17.08.2023

Die Vollpension hat ihre Digitalisierungsmaßnahmen kritisch durchleuchtet – und daraus gelernt

Im Rahmen eines von der Wirtschaftsagentur Wien geförderten Projekts wurden die bisherigen Digitalisierungsmaßnahmen des Sozialunternehmens Vollpension mit dem Konzept des "Digitalen Humanismus" aus ethischer Sicht analysiert und kritisch durchleuchtet. Mit Erkenntnissen, die als Vorbild für andere Unternehmen gelten könnten.
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Vollpension, digitaler Humanismus
(c) Vollpension - Das Vollpension-Team begibt sich unter den Mantel des Digitalen Humanismus.

Das Wiener Sozialunternehmen Vollpension mit Fokus auf Generationendialog und Reduktion von Altersarmut und -einsamkeit trat ursprünglich in der Gastronomie mit diesen beiden Impactzielen an. Es betreibt zwei Generationencafés und einen To-Go Standort in Wien, und hat Covid-19-krisenbedingt immer mehr auch die Digitalisierung als Sweet Spot für Social Impact ausgemacht.

Vollpension: ein Mittler zwischen Generationen

So entstanden mit der „Vollpension Backademie“ beispielsweise Online-Backkurse von Omas und Social Media-Kampagnen als „bunte Mittler“ zwischen den Generationen. Dem Team wurde dabei eines klar: „Die Digitalisierung ist ein Hebel, um mit dem Social Business noch wirkungsstärker ältere Menschen bei der Inklusion und im Generationendialog zu fördern.“

Im Laufe der Zeit rückte jedoch eine Frage immer mehr in den Fokus: Wie sieht es mit ethischen Aspekten der Digitalisierung aus?

Im Rahmen eines von der Wirtschaftsagentur Wien geförderten Projekts wurden – um diesen Punkt zu durchleuchten – die Digitalisierungsmaßnahmen mit dem Konzept des „Digitalen Humanismus“ aus ethischer Sicht analysiert, kritisch durchleuchtet und, im Falle von ethischem Handlungsbedarf konkrete Lösungsansätze entwickelt. Das dabei entstandene Paper soll als Praxisleitfaden für andere (Sozial-)Unternehmen dienen.

Mensch im Mittelpunkt

Mit diesem Konzept sollen diese angeregt werden, den Menschen bei technologischen Projekten stets im Mittelpunkt zu behalten. Menschen und Natur sollen als Menschen bzw. als Natur respektiert und nicht als Maschinen verstanden werden, so das Vorhaben.

Zur Einordnung: 2019 wurde das an der TU Wien von vielen Expert:innen verfasste „Wiener Manifest zum Digitalen Humanismus“ unterzeichnet und vorangetrieben. Eine dieser Maßnahmen ist der Call „Roadmaps digitaler Humanismus“ der Wirtschaftsagentur Wien. Gemeinsam mit Peter Kirchschläger, dem Vorsitzenden des Instituts für Sozialethik an der Universität Luzern, setzte sich die Vollpension schließlich zum Ziel, einen Praxisleitfaden für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen, der dabei helfen soll, die wesentlichen Fragen des Digitalen Humanismus bei der voranschreitenden Digitalisierung von Unternehmen zu durchleuchten und sinnvolle Schritte zu setzen.

„Den meisten Unternehmen ist gar nicht klar, wie viel Datenverarbeitung im Tagesgeschäft stattfindet. Es sollte auch nicht die Aufgabe von Unternehmen sein, sich damit zu beschäftigen. Es braucht hier klare Regularien nach dem Wertekatalog des digitalen Humanismus, damit hier langfristig gewährleistet wird, dass wir uns in Fragen der Digitalisierung in die richtige Richtung bewegen“, so Kirchschläger.

