10.03.2015

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

/artikel/die-richtige-rechtsform-von-der-idee-zum-business-ein-ueberblick
Was man vor einer Gründung alles beachten muss, soll in dieser Artikel-Serie beleuchtet werden.

Ähnlich wie bei einer Partnerschaft, sollte man auch den Gründungspartner mit Bedacht wählen. Die Gefahr ist groß, die Wahl des Partners auf einer überwiegend emotionalen Ebene zu treffen. Wenn dann aber die erste Euphorie vorbei ist, das Geld knapp wird oder sich der Einsatz verdoppelt, kann es vorkommen, dass man aneinander kracht. Plötzlich ist da ein Zweifel, ob man tatsächlich die richtige Wahl getroffen hat. Die Frage, ob man alleine gründen möchte, oder zusammen mit dem Partner, ist auch wichtig, um die richtige Rechtsform zu finden.

Welche Rechtsform ist die beste?

Die ideale Rechtsform gibt es nicht. Man muss die Möglichkeiten, die einem offen stehen gut abwiegen und es ist zu empfehlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen. (Siehe ganz unten)

Jede der nachfolgend aufgelisteten Möglichkeiten hat Vor- und Nachteile.

Zunächst sollte man folgende Fragen für sich klären:

  • Gründung: alleine oder mit Partner?
  • Haftung: Welche kommt in Frage?
  • Entscheidungsmacht: Wer soll Entscheidungen treffen dürfen?
  • Kosten: In welcher Höhe?
  • Steuer: Belastung in welcher Höhe?

Folgende Rechtsfomen stehen einem in Österreich offen:

Einzelunternehmer:  Es gibt einen einziger Inhaber. Dieser haftet für die Schulden des Unternehmens mit seinem privaten Vermögen unbeschränkt. Der Einzelunternehmer trägt das Risiko, aber ihm steht auch der Gewinn zu. Ein Einzelunternehmen entsteht mit der Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbebewilligung. Persönliches Einbringen der gewerberechtlichen Befähigung notwendig. (Alternativ: gewerberechtlicher Geschäftsführer) Der Einzelunternehmer muss grundsätzlich Einkommensteuer und Umsatzsteuer zahlen. Die Eintragung ist Firmenbuch ist bis zur Rechnungslegungspflicht (ab 700.000 Euro Jahresumsatz) verpflichtend. Mehr Infos

Offene Gesellschaft (OG): Mindestens zwei Gesellschaften. Diese haften für die Gesellschaftsschulden unmittelbar, auch mit ihrem Privatvermögen. Für die Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Dieser ist zwar formlos, aber die Schriftform ist sehr zu empfehlen. (Übrigens wird kein Notar benötigt) Der Gesellschaftsvertrag sollte Rechte und Pflichten der Gesellschafter regeln. (zum Beispiel: Die Vertretung, die Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, etc.) Die Offene Gesellschaft existiert erst mit dem Eintrag im Firmenbuch. Um gewerblich tätig zu werden, muss eine Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten, dafür muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. Eine beschränkte Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis bewirkt keine Haftungsbeschränkung gegenüber den Gläubigern. Die OG ist nicht einkommensteuerpflichtig; nur die einzelnen Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil. Die Umsatzsteuer ist von der Gesellschaft zu entrichten. Mehr Infos

Kommanditgesellschaft (KG): Sie besteht aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Bezeichnung: Komplementär) und einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Als Komplementär haftet man persönlich und unbeschränkt. Als Kommanditist mit jener Summer, die im Firmenbuch als Hafteinlage eingetragen ist (Höhe ist frei wählbar). Unbeschränkt haftet der Kommanditist nur im Bereich der Kommunalsteuer. (Gemeindeabgabe) Seine Rolle kann eine reine Kapitalbeteiligung sein, oder ein echtes Dienstverhältnis bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit. Die Gründung der KG setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus, der wiederum formlos ist. Die KG existiert erst mit Firmenbuch-Eintrag. Jeder Komplementär haftet, auch wenn einer oder mehrere von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Kommanditisten stehen Kontrollrechte zu, können die KG jedenfalls nicht nach außen vertreten. Um gewerblich tätig zu werden, muss eine Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten, dafür muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. In der KG sind nur die Gesellschafter einkommensteurpflichtig. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft entrichtet. Mehr Infos

