28.02.2019

E-Bike eines Startups aus Oberösterreich schafft bis zu 70 km/h

Mit dem Ecorocket will der Oberösterreicher Stefan Huber eine Lücke im Segment der E-Bikes füllen. Dazu verwendet er eine Technologie, die auch von Tesla genutzt wird.
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Ecorocket
(c) ECOROCKET/Rene Hauser

„Die Passion begann so: Ich habe nach einem e-Bike mit richtig viel Power gesucht, nicht die 0815 eBikes die auf dem Markt waren. Ich wusste, es muss möglich sein, lautlos durch den Wald zu düsen“, sagt Stefan Huber: „Da ich aber nicht fündig geworden bin, habe ich begonnen selbst eines zu entwickeln.“ Die lange Suche nach viel Leistung hatte einen Grund: Der heute 34-jährige Welser war viele Jahre im Extremsport zu Hause, neben Inlineskating im ‚Team Rollerblades‘ und Extremeskifahren war er unter anderem oberösterreichischer Leichtathletik-Landesmeister.

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„Durch die Produktion und die Weiterentwicklung des ECOROCKETS hat sich die Nachfrage immer mehr erhöht. Daraus ist dann ein ‚business case‘ entstanden“, sagt Huber. Daher startete er vor fünf Jahren mit der Suche nach Materiallieferanten  und Freelancern, die etwa Know-How in den Bereichen Technik, Design und Videoproduktion beisteuerten. Die gesamte Planung für die Serienproduktion der e-Bikes nahm drei Jahre in Anspruch. Zwischenzeitlich gründete Huber im Jahr 2015 sein Einzelunternehmen mit Sitz im oberösterreichischen Wels.

„Die Komponentenproduktion wird von uns direkt überwacht und ist noch weltweit auf Spezialbetriebe verteilt. Assambled werden die elektrisch betriebenen Fahrräder aber dann im Firmenstandort,“ sagt Huber. Der Vertrieb der e-Bikes erfolgt direkt über den Hersteller: „Derzeit habe ich keine Ambitionen, Zwischenhändler einzubinden, da wir den Kunden derzeit nur als Direkt-Seller die optimale Qualität unserer Produkte zu besten Preisen garantieren können.“

Bis zu 70 km/h

Die elektrisch betriebenen Fahrräder werden mit einem Motor mit einer Leistung ab 5000-Watt-Motor geliefert. Der Akku hat eine Kapazität von mindestens eineinhalb Kilowattstunden. Dank der verbauten Komponenten sind Reichweiten von bis zu 120 Kilometern sowie „Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 70 Kilometern pro Stunde“ möglich. Damit dem ECOROCKET unterwegs nicht der Saft ausgeht, verbaut Huber ein KERS-System, wie es auch aus der Formula-E bekannt ist und auch in Tesla-Autos Anwendung findet. „Dadurch wird die durch das Bremsen erzeugte Energie in Strom umgewandelt und damit der Akku gespeist“, sagt Huber, der sein Magisterstudium der Wirtschaftswissenschaften an der Linzer Johannes-Kepler-Universität und anschließend einen MBA-Lehrgang absolviert hat.

Es sind vor allem die Leistung und der Fun-Faktor, durch die sich Hubers Produkte von der Konkurrenz unterscheiden. „Die Leistung der e-Bikes ist unser Alleinstellungsmerkmal, denn noch bietet kein Hersteller ein vergleichbar leistungsfähiges Serienprodukt an.“ Das soll sich aber innerhalb der nächsten fünf Jahre ändern: „Sobald nämlich der Boom an ’normalen‘ E-Bikes nachlässt, werden Hersteller auf High-Power-eBikes umsatteln. Wir sind hierbei Vorreiter“, sagt Huber.

Actioncam als Goodie

Wie Huber seine e-Bikes vermarktet? „Marketingtechnisch fokussieren wir uns auf Facebook (derzeit 16.151 Follower), YouTube und Mund-zu-Mund-Propaganda“, sagt er. Anfangs schenkte Huber seinen Kunden zum Fahrrad eine Actioncam. „Das hatte den Vorteil, dass die Kunden ihre Fahrten mitfilmten und das Material dann auf Facebook oder YouTube stellten“, sagt Huber: „Aus Marketingsicht war das eine absolute Win-Win-Situation. Wir haben dadurch unsere Reichweite überproportional gesteigert.“  

In den kommenden zwei Jahren strebt das Startup einen Umsatz von eineinhalb bis zwei Millionen Euro an. „Dies schaffen wir durch eine Verkürzung der Produktionszeit und Erhöhung des Marketingbudgets“, sagt Huber. Ist auch eine Reduktion der Selbstkosten geplant? Huber; „Wir sind auch im B2B-Bereich der Komponentenlieferung gut aufgestellt. Dadurch können wir die Kosten unserer B2B- und B2C-Kunden wie auch unsere Kosten senken. Weiters planen wir mit einigen weiteren High-Power-Produkten, darunter Aufsteckmotoren und „Do-It Yourself-Sets“, den Endkundenmarkt zu beliefern. Der Vertrieb geschieht über ebikeparts.at.“

Hubers Karriere als zukünftiger innovativer Entrepreneur hing im Jahr 2004 übrigens am seidenen Faden: „Damals stürzte ich von einem Balkon im zweiten Stock eines Gebäudes in die Tiefe. Dabei brach ich mir den fünften und sechsten Halswirbel. Das Resultat war eine völlige Lähmung.“ Er verbrachte ein halbes Jahr im Rollstuhl. „Ich konnte mich nicht bewegen, nicht selbstständig essen und verlor beinahe meine Stimme“, sagt Huber: „Doch ich kämpfte mich Schritt für Schritt zurück. Ganze zwei Jahre lang. Eine große Hilfe während der Regenerationsphase war meine Vergangenheit als Sportler.“  

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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