27.09.2023

Die Pflanzerei: Wiener Startup expandiert mit veganem „Gustl“ ins Heimatland des Leberkäses

Zum Start des Münchner Oktoberfests 2023 wagt das österreichische Startup "Die Pflanzerei" erstmals den Schritt über Österreichs Grenzen hinaus und stellt ihren "Gustl" in Bayern auf dem  Münchner Oktoberfest vor.
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Mit dem Münchner Oktoberfest geht aktuell das größte Volksfest der Welt über die Bühne. Und es ist ein Fest der Superlative. Alljährlich strömen Millionen von Besucher:innen auf die Wiesn. Nicht nur das Gelände mit seinen 34,5 Hektar ist rekordverdächtig, sondern auch das Ausmaß an verzehrten Speisen und Getränken. Neben den rund 7,5 Millionen Litern Bier werden jährlich rund 120 Ochsen, 80.000 Schweins-Haxen und eine halbe Million Hendl verzehrt.

Die Pflanzerei auf Expansionskurs

Für Vegetarier und Veganer handelt es sich beim Oktoberfest traditionsgemäß eher um ein schwieriges Terrain. Doch es tut sich was in Sachen Fleischalternativen: So gab es letztes Jahr erstmals eine vegane Weißwurst auf dem weltgrößten Volksfest. Dieses Jahr folgt nun ein veganer Leberkäse, der ausgerechnet aus dem Nachbarland Österreich kommt – genauer gesagt vom Wiener Startup Die Pflanzerei.

Kooperation mit bekannten Betrieb

Der pflanzliche Leberkäse aus Österreich ist bei Franzls Leberkäs Speiserei erhältlich, der in München einen bekannten Ruf hat und mit dem Leberkaspepi in Österreich zu vergleichen ist. Wie Die Pflanzerei-Gründerin Nadina Ruedl gegenüber brutkasten erläutert, wird der Leberkäse vor Ort auch unter der Marke „Gustl“ verkauft. Der Vertrieb auf dem Oktoberfest hätte zudem auch einen starken Werbeeffekt für das Startup, wie Ruedl anmerkt: „Seit dem Start des Oktoberfestes verzeichnen wir über unseren Onlineshop ein Plus von 47 Prozent“.

Trotz des Vertriebsstarts in Bayern – quasi dem Heimatland des Leberkäses – wird der Gustl von Metzgern in Österreich produziert. Unter anderem setzt Ruedl dafür auf eine Zusammenarbeit mit der Metzgerei Staudinger aus Gunskirchen in Oberösterreich. Zum Einsatz kommen rote Rübe, Zwiebel und Erdäpfel aus regionaler Landwirtschaft. Wie Ruedl abschließend verrät, soll es den veganen Leberkäse aus Österreich demnächst auch in deutschen Supermärkten zu kaufen geben. Die Planungen mit Rewe würden hierfür bereits laufen.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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