10.03.2015

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

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Was man vor einer Gründung alles beachten muss, soll in dieser Artikel-Serie beleuchtet werden.

Ähnlich wie bei einer Partnerschaft, sollte man auch den Gründungspartner mit Bedacht wählen. Die Gefahr ist groß, die Wahl des Partners auf einer überwiegend emotionalen Ebene zu treffen. Wenn dann aber die erste Euphorie vorbei ist, das Geld knapp wird oder sich der Einsatz verdoppelt, kann es vorkommen, dass man aneinander kracht. Plötzlich ist da ein Zweifel, ob man tatsächlich die richtige Wahl getroffen hat. Die Frage, ob man alleine gründen möchte, oder zusammen mit dem Partner, ist auch wichtig, um die richtige Rechtsform zu finden.

Welche Rechtsform ist die beste?

Die ideale Rechtsform gibt es nicht. Man muss die Möglichkeiten, die einem offen stehen gut abwiegen und es ist zu empfehlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen. (Siehe ganz unten)

Jede der nachfolgend aufgelisteten Möglichkeiten hat Vor- und Nachteile.

Zunächst sollte man folgende Fragen für sich klären:

  • Gründung: alleine oder mit Partner?
  • Haftung: Welche kommt in Frage?
  • Entscheidungsmacht: Wer soll Entscheidungen treffen dürfen?
  • Kosten: In welcher Höhe?
  • Steuer: Belastung in welcher Höhe?

Folgende Rechtsfomen stehen einem in Österreich offen:

Einzelunternehmer:  Es gibt einen einziger Inhaber. Dieser haftet für die Schulden des Unternehmens mit seinem privaten Vermögen unbeschränkt. Der Einzelunternehmer trägt das Risiko, aber ihm steht auch der Gewinn zu. Ein Einzelunternehmen entsteht mit der Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbebewilligung. Persönliches Einbringen der gewerberechtlichen Befähigung notwendig. (Alternativ: gewerberechtlicher Geschäftsführer) Der Einzelunternehmer muss grundsätzlich Einkommensteuer und Umsatzsteuer zahlen. Die Eintragung ist Firmenbuch ist bis zur Rechnungslegungspflicht (ab 700.000 Euro Jahresumsatz) verpflichtend. Mehr Infos

Offene Gesellschaft (OG): Mindestens zwei Gesellschaften. Diese haften für die Gesellschaftsschulden unmittelbar, auch mit ihrem Privatvermögen. Für die Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Dieser ist zwar formlos, aber die Schriftform ist sehr zu empfehlen. (Übrigens wird kein Notar benötigt) Der Gesellschaftsvertrag sollte Rechte und Pflichten der Gesellschafter regeln. (zum Beispiel: Die Vertretung, die Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, etc.) Die Offene Gesellschaft existiert erst mit dem Eintrag im Firmenbuch. Um gewerblich tätig zu werden, muss eine Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten, dafür muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. Eine beschränkte Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis bewirkt keine Haftungsbeschränkung gegenüber den Gläubigern. Die OG ist nicht einkommensteuerpflichtig; nur die einzelnen Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil. Die Umsatzsteuer ist von der Gesellschaft zu entrichten. Mehr Infos

Kommanditgesellschaft (KG): Sie besteht aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Bezeichnung: Komplementär) und einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Als Komplementär haftet man persönlich und unbeschränkt. Als Kommanditist mit jener Summer, die im Firmenbuch als Hafteinlage eingetragen ist (Höhe ist frei wählbar). Unbeschränkt haftet der Kommanditist nur im Bereich der Kommunalsteuer. (Gemeindeabgabe) Seine Rolle kann eine reine Kapitalbeteiligung sein, oder ein echtes Dienstverhältnis bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit. Die Gründung der KG setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus, der wiederum formlos ist. Die KG existiert erst mit Firmenbuch-Eintrag. Jeder Komplementär haftet, auch wenn einer oder mehrere von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Kommanditisten stehen Kontrollrechte zu, können die KG jedenfalls nicht nach außen vertreten. Um gewerblich tätig zu werden, muss eine Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten, dafür muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. In der KG sind nur die Gesellschafter einkommensteurpflichtig. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft entrichtet. Mehr Infos

