07.07.2023

Die ‚low hanging fruits‘ beim Energiesparen: Immobilien als zentraler Faktor für Energieeffizienz in Unternehmen

Energieeffizienz und -einsparmöglichkeiten für Unternehmen beschäftigen nicht nur österreichische Betriebe, sondern auch Banken und Politik. Im Webinar der Erste Bank in Kooperation mit klimaaktiv geben Karin Lenhard und Konstantin Kulterer einen Überblick über Richtlinien und praktische Tipps für Unternehmer:innen.
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Moderatorin Carolin Rainer mit Energie-Experte Konstantin Kulterer und ESG-Expertin Karin Lenhard (v.l.) sprechen über Energieeffizienz in Unternehmen © brutkasten
Moderatorin Carolin Rainer mit Energie-Experte Konstantin Kulterer und ESG-Expertin Karin Lenhard (v.l.) sprechen über Energieeffizienz in Unternehmen © brutkasten
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Im Rahmen des Webinars der Erste Bank gaben die ESG-Expertin Karin Lenhard und der Energie-Experte Konstantin Kulterer Überblick über Ursprung und Ziele der EU-Taxonomie sowie praktische Tipps mit denen Unternehmen ihren eigenen Energieverbrauch reduzieren können. Das Webinar fand im Rahmen der Initiative “Unternehmen wir Zukunft” der Erste Bank statt, in welcher zukunftsweisende Themen für Unternehmer:innen in verschiedenen Formaten besprochen werden.

ESG für Banken und Banken für ESG

“Der europäische Green Deal hat das große Ziel, dass Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent wird. Dafür werden mehrere Maßnahmen gesetzt”, erklärt Lenhard im Webinar.

Da es stets unterschiedliche Meinungen dazu gibt, was nachhaltig ist, war die erste gesetzte Maßnahme die sogenannte EU-Taxonomie: Ein Klassifizierungssystem, das festlegt, was im Sinne des EU Green Deals nachhaltig ist. “Wir als Kreditinstitut müssen prüfen, ob ein Projekt Taxonomie-konform ist, wenn ein Unternehmen an uns herantritt um eine Finanzierung zu erhalten”, so Lenhard. Diese Prüfung besteht aus drei Schritten. Zunächst werde geprüft, ob ein Projekt zu einem wesentlichen Beitrag zu den Taxonomiezielen beiträgt. Weiterhin werde kontrolliert, ob es einen wesentlichen Beitrag zu einem der Ziele leistet, dabei aber keines der anderen Ziele schädigt. Zu guter Letzt müssen außerdem die sozialen Mindeststandards garantiert werden. 

Energieeffizienz: Immobilien spielen besonders große Rolle

Lenhard gibt zudem Beispiele von Guidelines, die sich die Erste Bank zusätzlich gesetzt hat. Besonders der Immobilienbereich sei ein wichtiges Thema für die Energieeffizienz in Unternehmen, da er einen hohen Anteil am europäischen Energieausstoß habe. Hier gebe es viele “low hanging fruits”, die man als Unternehmer:in nutzen kann, um den eigenen CO2-Ausstoß zu reduzieren.

An diese “low hanging fruits”, die keine großen Investitionen für Unternehmer:innen fordern, schloss Konstantin Kulterer in seinem Vortrag direkt an. Er ist seit 2008 für die Entwicklung der Technologieschwerpunkte im Programm “klimaaktiv Energieeffiziente Betriebe” zuständig. 

Energiesparen im Betrieb: Hier kann man anfangen

Kulterer stellte die ersten drei Schritte vor, die Unternehmen beim Energiesparen setzen können. Zum einen sei zu bestimmen, welche Energieträger das eigene Unternehmen einsetzt und wie hoch der jeweilige Energieeinsatz ist. Nachdem der Status quo errechnet wurde, sollte man ermitteln, wofür die Energie aufgewendet wird und wie groß der Energieeinsatz pro Technologie ist. Im letzten Schritt werde dann die Technologie bewertet und Maßnahmenvorschläge erarbeitet. “Wir wollen auch für effiziente Betriebe das Bewusstsein erhöhen, dass es noch mehr Bereiche gibt, die es zu optimieren gilt”, meint Kulterer. Auch die eigenen Mitarbeiter:innen sollen dazu motiviert werden, bei den Maßnahmen aktiv zu werden.

„Türen schließen, wenn die Klimaanlage an ist“

Konstantin Kulterer verweist auch auf einzelne Bereiche, in denen Sofortmaßnahmen leicht umzusetzen sind. Beispielsweise könne man ein Energiedatenmanagement und eine monatliche Datenauswertung einführen. Auch die Bereiche Beleuchtung, Lüftung und Ventilatoren oder auch Kältesysteme bergen viele Möglichkeiten zu mehr Energieeffizienz. Dazu gehören auch Klassiker, wie ein einfaches “Türen schließen, wenn die Klimaanlage an ist”, “Licht ausschalten, wenn man das Büro verlässt” oder “den Verbrauch an Wochenende und Feiertagen nicht vergessen”.

