17.08.2023

Die Vollpension hat ihre Digitalisierungsmaßnahmen kritisch durchleuchtet – und daraus gelernt

Im Rahmen eines von der Wirtschaftsagentur Wien geförderten Projekts wurden die bisherigen Digitalisierungsmaßnahmen des Sozialunternehmens Vollpension mit dem Konzept des "Digitalen Humanismus" aus ethischer Sicht analysiert und kritisch durchleuchtet. Mit Erkenntnissen, die als Vorbild für andere Unternehmen gelten könnten.
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Vollpension, digitaler Humanismus
(c) Vollpension - Das Vollpension-Team begibt sich unter den Mantel des Digitalen Humanismus.

Das Wiener Sozialunternehmen Vollpension mit Fokus auf Generationendialog und Reduktion von Altersarmut und -einsamkeit trat ursprünglich in der Gastronomie mit diesen beiden Impactzielen an. Es betreibt zwei Generationencafés und einen To-Go Standort in Wien, und hat Covid-19-krisenbedingt immer mehr auch die Digitalisierung als Sweet Spot für Social Impact ausgemacht.

Vollpension: ein Mittler zwischen Generationen

So entstanden mit der „Vollpension Backademie“ beispielsweise Online-Backkurse von Omas und Social Media-Kampagnen als „bunte Mittler“ zwischen den Generationen. Dem Team wurde dabei eines klar: „Die Digitalisierung ist ein Hebel, um mit dem Social Business noch wirkungsstärker ältere Menschen bei der Inklusion und im Generationendialog zu fördern.“

Im Laufe der Zeit rückte jedoch eine Frage immer mehr in den Fokus: Wie sieht es mit ethischen Aspekten der Digitalisierung aus?

Im Rahmen eines von der Wirtschaftsagentur Wien geförderten Projekts wurden – um diesen Punkt zu durchleuchten – die Digitalisierungsmaßnahmen mit dem Konzept des „Digitalen Humanismus“ aus ethischer Sicht analysiert, kritisch durchleuchtet und, im Falle von ethischem Handlungsbedarf konkrete Lösungsansätze entwickelt. Das dabei entstandene Paper soll als Praxisleitfaden für andere (Sozial-)Unternehmen dienen.

Mensch im Mittelpunkt

Mit diesem Konzept sollen diese angeregt werden, den Menschen bei technologischen Projekten stets im Mittelpunkt zu behalten. Menschen und Natur sollen als Menschen bzw. als Natur respektiert und nicht als Maschinen verstanden werden, so das Vorhaben.

Zur Einordnung: 2019 wurde das an der TU Wien von vielen Expert:innen verfasste „Wiener Manifest zum Digitalen Humanismus“ unterzeichnet und vorangetrieben. Eine dieser Maßnahmen ist der Call „Roadmaps digitaler Humanismus“ der Wirtschaftsagentur Wien. Gemeinsam mit Peter Kirchschläger, dem Vorsitzenden des Instituts für Sozialethik an der Universität Luzern, setzte sich die Vollpension schließlich zum Ziel, einen Praxisleitfaden für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen, der dabei helfen soll, die wesentlichen Fragen des Digitalen Humanismus bei der voranschreitenden Digitalisierung von Unternehmen zu durchleuchten und sinnvolle Schritte zu setzen.

„Den meisten Unternehmen ist gar nicht klar, wie viel Datenverarbeitung im Tagesgeschäft stattfindet. Es sollte auch nicht die Aufgabe von Unternehmen sein, sich damit zu beschäftigen. Es braucht hier klare Regularien nach dem Wertekatalog des digitalen Humanismus, damit hier langfristig gewährleistet wird, dass wir uns in Fragen der Digitalisierung in die richtige Richtung bewegen“, so Kirchschläger.

Digitaler Humanismus

Definition: „Der Digitale Humanismus stellt den Menschen ins Zentrum der digitalen Transformation. Viele Mythen seit der Antike bis ins heutige Hollywood kreisen um dieses Verhältnis Mensch bzw. Maschine. In manchen Mythen ist der Mensch nur eine Maschine, in anderen ist die Natur als Ganzes eine Maschine, in anderen unterjochen Maschinen Menschen, und manche Utopisten glauben, dass das endgültige Reich der Freiheit darin bestehen wird, ausschließlich Maschinen arbeiten zu lassen“, heißt es in der Studie.