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Nach dem Einzelunternehmer wird die GmbH am häufigsten gewählt. Denn hier bleibt die Haftung auf die Gesellschaft beschränkt. Das Risiko ist hier auf die Kapitaleinlage beschränkt. Das Mindeststammkapital von GmbHs beträgt 35.000,– Euro. Seit 2014 gibt es dank dem “Gründungsprivileg” die Möglichkeit, die Stammeinlagen auf 10.000,– Euro zu beschränken, wovon wenigstens 5.000,– Euro sofort eingezahlt werden. Dieses Gründungsprivileg besteht für maximal 10 Jahre ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch. Für die Gründung der GmbH ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig. Dieser erfordert einen Notariatsakt. Die Gesellschaft entsteht erst mit Eintragung ins Firmenbuch. Die GmbH ist als juristische Person zwar rechts-, aber nicht handlungsfähig – sie wird durch Geschäftsführer (einen oder mehrere) vertreten, die auch voll haften. Wenn die Gesellschaft gewerblich tätig werden soll, braucht sie eine Gewerbeberechtigung, die auf die GmbH lautet. Das bedeutet, dass man die Gewerbeanmeldung erst nach der Eintragung ins Firmenbuch durchführen kann. Für die Gewerbeberechtigung muss die GmbH einen gewerberechtlichen Geschäftsführer ernennen. Die Gesellschaft unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer (25 %). Gewinnausschüttungen unterliegen der Kapitalertragsteuer (25 %). Gehälter, die sich die Gesellschafter für ihre Leistungen für die Gesellschaft zusätzlich ausbezahlen lassen, unterliegen entweder der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer. Vergütungen sind einkommensteuerpflichtig. Mehr Infos

Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GesbR: Sie besteht aus mindestens 2 Unternehmen und kann als gemeinsames Dach bezeichnet werden. Es geht darum, Geld oder Arbeitskraft zum gemeinsamen Nutzen zusammenzufassen. Sie hat keine Rechtspersönlichkeit (Außer im Umsatzsteuerrecht) und auch keine Gewerberechtsfähigkeit, weswegen sie auch nicht ins Firmenbuch eingetragen werden kann. Da die Gewerberechtsfähigkeit fehlt, müssen sämtliche Gewerbe durch alle Gesellschafter angemeldet werden. Es braucht einen Gesellschaftsvetrag, der auch mündlich abgeschlossen werden kann. Jeder Gesellschafter vertritt die Gesellschaft und haftet. Die GesbR ist nicht einkommensteuerpflichtig-  die Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil schon. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft entrichtet. Mehr Infos

 Weitere Rechtsformen: Die Aktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von EURO 70.000,– (Die Kapitalaufbringung wird durch die Ausgabe von Aktien erleichtert) Strenge Publizitäts- und Veröffentlichungsvorschriften sind bei der AG zu beachten. Mehr Infos

Der Verein im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine juristische Person. Er hat selbst Rechtspersönlichkeit, nimmt durch seine Organe am Rechtsleben teil und verfolgt ideelle Zwecke. Ein Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen der Verwirklichung des übergeordneten ideellen Vereinszweckes dienen. Der Verein braucht eine Gewerbeberechtigung und haftet mit dem Vereinsvermögen. Diese Rechtsform ist für gemeinschaftliche Aktivitäten vorgesehen, die einem ideellen Zweck gelten und mehrere Menschen zusammen verwirklichen.

Weiterführende Infos: WKO Gründerservice, BMWFW

 

Kostenlose Beratung über die geeignete Rechtsform:

 

Serie “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”: DerBrutkasten recherchiert Antworten auf zentrale Gründungsfragen – für einen klaren Kopf zur richtigen Zeit.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Deine ungelesenen Artikel:
20.12.2024

Lukas Püspök: “Der Megatrend Climate-Tech bleibt intakt”

Interview. Im geopolitischen Spannungsfeld zwischen den USA und China stehen europäische Climate-Tech-Startups vor großen Herausforderungen und Chancen. Die Founding Partner von Push Lukas Püspök und Laurenz Simbruner erklären, wie sich die Investmentlandschaft verändert und was es braucht, um Europas Technologiesouveränität zu stärken.
/artikel/zwischen-trump-und-china-die-perspektiven-europaeischer-climate-tech-startups
20.12.2024

Lukas Püspök: “Der Megatrend Climate-Tech bleibt intakt”

