18.05.2026

„Die nächste Stufe“: Neues brutkasten-Printmagazin erschienen

Die neue Ausgabe des brutkasten-Printmagazins ist erschienen. Am Cover: Walter Kreisel an Nikolas Iwan, die über die CEO-Übergabe bei neoom sprechen.
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Das neue brutkasten-Printmagazin
(c) Haris Dervisevic / brutkasten

Das brutkasten-Printmagazin wird exklusiv an die wichtigsten Stakeholder des österreichischen Innnovations-Ecosystems zugestellt.

Daneben ist es auch digital als Download erhältlich – der Link findet sich am Ende des Artikels.


Übergänge prägen das Unternehmertum mehr, als es der Blick auf Bilanzen und Bewertungen vermuten lässt. Sie sind häufig die unterschätzten Wendepunkte – wenn sich Gründer:innen nach Jahren des Verzichts zum ersten Mal ein Gehalt auszahlen oder wenn ein Unternehmen seinen ersten CEO-Wechsel vollzieht. Diese Momente entscheiden mehr über die Zukunft eines Startups als so manche Finanzierungsrunde.

Ein heikles Manöver

Genau solch einen Moment beleuchtet unsere Coverstory: Walter Kreisel, Gründer des oberösterreichischen Cleantech-Scaleups neoom, hat Anfang 2026 die operative Führung an Nikolas Iwan übergeben. Warum ein CEO-Wechsel zu den heikelsten Manövern für ein Scaleup zählt – und in der österreichischen Wirtschaft ein Tabuthema bleibt –, liest du ab Seite 38. Für die Coverstory haben wir Kreisel und Iwan persönlich in Freistadt besucht, wie wir es bei brutkasten mit unseren wichtigsten Geschichten immer halten.

Europäische Fragen

Übergänge sind auch das große Thema in der EU. Andreas Klinger, Solo-VC und Mitinitiator der EU-Inc.-Initiative, spricht im Interview (Seite 8) über die Frage, ob Europa den Sprung zum geeinten Markt schafft. Eine ähnliche Stoßrichtung verfolgt Othmar Karas, Präsident des European Forum Alpbach: Im Gespräch (Seite 46) erklärt er, warum Europa zu viele Unternehmen genau dann verliert, wenn sie wachsen.

KI in der Praxis

Beim Thema KI hat sich der Übergang vom Hype zur Praxis längst vollzogen. Was der „KI-Omnibus“ für Österreichs Wirtschaft bedeutet, erklären Thomas Arnoldner (A1) und Christoph Knogler (KEBA) auf Seite 14. In unserer Serie „No Hype KI“ zeigen Expert:innen, dass am Ende nicht die Technologie, sondern Strukturen und der Faktor Mensch über den Erfolg entscheiden (Seite 30).

Gründer:innen-Gehalt, Personal-Branding und Insights von Dominic Thiem

Im Bereich „Beyond Business“ sprechen wir mit Gründer:innen über das Tabuthema Gründer:innen-Gehalt (Seite 62), beleuchten mit Lirone Glikman, warum Founder:innen heute selbst zur Marke werden müssen (Seite 68), und fragen Dominic Thiem, wie der Wechsel vom Profisport ins Investmentgeschäft gelungen ist (Seite 74).

In eigener Sache

Zum Abschluss zwei Hinweise in eigener Sache: Dies ist die erste Ausgabe, die ich als Chefredakteur von brutkasten verantworte. Außerdem freue ich mich, mit Ann-Kathrin Salmen eine neue Redakteurin in unserem Team begrüßen zu dürfen. Für ihre erste große Story hat sie den TU Wien Robotics Club besucht und sich vor Ort angesehen, wie dort gerade Österreichs erster Robotics-Hub entsteht (Seite 12).

Eine spannende Lektüre wünscht dir Martin Pacher

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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