Und weiter: „Ein digitaler Humanismus transformiert den Menschen nicht in eine Maschine und interpretiert Maschinen nicht als Menschen. Er hält an der Besonderheit des Menschen und seiner Fähigkeiten fest und bedient sich der digitalen Technologien, um diese zu erweitern, nicht um diese zu beschränken. Der Digitale Humanismus strebt nach einer humanen und gerechten Zukunft für die Menschheit. Digitalisierung wird dafür als Mittel verstanden, das die Menschen von unnötigen Aufgaben entlasten soll. In der Verantwortung bleiben dabei die Menschen, denn Maschinen wird die Möglichkeit der Verantwortungsübernahme abgesprochen.“

Vollpension und die drei Schritte

Die Vollpension hat, mit dieser Prämisse, in einem ersten Schritt die Ideen des Digitalen Humanismus, die Inhalte des „Wiener Manifest für Digitalen Humanismus“ sowie dazu ergänzend die Prinzipien des Projekts einer Internationalen Agentur für Datenbasierte Systeme (IDA) in einen Fragenkatalog transformiert, mit denen die Geschäftstätigkeit des Sozialunternehmens dahingehend untersucht werden konnte, wo aus ethischer Sicht mögliche Handlungsfelder bestehen würden.

In einem zweiten Schritt wurde überprüft, welche Fragen für die Vollpension von konkreter Relevanz sind bzw. zu welchen Fragen das Sozialunternehmen einen Beitrag leisten könnte. Um mit diesen Inhalten des Digitalen Humanismus im Unternehmen konkret arbeiten zu können, wurden in einem dritten Schritt thematische Cluster (etwa Datenschutz) gebildet und diese mit konkreten Handlungsfeldern inhaltlich gefüllt. Konkret hier nachzulesen.

Eine der Erkenntnisse dabei war, dass sich die Zusammenarbeit mit Anbieter:innen bzw. das Vertrauen in deren Praxis und deren Informationen als wesentlich erweise. Aus einer ethischen Perspektive lässt sich diesbezüglich erkennen, dass es die Möglichkeiten übersteigt und außerhalb der Expertise eines Unternehmens liege sowie nicht zu den Kernaufgaben eines Unternehmens gehöre, selbst zu überprüfen, ob sich Anbieter:innen an das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre halten oder nicht.

Dies wurde auch, laut dem Unternehmen, deutlich sichtbar, als die Vollpension eine entsprechende Abklärung bei einer/m Anbieter:in vorgenommen und folgende (in der Studie veröffentlichte) Antwort erhalten hat:

„Ja, Recht auf Datenschutz steht für uns ganz weit oben, weil es ja auch irgendwo Alleinstellungsmerkmal unseres Tools ist. Aber gleichzeitig auch, weil wir natürlich daran glauben, dass die Daten in den Händen der falschen Menschen großen Schaden anrichten können und dementsprechend ist bei uns alles konsensbasiert. Es ist ein bisschen schwierig. Ich versuche mal so ein bisschen auszuholen. Ich sehe das so, dass die Datenschutzbestimmungen in der Europäischen Union sicher nicht die restriktivsten international sind. Wir versuchen, nach Kräften zu entsprechen und auch mit aktueller Rechtsprechung immer mitzuhalten, haben das auch an vielen Orten schon übererfüllt, was sich dann im Nachhinein gelohnt und auch für unsere Kunden tatsächlich gelohnt hat, weil die Rechtsprechung dann oft nachgezogen hat. Wir haben zum Beispiel immer unseren Kunden empfohlen, ausschließlich konsensbasiert die Dinge zu verschicken. Gleichzeitig ist das natürlich ein Stück weit auch ein Werkzeug. Sprich: Wir können nicht überwachen, welche Daten jemand von einer Liste zum Beispiel abliefert. Wir zwingen ihn dann auch immer dazu, einen Grund anzugeben, warum er mit diesen Daten arbeiten darf. Wir können dies natürlich nicht überprüfen. Das ist einfach außerhalb unserer Möglichkeiten zu überprüfen, ob der dabei lügt. (…) Aber natürlich können wir nicht kontrollieren, wenn er zum Beispiel eine Liste hochlädt, wo diese Daten tatsächlich herkommen.»

An diesem Beispiel wird deutlich: Hinsichtlich der Durchsetzung der Menschenrechte – in diesem Fall des Menschenrechts auf Privatsphäre und Datenschutz – wäre es laut der Vollpension notwendig, dass der liberale Rechtsstaat bzw. die internationale Gemeinschaft Unternehmen gezielt entlasten, die Achtung der Menschenrechte gewährleisten, für Rechtssicherheit sorgen und rechtliche Normen, die offline selbstverständlich durchgesetzt werden, auch online bzw. im digitalen Bereich ebenfalls konsequent durchsetzen würde.

Bisher sei dies nicht oder zu wenig der Fall. Daher wäre, laut dem Impact-Startup, die Schaffung einer Internationalen Agentur für Datenbasierte Systeme (IDA) bei der UN notwendig, die als Plattform für die technische Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Transformation und datenbasierten Systemen (DS) zur Förderung von Menschenrechten, Sicherheit und friedlicher Nutzung von DS agieren soll.