Digitaler Humanismus

Definition: „Der Digitale Humanismus stellt den Menschen ins Zentrum der digitalen Transformation. Viele Mythen seit der Antike bis ins heutige Hollywood kreisen um dieses Verhältnis Mensch bzw. Maschine. In manchen Mythen ist der Mensch nur eine Maschine, in anderen ist die Natur als Ganzes eine Maschine, in anderen unterjochen Maschinen Menschen, und manche Utopisten glauben, dass das endgültige Reich der Freiheit darin bestehen wird, ausschließlich Maschinen arbeiten zu lassen“, heißt es in der Studie.

Und weiter: „Ein digitaler Humanismus transformiert den Menschen nicht in eine Maschine und interpretiert Maschinen nicht als Menschen. Er hält an der Besonderheit des Menschen und seiner Fähigkeiten fest und bedient sich der digitalen Technologien, um diese zu erweitern, nicht um diese zu beschränken. Der Digitale Humanismus strebt nach einer humanen und gerechten Zukunft für die Menschheit. Digitalisierung wird dafür als Mittel verstanden, das die Menschen von unnötigen Aufgaben entlasten soll. In der Verantwortung bleiben dabei die Menschen, denn Maschinen wird die Möglichkeit der Verantwortungsübernahme abgesprochen.“

Vollpension und die drei Schritte

Die Vollpension hat, mit dieser Prämisse, in einem ersten Schritt die Ideen des Digitalen Humanismus, die Inhalte des „Wiener Manifest für Digitalen Humanismus“ sowie dazu ergänzend die Prinzipien des Projekts einer Internationalen Agentur für Datenbasierte Systeme (IDA) in einen Fragenkatalog transformiert, mit denen die Geschäftstätigkeit des Sozialunternehmens dahingehend untersucht werden konnte, wo aus ethischer Sicht mögliche Handlungsfelder bestehen würden.

In einem zweiten Schritt wurde überprüft, welche Fragen für die Vollpension von konkreter Relevanz sind bzw. zu welchen Fragen das Sozialunternehmen einen Beitrag leisten könnte. Um mit diesen Inhalten des Digitalen Humanismus im Unternehmen konkret arbeiten zu können, wurden in einem dritten Schritt thematische Cluster (etwa Datenschutz) gebildet und diese mit konkreten Handlungsfeldern inhaltlich gefüllt. Konkret hier nachzulesen.

Eine der Erkenntnisse dabei war, dass sich die Zusammenarbeit mit Anbieter:innen bzw. das Vertrauen in deren Praxis und deren Informationen als wesentlich erweise. Aus einer ethischen Perspektive lässt sich diesbezüglich erkennen, dass es die Möglichkeiten übersteigt und außerhalb der Expertise eines Unternehmens liege sowie nicht zu den Kernaufgaben eines Unternehmens gehöre, selbst zu überprüfen, ob sich Anbieter:innen an das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre halten oder nicht.

Dies wurde auch, laut dem Unternehmen, deutlich sichtbar, als die Vollpension eine entsprechende Abklärung bei einer/m Anbieter:in vorgenommen und folgende (in der Studie veröffentlichte) Antwort erhalten hat:

„Ja, Recht auf Datenschutz steht für uns ganz weit oben, weil es ja auch irgendwo Alleinstellungsmerkmal unseres Tools ist. Aber gleichzeitig auch, weil wir natürlich daran glauben, dass die Daten in den Händen der falschen Menschen großen Schaden anrichten können und dementsprechend ist bei uns alles konsensbasiert. Es ist ein bisschen schwierig. Ich versuche mal so ein bisschen auszuholen. Ich sehe das so, dass die Datenschutzbestimmungen in der Europäischen Union sicher nicht die restriktivsten international sind. Wir versuchen, nach Kräften zu entsprechen und auch mit aktueller Rechtsprechung immer mitzuhalten, haben das auch an vielen Orten schon übererfüllt, was sich dann im Nachhinein gelohnt und auch für unsere Kunden tatsächlich gelohnt hat, weil die Rechtsprechung dann oft nachgezogen hat. Wir haben zum Beispiel immer unseren Kunden empfohlen, ausschließlich konsensbasiert die Dinge zu verschicken. Gleichzeitig ist das natürlich ein Stück weit auch ein Werkzeug. Sprich: Wir können nicht überwachen, welche Daten jemand von einer Liste zum Beispiel abliefert. Wir zwingen ihn dann auch immer dazu, einen Grund anzugeben, warum er mit diesen Daten arbeiten darf. Wir können dies natürlich nicht überprüfen. Das ist einfach außerhalb unserer Möglichkeiten zu überprüfen, ob der dabei lügt. (…) Aber natürlich können wir nicht kontrollieren, wenn er zum Beispiel eine Liste hochlädt, wo diese Daten tatsächlich herkommen.»

