10.03.2015

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

/artikel/die-richtige-rechtsform-von-der-idee-zum-business-ein-ueberblick
Was man vor einer Gründung alles beachten muss, soll in dieser Artikel-Serie beleuchtet werden.

Ähnlich wie bei einer Partnerschaft, sollte man auch den Gründungspartner mit Bedacht wählen. Die Gefahr ist groß, die Wahl des Partners auf einer überwiegend emotionalen Ebene zu treffen. Wenn dann aber die erste Euphorie vorbei ist, das Geld knapp wird oder sich der Einsatz verdoppelt, kann es vorkommen, dass man aneinander kracht. Plötzlich ist da ein Zweifel, ob man tatsächlich die richtige Wahl getroffen hat. Die Frage, ob man alleine gründen möchte, oder zusammen mit dem Partner, ist auch wichtig, um die richtige Rechtsform zu finden.

Welche Rechtsform ist die beste?

Die ideale Rechtsform gibt es nicht. Man muss die Möglichkeiten, die einem offen stehen gut abwiegen und es ist zu empfehlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen. (Siehe ganz unten)

Jede der nachfolgend aufgelisteten Möglichkeiten hat Vor- und Nachteile.

Zunächst sollte man folgende Fragen für sich klären:

  • Gründung: alleine oder mit Partner?
  • Haftung: Welche kommt in Frage?
  • Entscheidungsmacht: Wer soll Entscheidungen treffen dürfen?
  • Kosten: In welcher Höhe?
  • Steuer: Belastung in welcher Höhe?

Folgende Rechtsfomen stehen einem in Österreich offen:

Einzelunternehmer:  Es gibt einen einziger Inhaber. Dieser haftet für die Schulden des Unternehmens mit seinem privaten Vermögen unbeschränkt. Der Einzelunternehmer trägt das Risiko, aber ihm steht auch der Gewinn zu. Ein Einzelunternehmen entsteht mit der Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbebewilligung. Persönliches Einbringen der gewerberechtlichen Befähigung notwendig. (Alternativ: gewerberechtlicher Geschäftsführer) Der Einzelunternehmer muss grundsätzlich Einkommensteuer und Umsatzsteuer zahlen. Die Eintragung ist Firmenbuch ist bis zur Rechnungslegungspflicht (ab 700.000 Euro Jahresumsatz) verpflichtend. Mehr Infos

Offene Gesellschaft (OG): Mindestens zwei Gesellschaften. Diese haften für die Gesellschaftsschulden unmittelbar, auch mit ihrem Privatvermögen. Für die Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Dieser ist zwar formlos, aber die Schriftform ist sehr zu empfehlen. (Übrigens wird kein Notar benötigt) Der Gesellschaftsvertrag sollte Rechte und Pflichten der Gesellschafter regeln. (zum Beispiel: Die Vertretung, die Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, etc.) Die Offene Gesellschaft existiert erst mit dem Eintrag im Firmenbuch. Um gewerblich tätig zu werden, muss eine Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten, dafür muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. Eine beschränkte Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis bewirkt keine Haftungsbeschränkung gegenüber den Gläubigern. Die OG ist nicht einkommensteuerpflichtig; nur die einzelnen Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil. Die Umsatzsteuer ist von der Gesellschaft zu entrichten. Mehr Infos

Kommanditgesellschaft (KG): Sie besteht aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Bezeichnung: Komplementär) und einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Als Komplementär haftet man persönlich und unbeschränkt. Als Kommanditist mit jener Summer, die im Firmenbuch als Hafteinlage eingetragen ist (Höhe ist frei wählbar). Unbeschränkt haftet der Kommanditist nur im Bereich der Kommunalsteuer. (Gemeindeabgabe) Seine Rolle kann eine reine Kapitalbeteiligung sein, oder ein echtes Dienstverhältnis bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit. Die Gründung der KG setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus, der wiederum formlos ist. Die KG existiert erst mit Firmenbuch-Eintrag. Jeder Komplementär haftet, auch wenn einer oder mehrere von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Kommanditisten stehen Kontrollrechte zu, können die KG jedenfalls nicht nach außen vertreten. Um gewerblich tätig zu werden, muss eine Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten, dafür muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. In der KG sind nur die Gesellschafter einkommensteurpflichtig. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft entrichtet. Mehr Infos