Interview. Im geopolitischen Spannungsfeld zwischen den USA und China stehen europäische Climate-Tech-Startups vor großen Herausforderungen und Chancen. Die Founding Partner von Push Lukas Püspök und Laurenz Simbruner erklären, wie sich die Investmentlandschaft verändert und was es braucht, um Europas Technologiesouveränität zu stärken.
/artikel/zwischen-trump-und-china-die-perspektiven-europaeischer-climate-tech-startups
v.l. Die beiden Founding Partner Laurenz Sim- bruner und Lukas Püspök | (c) Tina Herzl

Dieser Artikel erschien zuerst in der Jubiläumsausgabe unseres Printmagazins. Ein Link zum Download findet sich am Ende des Artikels.

Spätestens mit dem Sieg von Donald Trump bei den US-Wahlen und der angekündigten Rückkehr seiner „America First“-Politik ist die Debatte über die Technologiesouveränität in Europa neu entfacht. Unter dem Motto „Drill, baby, drill!“ hat Trump zudem angekündigt, die Förderung fossiler Energieträger wie Öl und Gas massiv ankurbeln zu wollen. Gleichzeitig ist Europa in zentralen Industrien wie der Solar- und Batterietechnologie stark von China abhängig. Angesichts dieser Herausforderungen stellt sich die Frage, welche Marktchancen europäische Climate-Tech-Startups im geopolitischen Spannungsfeld zwischen den USA und China künftig haben.

Diese Frage beleuchten wir aus Investorensicht im Gespräch mit Lukas Püspök und Laurenz Simbruner – sie sind Founding Partner des Wiener Venture-Capital-Fonds Push, der gezielt in Health-Tech- und Climate-Tech-Startups investiert. Püspök leitet zudem das gleichnamige Familienunternehmen, das einer der größten Windkraftbetreiber Österreichs ist.


Wie schätzt ihr die aktuelle Finanzierungslage für Startups aus Investorensicht ein?

Laurenz Simbruner: Die erwartete deutliche Verbesserung bei Dealchancen blieb 2024 aus. Viele hatten die Hoffnung, dass der Markt wieder stärker anzieht, aber das war eher eine vorsichtige Prognose als Realität. Stattdessen erlebten wir ein Jahr, das stark im Zeichen selektiver Investments stand – Flight to Quality und ein klarer Fokus auf Unit Economics und den Weg zur Rentabilität. Besonders Top-Teams und Serial Entrepreneurs hatten es beim Fundraising leichter. Im Bereich Climate-Tech war weiterhin Finanzierung da, vor allem von neueren Fonds, die bereits 2021 und 2022 geraist wurden. Doch auch hier gab es erste Anzeichen von Ernüchterung.

Wie äußern sich diese Anzeichen der Ernüchterung im Climate-Tech-Sektor?

Lukas Püspök: Noch vor zwei Jahren waren die Erwartungen hoch – viele Pitch Decks gingen von extremen Energiepreisen aus, und selbst kleine Einsparungen durch Softwarelösungen wurden als äußerst wertvoll angesehen. Heute sind die Energiepreise in Europa zwar leicht erhöht, aber weitgehend normalisiert. Das führt zu einer gewissen Normalisierung der Nachfrage nach spezifischen Lösungen. Doch der Megatrend Climate-Tech bleibt intakt: Lösungen im Kampf gegen die Klimakrise sind weiterhin dringend notwendig, und das Potenzial für neue Technologien ist groß. Besonders Boom-Technologien wie Batterien bleiben gefragt. Allerdings erschweren die wirtschaftliche Situation in Europa und der geopolitische Druck zwischen China und den Vereinigten Staaten die Entwicklungen in der Clean-Tech- und Climate-Tech-Branche.

Der Megatrend Climate-Tech bleibt intakt.

Laurenz Simbruner: Interessant ist auch die Entwicklung bei den Investitionsvolumina: Nach einem Anstieg über drei Quartale gab es zuletzt wieder einen Rückgang. Besonders Deals im Bereich künstliche Intelligenz ziehen hier Aufmerksamkeit auf sich, da viele Mega-Rounds ein Drittel des Investitionsvolumens in Anspruch nehmen. Unsere beiden Bereiche Klima und Gesundheit bleiben jedoch noch immer unter den Top-Verticals. Der Fokus im Climate-Tech-Bereich verschiebt sich hin zu echten Herausforderungen der Energiewende und Industrie. ESG-Monitoring oder reine Energiemonitoring-Lösungen reichen nicht mehr aus – es geht darum, die großen Probleme anzugehen. Beispielsweise spielt die Steuerung zwischen Energieproduzenten, Speichern und Abnehmern eine zentrale Rolle, und hier kann Software Effekte erzielen.