An diesem Beispiel wird deutlich: Hinsichtlich der Durchsetzung der Menschenrechte – in diesem Fall des Menschenrechts auf Privatsphäre und Datenschutz – wäre es laut der Vollpension notwendig, dass der liberale Rechtsstaat bzw. die internationale Gemeinschaft Unternehmen gezielt entlasten, die Achtung der Menschenrechte gewährleisten, für Rechtssicherheit sorgen und rechtliche Normen, die offline selbstverständlich durchgesetzt werden, auch online bzw. im digitalen Bereich ebenfalls konsequent durchsetzen würde.

Bisher sei dies nicht oder zu wenig der Fall. Daher wäre, laut dem Impact-Startup, die Schaffung einer Internationalen Agentur für Datenbasierte Systeme (IDA) bei der UN notwendig, die als Plattform für die technische Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Transformation und datenbasierten Systemen (DS) zur Förderung von Menschenrechten, Sicherheit und friedlicher Nutzung von DS agieren soll.

Ein Leitfaden?

Neben weiteren Erkenntnissen zu Bewusstsein, Verantwortung, datenbasierten Systeme und technologischen Hilfsmittel (für Senior:innen) konnte das Unternehmen im Rahmen des Projekts konkrete Hausaufgaben für sich selbst identifizieren. Die womöglich auch für andere als Leitfaden dienen könnten. Hier die einzelnen Punkte:

1. Nicht alle Anbieterinnen sind aus der EU und unterliegen der DSGVO. Es ist nun zu prüfen, ob dies gewährleistet werden kann, damit die Einhaltung der DSGVO vorausgesetzt werden kann.

2. Bisher hat Vollpension ausschließlich digitale Bewerbungswege eröffnet, um bereits im Zuge des Bewerbungsprozesses eine erste Vorselektion hinsichtlich Medienkompetenz geschehen zu lassen, welche dann später im Arbeitsalltag gebraucht wird. Die Vollpension wird nun diesen Punkt dahingehend anpassen, den Bewerbungsprozess inklusiver zu gestalten und zu ermöglichen, die für die Ausübung des Berufs notwendige Medienkompetenz auch nachträglich durch eine gründliche Einschulung zu erreichen.

3. Darüber hinaus hat das Sozialunternehmen für sich den Weg gewählt, im Rahmen dieses Projektes einige Schwerpunkte zu setzen und mit einigen Clustern zu beginnen. Weitere Aspekte sollen nun in Zukunft angegangen werden.

4. U. a. wird das Sozialunternehmen stets prüfen, wie datenbasierte Systeme zu mehr Produktivität im Unternehmen führen können, ohne gleichzeitig aber Arbeitsplätze wegzurationalisieren und die Inklusion der für den Bereich relevanten Mitarbeiterinnen zu gefährden. Dies betrifft alle Unternehmensbereiche – von der Verteilung von Aufgaben innerhalb des Unternehmens über Projektmanagement hin zur Verarbeitung von E-Mails.

