04.04.2022

Dienstrad-Leasing: E-Bike-Startup kommt nach Österreich

Das holländische E-Mobility-Startup Lease A Bike verkündet seinen Markteintritt in Österreich. Das Unternehmen möchte Arbeitnehmer:innen einen erschwinglichen Zugang zu E-Bikes ermöglichen.
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Donna Galle von Lease A Bike mit E-Bike im Hintergrund. LAB verkündete seinen Markteintritt in Österreich.
Donna Galle © Lease A Bike

Das auf Dienstrad-Leasing spezialisiert Startup Lease A Bike (LAB) ist Tochterfirma des holländischen Fahrradproduzenten Pon Bike. Nach Marktstart in Holland, Belgien und Deutschland, wo bereits 7.000 Unternehmen und mehr als 100.000 Mitarbeiter:innen als Kund:innen gewonnen wurden, wird nun auch der österreichische Markt erschlossen.

Ziele für den österreichischen Markt

Österreich-Chefin von Lease A Bike (LAB), Donna Galle, betont die wachsende Attraktivität des Dienstrad-Leasings in Österreich unter anderem durch die 2021 in Kraft getretenen gesetzlichen Vorteile. Doch auch neben der Tatsache, dass die Nutzung von Dienstfahrrädern in Form von steuerlichen Vorteilen gefördert wird, seien grundsätzlich finanzielle Vorteile durch das Leasing-Konzept gegeben. Zudem seien durch das E-Bike-Leasing der Nachhaltigkeitsaspekt und der gesundheitliche Vorteil durch regelmäßige Bewegung nicht außer Acht zu lassen. “Umfragen des Verkehrsministeriums haben gezeigt, dass 40 Prozent aller Autofahrten in Österreich in Raddistanz liegen. All diese Aspekte zusammen machen 2022 zum perfekten Zeitpunkt für den Markteintritt”, meint Galle.

Nachdem das Unternehmen zunächst mit ihrem Service und ihrer Benutzerfreundlichkeit punkten möchten, verfolge man langfristig das Ziel der Marktführerschaft in Österreich für E-Bike-Leasing. Dazu gehöre auch ein Imagewandel des Fahrrads. Inspiriert von dem Nutzungsverhalten in den Niederlanden, visiere LAB die Assoziation hin zu einem alltäglichen Fortbewegungsmittel an. „In den Niederlanden fahren Kinder praktisch mit dem Rad, sobald sie laufen können. Die Österreicher:innen sind wiederum sehr outdoor-begeistert und aktiv. Wir glauben daher fest daran, dass wir die holländische Fahrradkultur hier heimisch machen können“, erklärt Galle.

So funktioniert das Leasing bei LAB

Das Leasing von E-Bikes über LAB ermöglicht den Arbeitnehmer:innen eine Nutzung im beruflichen wie im privaten Kontext. Im Leasing-Prozess werden insgesamt vier Parteien miteinander vereint. Obwohl die Unternehmen die eigentlichen Kund:innen von LAB sind, seien auch die Arbeitnehmer:innen, die Fachhändler:innen und die Leasinggesellschaft nicht außer Acht zu lassen. Die Unternehmen würden hier einen Vertrag mit LAB abschließen und könnten infolgedessen ihren Mitarbeiter:innen die Diensträder anbieten. 

Zudem sei eine Unterstützung durch Lease A Bike gegeben, die unter anderem Auftaktveranstaltungen, Webinare, persönliche Betreuung vor Ort und ein personalisiertes Online-Portal zur Verfügung stellen würden. Arbeitnehmer:innen wählen also nach Wunsch ein Fahrrad bei Fachhändler:innen aus, diese verkaufen das Produkt dann an die Leasinggesellschaft, welche das E-Bike finanziert. “Wir sehen uns als Full-Service-Anbieter und bieten jedem Unternehmen je nach Größe oder Branche speziell maßgeschneiderte Lösungen an“, erklärt Galle hierzu.

Mit Blick auf die Bezahlung sei laut Galle die Abbuchung vom Bruttogehalt die gängigste Variante. Allerdings habe auch der Arbeitgeber die Option, einen Teil, oder den vollständigen Betrag der Leasingrate zu übernehmen. „Die Mitarbeiter können selbst ihr Wunschrad aussuchen und dabei auch zu höherpreisigen Modellen greifen, die durch das Leasing erheblich billiger sind als bei Eigenanschaffung. So kann man je nach Laufzeit und Gehalt im Vergleich zum Barkauf bis zu 30 Prozent sparen“, meint Galle abschließend zu den Vorteilen des Leasings.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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