Lukas Püspök: Die Komplexität im Energiebereich steigt enorm, die neue Energiewelt ist wesentlich vielschichtiger und dynamischer als früher. Das schafft ein ideales Umfeld für neue Technologieunternehmen, die mit ihrer Agilität und Innovationskraft Lösungen bieten können, die traditionelle Akteure oft nicht schnell genug umsetzen. In diesem Feld ergeben sich fast zwangsläufig große Wachstumschancen für neue Technologieunternehmen. Die Herausforderungen und Möglichkeiten sind so groß, dass es fast nicht anders kommen kann.

Welche Chancen bestehen für Startups im Energiebereich angesichts der dominanten Marktposition Chinas im Hardwarebereich?

Lukas Püspök: Ja, tatsächlich sind die meisten wesentlichen Technologien mittlerweile fest in chinesischer Hand. Bei Wärmepumpen könnte Europa noch eine kleine Chance haben, aber auch hier zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei den Wechselrichtern: Vor einigen Jahren hatten auch die europäischen Hersteller noch eine gewisse Relevanz am Weltmarkt, heute spricht jedoch fast jeder nur noch über Huawei und ein paar andere, die ihre Dominanz klar ausbauen konnten.

Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren nicht einfach aufhalten lassen. China hat ein enormes Production-Know-how aufgebaut. Die Unternehmen dort sind in Forschung und Entwicklung sowie im Bau großer Produktionsanlagen extrem stark geworden. In Europa wird es sehr schwierig, dieses Niveau schnell zu erreichen.

Die USA gehen einen anderen Weg: Mit dem Inflation Reduction Act fließt viel Kapital in den Aufbau von Produktionskapazitäten, was den USA möglicherweise Vorteile verschafft. In Europa fehlen vergleichbar starke Investitionsanreize und langfristige Strategien, wie sie in China und den Vereinigten Staaten umgesetzt werden.

Historisch gesehen sind industrielle Erfolge eng an günstige Energiepreise gebunden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass es für europäische Startups im Energy-Tech-Bereich keine Chancen gibt. Es gibt zahlreiche Felder, in denen sie erfolgreich sein können – von der Ausgleichsenergie über das Energiekostenmanagement bis zur Batterieoptimierung und Implementierung, um nur ein paar zu nennen. Hier bieten sich viele Möglichkeiten zur Wertschöpfung.

Wenn jedoch jemand in Europa eine neue Solarzelle entwickeln möchte, ist Skepsis angebracht, ob eine solche Entwicklung hier wirklich konkurrenzfähig in die Massenproduktion gehen kann. Deshalb liegt unser Fokus ohnehin nicht auf Hardware. Sie kann zwar eine Rolle spielen, aber der Hauptwert sollte immer aus der Softwarekomponente kommen – auch wenn das im Energy-Tech-Bereich manchmal herausfordernd ist.

Welchen Investitionsfokus verfolgt Push im Energiebereich?

Lukas Püspök: Unser Fokus liegt immer auf Asset-Light-Ansätzen, selbst bei Projekten mit Hardwarekomponenten. Wir sind offen, auch Hardware anzusehen, aber der wesentliche Wert wird in Europa öfter durch Software geschaffen, seltener durch herausragende Hardwareentwicklung und Produktion.

Laurenz Simbruner: Das liegt auch daran, dass wir als Tech-Investoren darauf achten, wie leicht Folgefinanzierungen gesichert werden können. Bei reinen Hardware-Investments stoßen wir auf Widerstände: Rund drei Viertel der potenziellen Investoren sagen bei „Hardware only“ Nein. Das erhöht das Risiko, dass eine Anschlussfinanzierung scheitert oder man alternative Finanzierungsquellen wie strategische Investoren oder Family Offices anstreben muss.

Was muss Europa tun, um im Energiebereich Technologiesouveränität zu erlangen?