5. Das Sozialunternehmen verfolgt das Ziel, eine moderne Organisation zu sein und datenbasierte Systeme im Sinne erhöhter Effizienz einzusetzen. Alle Mitarbeiter:innen, die innerhalb des Unternehmens mit digitalen Systemen arbeiten, haben zur Aufgabe, datenbasierte Systeme-Tools zu finden und in ihre Prozesse zu integrieren, um erhöhte Produktivität vor allem bei sich wiederholenden Aufgaben herzustellen. Gleichzeitig haben im Sozialunternehmen Inklusion und das soziale Klima einen erhöhten Stellenwert.

Eine Organisationsentwicklung, die beides berücksichtigt, sei an dieser Stelle essentiell, wenn digitaler Humanismus die Zukunft des Unternehmens prägen soll. Hierzu werde es Prozesse mit externen Beratern geben, um diesbezüglich mit Hilfe eines Außenbildes eine kohärente Lösung schaffen zu können.

6. Zukünftig wird vor Inbetriebnahme von neuen Tools ein Wertekatalog herangezogen und verantwortliche Mitarbeiter:innen werden darauf sensibilisiert. Digitaler Humanismus wird Teil der Mitarbeiter:innen-Akademie und in Grundlagen allen Mitarbeiter:innen beim Onboarding näher gebracht.

7. Im Rahmen dieses Projekts wurde deutlich, dass viele Anliegen nur im Zusammenwirken mit Anbieter:innen umgesetzt werden können.

8. Schließlich hat sich die Notwendigkeit herauskristallisiert, dass der liberale Rechtsstaat und die internationale Gemeinschaft hinsichtlich der digitalen Transformation und dem Einsatz von datenbasierten Systemen dringend – auch zur Entlastung von Unternehmen – Rechtssicherheit sowie die Durchsetzung der Menschenrechte nicht nur offline, sondern auch online bzw. im digitalen Bereich garantieren muss.

Vollpension: „Digitale Transformation birgt Chancen und Risiken“

„Dies ist aktuell noch nicht der Fall. Die digitale Transformation und datenbasierte Systeme (DS) bergen ethische Chancen und ethische Risiken. DS können die Menschenrechte und die Nachhaltigkeit fördern, aber auch die Menschenrechte verletzen und unseren Planeten zerstören. (…) Daher ist es notwendig, so im Report beschrieben, ethische Chancen und ethische Risiken sowie menschenrechtsfördernde Chancen und menschenrechtliche Risiken genau und frühzeitig zu identifizieren, um die Chancen nachhaltig nutzen und die Risiken beherrschen oder vermeiden zu können.“

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BeFounder, Indien, India Edition
© BeFounder - Alireza Sohrabian

Die Kyiv-Vienna Innovation Bridge entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für digitale Transformation der Ukraine, dem Ukrainian Startup Fund (USF) und der Initiative BeFounder, die unter Alireza Sohrabian und Kambis Kohansal Vajargah bereits Anfang 2025 eine „Ukraine-Edition“ ihres Accelerators in Gang gebracht hat – siehe hier.

BeFounder-Initiative: Fokus u. a. auf Energie und Infrastruktur

Nun richtet sich die Initiative an Unternehmen, die 2026 in Wien gegründet wurden oder sich derzeit in Gründung befinden und bei denen mindestens eine Person im Gründungsteam aus der Ukraine stammt.

Mit diesem Paket möchte man ukrainische Unternehmen dabei unterstützen, ihre Geschäftstätigkeit nach Wien auszuweiten: Es soll den Start vor Ort erleichtern und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit österreichischen Unternehmen und der Industrie ermöglichen. Im Fokus der Entwicklung solcher Partnerschaften stehen unter anderem Energie, Infrastruktur, Bauwirtschaft, FinTech und Technologien mit Bezug zum Wiederaufbau der Ukraine.

Aufgenommene Unternehmen können abhängig von ihrem individuellen Bedarf und ihrer jeweiligen Entwicklungsphase verschiedene Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen. Dazu zählen die Identifizierung geeigneter Fördermittel und Unterstützungsangebote sowie die Vermittlung von Kontakten zu potenziellen Investorinnen und Investoren, die zur Entwicklungsphase und zum Tätigkeitsbereich des jeweiligen Unternehmens passen.