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Nach dem Einzelunternehmer wird die GmbH am häufigsten gewählt. Denn hier bleibt die Haftung auf die Gesellschaft beschränkt. Das Risiko ist hier auf die Kapitaleinlage beschränkt. Das Mindeststammkapital von GmbHs beträgt 35.000,– Euro. Seit 2014 gibt es dank dem “Gründungsprivileg” die Möglichkeit, die Stammeinlagen auf 10.000,– Euro zu beschränken, wovon wenigstens 5.000,– Euro sofort eingezahlt werden. Dieses Gründungsprivileg besteht für maximal 10 Jahre ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch. Für die Gründung der GmbH ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig. Dieser erfordert einen Notariatsakt. Die Gesellschaft entsteht erst mit Eintragung ins Firmenbuch. Die GmbH ist als juristische Person zwar rechts-, aber nicht handlungsfähig – sie wird durch Geschäftsführer (einen oder mehrere) vertreten, die auch voll haften. Wenn die Gesellschaft gewerblich tätig werden soll, braucht sie eine Gewerbeberechtigung, die auf die GmbH lautet. Das bedeutet, dass man die Gewerbeanmeldung erst nach der Eintragung ins Firmenbuch durchführen kann. Für die Gewerbeberechtigung muss die GmbH einen gewerberechtlichen Geschäftsführer ernennen. Die Gesellschaft unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer (25 %). Gewinnausschüttungen unterliegen der Kapitalertragsteuer (25 %). Gehälter, die sich die Gesellschafter für ihre Leistungen für die Gesellschaft zusätzlich ausbezahlen lassen, unterliegen entweder der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer. Vergütungen sind einkommensteuerpflichtig. Mehr Infos

Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GesbR: Sie besteht aus mindestens 2 Unternehmen und kann als gemeinsames Dach bezeichnet werden. Es geht darum, Geld oder Arbeitskraft zum gemeinsamen Nutzen zusammenzufassen. Sie hat keine Rechtspersönlichkeit (Außer im Umsatzsteuerrecht) und auch keine Gewerberechtsfähigkeit, weswegen sie auch nicht ins Firmenbuch eingetragen werden kann. Da die Gewerberechtsfähigkeit fehlt, müssen sämtliche Gewerbe durch alle Gesellschafter angemeldet werden. Es braucht einen Gesellschaftsvetrag, der auch mündlich abgeschlossen werden kann. Jeder Gesellschafter vertritt die Gesellschaft und haftet. Die GesbR ist nicht einkommensteuerpflichtig-  die Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil schon. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft entrichtet. Mehr Infos

 Weitere Rechtsformen: Die Aktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von EURO 70.000,– (Die Kapitalaufbringung wird durch die Ausgabe von Aktien erleichtert) Strenge Publizitäts- und Veröffentlichungsvorschriften sind bei der AG zu beachten. Mehr Infos

Der Verein im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine juristische Person. Er hat selbst Rechtspersönlichkeit, nimmt durch seine Organe am Rechtsleben teil und verfolgt ideelle Zwecke. Ein Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen der Verwirklichung des übergeordneten ideellen Vereinszweckes dienen. Der Verein braucht eine Gewerbeberechtigung und haftet mit dem Vereinsvermögen. Diese Rechtsform ist für gemeinschaftliche Aktivitäten vorgesehen, die einem ideellen Zweck gelten und mehrere Menschen zusammen verwirklichen.

Weiterführende Infos: WKO Gründerservice, BMWFW

 

Kostenlose Beratung über die geeignete Rechtsform:

 

Serie “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”: DerBrutkasten recherchiert Antworten auf zentrale Gründungsfragen – für einen klaren Kopf zur richtigen Zeit.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Lachsalternative soll durch Myoglobin noch authentischer werden. (c) Revo Foods

Dank Revo Foods ist „Lachs“ aus dem 3D-Drucker längst Realität. Nun plant das Wiener FoodTech-Unternehmen, seine vegane Lachsalternative optisch und geschmacklich noch näher an das Original heranzubringen. Das ermöglicht nun eine Partnerschaft mit dem belgischen Unternehmen Paleo. Eurostars unterstützt das gemeinsame Projekt mit einer Förderung von 2,2 Millionen Euro.