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Nach dem Einzelunternehmer wird die GmbH am häufigsten gewählt. Denn hier bleibt die Haftung auf die Gesellschaft beschränkt. Das Risiko ist hier auf die Kapitaleinlage beschränkt. Das Mindeststammkapital von GmbHs beträgt 35.000,– Euro. Seit 2014 gibt es dank dem “Gründungsprivileg” die Möglichkeit, die Stammeinlagen auf 10.000,– Euro zu beschränken, wovon wenigstens 5.000,– Euro sofort eingezahlt werden. Dieses Gründungsprivileg besteht für maximal 10 Jahre ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch. Für die Gründung der GmbH ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig. Dieser erfordert einen Notariatsakt. Die Gesellschaft entsteht erst mit Eintragung ins Firmenbuch. Die GmbH ist als juristische Person zwar rechts-, aber nicht handlungsfähig – sie wird durch Geschäftsführer (einen oder mehrere) vertreten, die auch voll haften. Wenn die Gesellschaft gewerblich tätig werden soll, braucht sie eine Gewerbeberechtigung, die auf die GmbH lautet. Das bedeutet, dass man die Gewerbeanmeldung erst nach der Eintragung ins Firmenbuch durchführen kann. Für die Gewerbeberechtigung muss die GmbH einen gewerberechtlichen Geschäftsführer ernennen. Die Gesellschaft unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer (25 %). Gewinnausschüttungen unterliegen der Kapitalertragsteuer (25 %). Gehälter, die sich die Gesellschafter für ihre Leistungen für die Gesellschaft zusätzlich ausbezahlen lassen, unterliegen entweder der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer. Vergütungen sind einkommensteuerpflichtig. Mehr Infos

Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GesbR: Sie besteht aus mindestens 2 Unternehmen und kann als gemeinsames Dach bezeichnet werden. Es geht darum, Geld oder Arbeitskraft zum gemeinsamen Nutzen zusammenzufassen. Sie hat keine Rechtspersönlichkeit (Außer im Umsatzsteuerrecht) und auch keine Gewerberechtsfähigkeit, weswegen sie auch nicht ins Firmenbuch eingetragen werden kann. Da die Gewerberechtsfähigkeit fehlt, müssen sämtliche Gewerbe durch alle Gesellschafter angemeldet werden. Es braucht einen Gesellschaftsvetrag, der auch mündlich abgeschlossen werden kann. Jeder Gesellschafter vertritt die Gesellschaft und haftet. Die GesbR ist nicht einkommensteuerpflichtig-  die Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil schon. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft entrichtet. Mehr Infos

 Weitere Rechtsformen: Die Aktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von EURO 70.000,– (Die Kapitalaufbringung wird durch die Ausgabe von Aktien erleichtert) Strenge Publizitäts- und Veröffentlichungsvorschriften sind bei der AG zu beachten. Mehr Infos

Der Verein im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine juristische Person. Er hat selbst Rechtspersönlichkeit, nimmt durch seine Organe am Rechtsleben teil und verfolgt ideelle Zwecke. Ein Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen der Verwirklichung des übergeordneten ideellen Vereinszweckes dienen. Der Verein braucht eine Gewerbeberechtigung und haftet mit dem Vereinsvermögen. Diese Rechtsform ist für gemeinschaftliche Aktivitäten vorgesehen, die einem ideellen Zweck gelten und mehrere Menschen zusammen verwirklichen.

Weiterführende Infos: WKO Gründerservice, BMWFW

 

Kostenlose Beratung über die geeignete Rechtsform:

 

Serie “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”: DerBrutkasten recherchiert Antworten auf zentrale Gründungsfragen – für einen klaren Kopf zur richtigen Zeit.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Deine ungelesenen Artikel:
19.11.2024

Ex-Rolls-Royce-Direktor wird neuer CEO bei CycloTech

Das Linzer Startup CycloTech gab am Dienstagmorgen einen Wechsel an der Unternehmensspitze bekannt: Marcus Bauer, ehemaliger Direktor bei Rolls-Royce, wird ab dem 1. Dezember dieses Jahres die Position des Chief Executive Officers (CEO) übernehmen. Er tritt damit die Nachfolge von Hans-Georg Kinsky an.
/artikel/ex-rolls-royce-direktor-wird-neuer-ceo-bei-cyclotech
19.11.2024