Über 400 Gründer:innen dabei

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur gezielten Vernetzung mit Unternehmer:innen, Fachleuten und weiteren relevanten Akteuren des österreichischen Ökosystems. Zudem können die Unternehmen auf Leistungspakete und Guthaben für Marketing und Geschäftsentwicklung zugreifen, die von den jeweiligen Programmpartnern bereitgestellt werden.

Nach Angaben der Initiative haben die damit verbundenen Programme und Aktivitäten bislang 410 ukrainische Gründerinnen, Gründer und Talente unterstützt. Zugleich sei ein Netzwerk aus 85 internationalen Mentorinnen, Mentoren und Fachleuten aus der Wirtschaft entstanden. Zu den bisherigen Aktivitäten zählen Accelerator-Programme, Mentoring, Fachworkshops, die gezielte Vermittlung von Unternehmenskontakten sowie Veranstaltungen im Rahmen von ViennaUP.

Wiederaufbau der Ukraine

Vor allem mit Blick auf den Wiederaufbau der Ukraine bringt die Kyiv-Vienna Innovation Bridge Unternehmen mit sich ergänzenden Kompetenzen zusammen, um mögliche Kooperationen in den Bereichen Energie, Infrastruktur, Industrie und Technologie zu prüfen. Der fachliche Austausch und gemeinsame Erfahrungen sollen dabei die Grundlage für weiterführende Partnerschaften schaffen. Die Initiative möchte diesen Austausch bereits heute ermöglichen, sodass sich „Geschäftsbeziehungen bei entsprechender Eignung und geeigneten Rahmenbedingungen perspektivisch auch auf Wiederaufbauprojekte in der Ukraine ausweiten können“, liest es sich in der Aussendung.

Mit diesem Vorhaben greift der BeFounder-Founder ein zunehmend wichtiges Thema auf: So hat sich etwa die Bundesregierung bereits im Regierungsprogramm 2025-2029 zur anhaltenden Unterstützung der Ukraine mit Fokus auf die humanitäre Hilfe und den Wiederaufbau bekannt und die Plattform ukraine-wiederaufbau erstellt. Die WKO greift das Thema mittels einer „REBUILD UKRAINE 2026„-Konferenz auf, die Mitte November in Warschau, Polen, stattfinden wird.

„Der Wiederaufbau der Ukraine ist bereits heute ein wichtiges und strategisches Thema. Mit der Kyiv-Vienna Innovation Bridge konzentrieren wir uns darauf, die Innovationsökosysteme und Industrien der Ukraine und Österreichs stärker miteinander zu verbinden“, sagt Sohrabian. „Unsere Rolle ist dabei ergänzend, nicht die Umsetzung des Wiederaufbaus selbst. Wir bringen relevante Unternehmen und Akteure zusammen, damit innovative und wirtschaftliche Kooperationen früher entstehen und österreichische Unternehmen sowohl Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit ukrainischen Innovationen als auch Chancen für ein Engagement in der Ukraine besser erkennen können.“

Symbiose

Zudem sollen sich Ansiedlung ukrainischer Unternehmen in Wien und der Ausbau des österreichischen Partnernetzwerks ergänzen: Ukrainische Unternehmen erhalten Zugang zum österreichischen Markt, zu Fachwissen und zu lokalen Kontakten. Österreichische Unternehmen können im Gegenzug ukrainische Technologien und Kompetenzen kennenlernen und mit entsprechenden Unternehmen und Teams zusammenarbeiten, so der Plan.

„Wir arbeiten daran, ukrainische Innovationen gezielt mit dem Standort Wien zu vernetzen und passende Unternehmen, Partner und Möglichkeiten in Wien zusammenzubringen“, erklärt Sohrabian „Unsere Aktivitäten in diesem Bereich wurden von der Austrian Business Agency und der Vienna Business Agency unterstützt.“

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