zusammen: “Wenig überraschend spielen digitale Fähigkeiten eine immer wichtigere Rolle und das über viele Branchen hinweg. Wer also in diesem Jahr den Job wechseln möchte, sollte seine Digitalkenntnisse überprüfen und auffrischen.“

Für viele Arbeitnehmer:innen könnte der Hinweis durchaus relevant sein, denn zumindest in Deutschland liegt die Bereitschaft für einen Jobwechsel 2022 bei 57 Prozent.

Die Berufe mit den besten Zukunftschancen aus der LinkedIn-Studie:

1.Berater:in für den öffentlichen Sektor
2.Produktanalyst:in
3.Mitarbeiter:in Geschäftsentwicklung bzw. Business Development
4.Nachhaltigkeitsmanager:in
5.Cyber Security Spezialist:in
6.Entwickler:in für maschinelles Lernen
7.User Experience Researcher
8.Spezialist:in für Immobilienfinanzierung
9.Leiter:in Public Affairs
10.Beauftragte:r für Informationssicherheit
11.Spezialist:in für Talentakquise
12.Expansionsmanager:in
13.Prüfingenieur:in
14.Marketingmitarbeiter:in
15.Dateningenieur:in
16.Personalreferent:in Recruiting
17.Manager:in Strategische Partnerschaften
18.Leiter:in Softwareentwicklung
19.Data Science Spezialist:in
20.Robotik-Ingenieur:in
21.Investmentmitarbeiter:in
22.Chief Information Security Officer
23.Manager:in im strategischen Vertrieb
24.Kommunikationsmanager:in
25.Fachautor:in Medizin

Weniger Arbeitsplätze durch Automatisierung

Eine andere Studie des Marktforschungsinstituts Forrester beschäftigte sich ebenfalls mit der Zukunft des europäischen Arbeitsmarktes und hebt dabei besonders die Folgen der Automatisierung hervor. Bis 2040 sollen demnach neun Millionen neue Arbeitsplätze in Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Großbritannien durch Automatisierung und nachhaltige Energie geschaffen werden. Zugleich seien allerdings auch 34 Prozent der Arbeitsplätze in den nächsten Jahren gefährdet. Bis 2040 sollen zwölf Millionen Arbeitnehmer:innen durch den Automatisierungstrend ihren Job verlieren. Besonders die Bereiche Hotel- und Gaststättengewerbe, Verkehr, Freizeitsektor, Einzelhandel und Großhandel sollen davon betroffen sein.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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