Ein Leitfaden?

Neben weiteren Erkenntnissen zu Bewusstsein, Verantwortung, datenbasierten Systeme und technologischen Hilfsmittel (für Senior:innen) konnte das Unternehmen im Rahmen des Projekts konkrete Hausaufgaben für sich selbst identifizieren. Die womöglich auch für andere als Leitfaden dienen könnten. Hier die einzelnen Punkte:

1. Nicht alle Anbieterinnen sind aus der EU und unterliegen der DSGVO. Es ist nun zu prüfen, ob dies gewährleistet werden kann, damit die Einhaltung der DSGVO vorausgesetzt werden kann.

2. Bisher hat Vollpension ausschließlich digitale Bewerbungswege eröffnet, um bereits im Zuge des Bewerbungsprozesses eine erste Vorselektion hinsichtlich Medienkompetenz geschehen zu lassen, welche dann später im Arbeitsalltag gebraucht wird. Die Vollpension wird nun diesen Punkt dahingehend anpassen, den Bewerbungsprozess inklusiver zu gestalten und zu ermöglichen, die für die Ausübung des Berufs notwendige Medienkompetenz auch nachträglich durch eine gründliche Einschulung zu erreichen.

3. Darüber hinaus hat das Sozialunternehmen für sich den Weg gewählt, im Rahmen dieses Projektes einige Schwerpunkte zu setzen und mit einigen Clustern zu beginnen. Weitere Aspekte sollen nun in Zukunft angegangen werden.

4. U. a. wird das Sozialunternehmen stets prüfen, wie datenbasierte Systeme zu mehr Produktivität im Unternehmen führen können, ohne gleichzeitig aber Arbeitsplätze wegzurationalisieren und die Inklusion der für den Bereich relevanten Mitarbeiterinnen zu gefährden. Dies betrifft alle Unternehmensbereiche – von der Verteilung von Aufgaben innerhalb des Unternehmens über Projektmanagement hin zur Verarbeitung von E-Mails.

5. Das Sozialunternehmen verfolgt das Ziel, eine moderne Organisation zu sein und datenbasierte Systeme im Sinne erhöhter Effizienz einzusetzen. Alle Mitarbeiter:innen, die innerhalb des Unternehmens mit digitalen Systemen arbeiten, haben zur Aufgabe, datenbasierte Systeme-Tools zu finden und in ihre Prozesse zu integrieren, um erhöhte Produktivität vor allem bei sich wiederholenden Aufgaben herzustellen. Gleichzeitig haben im Sozialunternehmen Inklusion und das soziale Klima einen erhöhten Stellenwert.

Eine Organisationsentwicklung, die beides berücksichtigt, sei an dieser Stelle essentiell, wenn digitaler Humanismus die Zukunft des Unternehmens prägen soll. Hierzu werde es Prozesse mit externen Beratern geben, um diesbezüglich mit Hilfe eines Außenbildes eine kohärente Lösung schaffen zu können.

6. Zukünftig wird vor Inbetriebnahme von neuen Tools ein Wertekatalog herangezogen und verantwortliche Mitarbeiter:innen werden darauf sensibilisiert. Digitaler Humanismus wird Teil der Mitarbeiter:innen-Akademie und in Grundlagen allen Mitarbeiter:innen beim Onboarding näher gebracht.

7. Im Rahmen dieses Projekts wurde deutlich, dass viele Anliegen nur im Zusammenwirken mit Anbieter:innen umgesetzt werden können.

8. Schließlich hat sich die Notwendigkeit herauskristallisiert, dass der liberale Rechtsstaat und die internationale Gemeinschaft hinsichtlich der digitalen Transformation und dem Einsatz von datenbasierten Systemen dringend – auch zur Entlastung von Unternehmen – Rechtssicherheit sowie die Durchsetzung der Menschenrechte nicht nur offline, sondern auch online bzw. im digitalen Bereich garantieren muss.

Vollpension: „Digitale Transformation birgt Chancen und Risiken“

„Dies ist aktuell noch nicht der Fall. Die digitale Transformation und datenbasierte Systeme (DS) bergen ethische Chancen und ethische Risiken. DS können die Menschenrechte und die Nachhaltigkeit fördern, aber auch die Menschenrechte verletzen und unseren Planeten zerstören. (…) Daher ist es notwendig, so im Report beschrieben, ethische Chancen und ethische Risiken sowie menschenrechtsfördernde Chancen und menschenrechtliche Risiken genau und frühzeitig zu identifizieren, um die Chancen nachhaltig nutzen und die Risiken beherrschen oder vermeiden zu können.“

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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