Ex-Rolls-Royce-Direktor wird neuer CEO bei CycloTech

Das Linzer Startup CycloTech gab am Dienstagmorgen einen Wechsel an der Unternehmensspitze bekannt: Marcus Bauer, ehemaliger Direktor bei Rolls-Royce, wird ab dem 1. Dezember dieses Jahres die Position des Chief Executive Officers (CEO) übernehmen. Er tritt damit die Nachfolge von Hans-Georg Kinsky an.
/artikel/ex-rolls-royce-direktor-wird-neuer-ceo-bei-cyclotech
Neuer CEO bei CycloTech: Marcus Bauer (c) CycloTech

Mit Vorfreude blickt Bauer auf seine neue Aufgabe: „CycloTech ist für mich ein Unternehmen mit beispielloser Innovationskraft. Die CycloRotor-Technologie bietet Möglichkeiten, die die Luftfahrt nachhaltig verändern werden“. Der neue CEO freue sich darauf, „gemeinsam mit dem Team an dieser spannenden Zukunft zu arbeiten, die Entwicklung neuer elektrischer Antriebe voranzutreiben und die Luftmobilität zu revolutionieren“.

Neuer CEO besitzt “Innovationsgeist”

Der künftige CEO Marcus Bauer bringt über 20 Jahre Erfahrung in Führungspositionen mit. Zuvor war er unter anderem bei internationalen Unternehmen wie Airbus, Siemens und Rolls-Royce tätig. Laut Presseaussendung begleitete er in seiner Karriere bereits „zahlreiche technologische Durchbrüche“.

Mit seinem „technischen Know-how“, seiner „strategischen Führungsstärke“ und seinem „Innovationsgeist“ gilt Bauer als ideale Besetzung für die CEO-Position. Seine Aufgabe wird es sein, CycloTech in der Wachstumsphase zu unterstützen und das Unternehmen zu einem bedeutenden Akteur in der Luftfahrtindustrie zu entwickeln.

Kinsky bleibt trotz Rücktritt im Unternehmen

Nach sieben Jahren im Unternehmen übergibt Hans-Georg Kinsky nun seine Position als CEO. Stolz blickt er auf den Erfolg der letzten Jahre zurück: „Die Entwicklung der CycloRotor-Technologie war eine faszinierende Reise, und ich bin dankbar für die engagierte Zusammenarbeit unseres Teams. Mit Dr. Marcus Bauer als neuem CEO sind wir bestens aufgestellt, um unsere Vision einer nachhaltigen, elektrischen Luftmobilität weiter zu realisieren“.

Im Jahr 2016 übernahm Kinsky als Gesellschaftervertreter die Rolle als CEO. Unter seiner Leitung entwickelte sich CycloTech zu einem bedeutenden Anbieter von Antriebssystemen für die Luftfahrt. Nach seinem Rücktritt bleibt er dem Unternehmen als Beiratsmitglied erhalten.

CycloTech entwickelte Modell für fliegende Autos

Das Linzer Startup CycloTech bezeichnet sich selbst als weltweit führendes Unternehmen für Antriebssysteme in der Luftfahrt, die auf dem Voith-Schneider-Prinzip basieren. Es entwickelte ein elektrisch betriebenes 360°-Schubvektor-Antriebssystem. Dabei ermöglichen elektrisch angetriebene CycloRotoren eine direkte Variation der Schubkraft in Größe und Richtung auf einer vollständigen Kreisbahn. Damit unterscheidet sich das System von herkömmlichen Flugzeugantrieben (Düsen, Propeller, Rotoren), die nur Schub in eine Richtung erzeugen können.

Erst Anfang November präsentierte CycloTech einen Prototypen eines Fluggeräts, den „BlackBird“ – brutkasten berichtete. Dieses Konzept soll zukünftig die Entwicklung fliegender Autos mit einem neuartigen Antriebssystem ermöglichen. Langfristig verfolgt das Unternehmen das Ziel, individuelle Luftmobilität in den Alltag zu integrieren.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”