Gemeinsam setzen die beiden FoodTech-Startups auf die Entwicklung von Myoglobin für pflanzliche Fischalternativen. Dies soll durch die Kombination von Paleos Präzisionsfermentationstechnologie und Revo Foods 3D-Strukturierungstechnologie erreicht werden.

Myoglobin soll Revo Foods veganem Lachs mehr Authentizität verleihen

Das gemeinsame Projekt von Revo Foods und Paleo startete im August 2024 und ist auf zwei Jahre angelegt. Ziel ist es, ein speziell für pflanzlichen Lachs entwickeltes Myoglobin herzustellen und es in die Rezeptur von Revo Foods veganem Lachs zu integrieren. Die innovative 3D-Strukturierungstechnologie von Revo Foods ermöglicht die Kombination mehrerer Materialien in einem Produkt. Bisher basiert der vegane Lachs von Revo Foods auf Mycoprotein.

Das belgische FoodTech-Startup Paleo stellt das Myoglobin für den veganen Lachs mithilfe von Präzisionsfermentation her. Bei diesem Verfahren werden tierische Proteine mit Hilfe von Hefe produziert. Myoglobin ist ein Hämoprotein, das als essenziell für den authentischen Geschmack, die Farbe und die Textur von Fleisch gilt. Ursprünglich kommt dieses Protein in den Muskeln und roten Blutkörperchen von Tieren vor, doch es kann auch durch Fermentationsprozesse hergestellt werden. Neben dem Geschmack verleiht es pflanzlichen Fleischalternativen die charakteristische rote Farbe und das typische Aroma beim Kochen und Braten. Derzeit arbeitet Paleo an Myoglobin für Rindfleisch, Hühnchen, Thunfisch und sogar Mammut.

Myoglobin soll nachhaltige und gesunde Lachsalternative schaffen

Revo Foods und Paleo arbeiten daran, einen veganen Lachs zu entwickeln, der echtem Lachs noch ähnlicher sieht und einen authentischen Geschmack bietet. Das Protein Myoglobin soll hierbei „ein völlig neues Niveau kulinarischer Erlebnisse“ für pflanzliche Alternativen ermöglichen. Zusätzlich wird der Nährwert, insbesondere der Eisen- und Proteingehalt, durch die Verwendung von Myoglobin verbessert.

Der Produktionsprozess dieser veganen Lachsalternative erfolgt vollständig ohne den Einsatz von Tieren. Das Endprodukt ist gentechnikfrei. Die Verwendung von Myoglobin aus der Präzisionsfermentation kann nach Angaben der Unternehmen den ökologischen Fußabdruck weiter verringern und „einen bedeutenden Beitrag zum Umweltschutz leisten“. Ebenso behauptet Revo Foods, dass ihre Fischalternativen im Vergleich zu konventionellen Fischprodukten bis zu 90 Prozent Frischwasser und 75 Prozent CO2 einsparen.

Veganer “Lachs” wird mit 2,2 Millionen Euro gefördert

Ende September eröffnete Revo Foods in Wien die „Taste Factory“ – die bislang größte Anlage für additive Lebensmittelproduktion mittels 3D-Druck. Bei voller Kapazität kann die Produktionsstätte monatlich bis zu 60 Tonnen Lebensmittel herstellen – brutkasten berichtete. Ihr neuestes, auf Pilzprotein basierende “Lachsfilet” ist seit Oktober dieses Jahres erhältlich. Dieses Produkt entstand in Kooperation mit dem schwedischen Unternehmen Mycorena und erhielt Fördermittel in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro, unter anderem auch durch das EU-Programm Eurostars.

Die nächste Förderung lässt nicht lange auf sich warten: Auch für das neue Projekt mit dem belgischen FoodTech Startup Paleo erhält Revo Foods Fördergelder. Diese Förderung in Höhe von 2,2 Millionen Euro kommt von dem Eureka Eurostars-Programm und soll die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen stärken.

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