Lukas Püspök: Europa kann nur wettbewerbsfähig bleiben, wenn es langfristige, klare Policies ähnlich wie die anderen großen Wirtschaftsräume umsetzt. China hat mit seinen Fünfjahresplänen schon vor Langem begonnen, grüne Technologien und Batterien strategisch zu fördern, und unterstützt seine Unternehmen auf vielen Ebenen. Die USA setzen auf den Inflation Reduction Act, der klare Impulse für die Industrie bietet. Im Vergleich dazu wirkt Europa mit seinen Initiativen wie dem Green Industrial Deal fast zurückhaltend und politisch fragmentiert, was große Schritte erschwert.

Wir brauchen diese Klarheit in der europäischen Politik, um unsere Industrie zu halten und wettbewerbsfähige, günstige Energie zu sichern. Historisch gesehen sind industrielle Erfolge eng an günstige Energiepreise gebunden, und auch für Europa ist der massive Ausbau erneuerbarer Energien alternativlos. Manche Stimmen sprechen sich zwar für mehr Kernenergie aus, aber der gänzlich fossilfreie Ausbau bleibt das Ziel; besonders, da Europa keine großen natürlichen Ressourcen besitzt. Wir müssen so viel wie möglich selbst in Europa erneuerbar produzieren.

Der Fokus im Climate-Tech-Bereich verschiebt sich hin zu echten Herausforderungen der Energiewende und Industrie

Donald Trump hat die US-Wahlen gewonnen und setzt sich für fossile Energieträger ein. Inwiefern ist das eine Gefahr für den europäischen Climate-Tech-Sektor?

Lukas Püspök: Die aktuellen Entwicklungen in den USA stellen für den europäischen Climate-Tech-Sektor aus meiner Sicht keine allzu große Gefahr dar. Wenn die USA erneut aus dem Klimaabkommen austreten und die Schiefergas- und Schieferölproduktion steigern, wird dies zwar Auswirkungen haben, doch Europa wird weiterhin konsequent auf Zukunftstechnologien setzen. Diese klare Haltung stärkt das europäische Ökosystem und zeigt eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber globalen politischen Veränderungen. Insgesamt halte ich den Wahlausgang für die Klimabemühungen für sehr bedauerlich – für die Chancen der europäischen Climate-Tech-Unternehmen aber nicht für eine fundamentale Gefährdung.

Laurenz Simbruner: Viele Climate-Tech-Lösungen dienen primär der Kostenreduktion und der Produktivitätssteigerung. Der Kundennutzen steht dabei im Vordergrund, z. B. durch geringeren Verbrauch oder höhere Effizienz. Die Entscheidung für solche Innovationen ist oft wirtschaftlich motiviert und nicht rein ideologisch. So spielt auch in den USA der wirtschaftliche Nutzen eine entscheidende Rolle – und erneuerbare Technologien wie Photovoltaik setzen sich langfristig durch, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll sind.

Lukas Püspök: Letztlich zeigt sich: Technologien setzen sich dauerhaft nur dann durch, wenn sie einen entsprechenden Kundennutzen bringen. In vielen Fällen sind aber Anschubfinanzierungen notwendig, um Technologien wie Photovoltaik zu etablieren und günstige, nachhaltige Lösungen weltweit zu fördern. Der große Photovoltaikboom auf österreichischen Dächern begann weniger aus Umweltgründen oder weil plötzlich jeder grünen Strom wollte; vielmehr wollen wir uns im Lichte der hohen Kosten und der Abhängigkeit von Importen wirtschaftlich absichern. Dieses Prinzip zeigt sich auch in den USA: Zwar könnte man mehr Öl und Gas fördern, und in gewissem Umfang wird das leider auch passieren, aber in vielen Fällen ergeben andere Energieformen wirtschaftlich mehr Sinn. Auch die USA werden PV, Windkraft und Batterien weiter stark ausbauen, hauptsächlich, weil sie in der Stromproduktion zu fast konkurrenzlos günstigen Technologien geworden sind.


Sichere dir das brutkasten-Magazin in digitaler Form!
Trag dich hier ein und du bekommst das aktuelle brutkasten-Magazin als PDF zugeschickt und kannst sofort alle Artikel lesen! Du erhältst mit der Anmeldung künftig auch Zugang für unseren Startup-Newsletter, den wir drei Mal pro Woche verschicken. Du kannst dich jederzeit unkompliziert wieder abmelden.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”