Auf Letzteres verweist Kulterer auch in der abschließenden Q&A-Session mit den Zuschauer:innen. Der Wochenende-Verbrauch sei nämlich ein häufig unterschätzter Energiefresser. Als abschließenden Tipp betont auch Karin Lenhard noch einmal den Vorbereitungsaufwand, der mit einer nichtfinanziellen Berichterstattung einhergehe. Daher sei es empfehlenswert, dass österreichische Betriebe früh damit anfangen und je nach Unternehmensgröße auch externe Expert:innen hinzuziehen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Die ‚low hanging fruits‘ beim Energiesparen: Immobilien als zentraler Faktor für Energieeffizienz in Unternehmen

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Aus dem Artikel geht hervor, dass die EU-Taxonomie und Maßnahmen zur Energieeffizienz in Unternehmen wichtige Instrumente sind, um die Ziele des europäischen Green Deals zu erreichen. Diese Maßnahmen werden voraussichtlich zu einer geringeren Umweltbelastung und einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes führen. Dies hat positive gesellschaftliche Auswirkungen, da es zur Bekämpfung des Klimawandels beiträgt und die Lebensqualität der Menschen verbessert. Darüber hinaus werden durch die Förderung von Energieeffizienz und umweltfreundlichen Technologien neue Arbeitsplätze in diesem Sektor geschaffen. Insgesamt trägt die Umsetzung dieser Maßnahmen zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Gesellschaft bei.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Artikel hebt die Bedeutung von Energieeffizienz in Unternehmen hervor, insbesondere im Immobilienbereich. Die Einführung der EU-Taxonomie als Klassifizierungssystem zur Bestimmung nachhaltiger Projekte hat Auswirkungen auf Kreditinstitute und erfordert eine Prüfung der Nachhaltigkeit von Finanzierungen. Unternehmen werden ermutigt, ihren eigenen Energieverbrauch zu reduzieren, indem sie „low hanging fruits“ nutzen und in Energieeffizienzmaßnahmen investieren. Dies kann positive wirtschaftliche Effekte haben, indem Energiekosten gesenkt und Ressourcen optimiert werden. Darüber hinaus wird betont, dass eine nichtfinanzielle Berichterstattung und die Zusammenarbeit mit externen Experten bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen hilfreich sein können.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in ist der Inhalt dieses Artikels für dich relevant, da er Möglichkeiten zur Reduzierung des Energieverbrauchs in Unternehmen aufzeigt. Insbesondere im Immobilienbereich gibt es „low hanging fruits“, also einfache Maßnahmen, um den CO2-Ausstoß zu verringern. Darüber hinaus werden praktische Schritte und Tipps zur Verbesserung der Energieeffizienz vorgestellt. Diese Informationen können dir helfen, innovative Strategien und Lösungen zu entwickeln, um den Energieverbrauch deines Unternehmens zu optimieren und nachhaltige Ziele zu erreichen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in ist der Inhalt dieses Artikels relevant, da er wichtige Informationen zum Thema Energieeffizienz und Nachhaltigkeit liefert. Die EU-Taxonomie wird zunehmend zur Bewertung von Investitionen herangezogen, um sicherzustellen, dass Projekte den Anforderungen des EU Green Deals entsprechen. Unternehmen, die in diesem Bereich aktiv sind und ihren Energieverbrauch reduzieren, können von Finanzierungen profitieren und bieten langfristiges Potenzial für nachhaltige Renditen. Zudem verdeutlicht der Artikel, dass der Immobilienbereich in Unternehmen eine große Rolle spielt und Möglichkeiten für Energieeinsparungen bietet. Dies kann dazu beitragen, Energiekosten zu senken und die Umweltbelastung zu reduzieren. Insgesamt zeigt der Artikel, dass Energieeffizienz ein wichtiges Thema ist und für Investitionen im Nachhaltigkeitsbereich von Bedeutung sein kann.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Der Inhalt dieses Artikels ist für dich als Politiker:in relevant, da er sich mit den Maßnahmen und Möglichkeiten zur Energieeffizienz in Unternehmen befasst. Als Politiker:in hast du die Verantwortung, klimapolitische Ziele umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu fördern. Durch die Kenntnis der EU-Taxonomie und praktischer Tipps zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Unternehmen kannst du geeignete politische Maßnahmen entwickeln, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Energieeffizienz zu verbessern und klimaschädlichen CO2-Ausstoß zu verringern.

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der Artikel präsentiert die Bedeutung von Energieeffizienz in Unternehmen im Rahmen des europäischen Green Deals und der EU-Taxonomie. Durch die Reduzierung des eigenen Energieverbrauchs können Unternehmen ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten und gleichzeitig von praktischen Tipps und Maßnahmen profitieren. Insbesondere Immobilien spielen eine große Rolle bei der Energieeffizienz, und es gibt viele „low hanging fruits“, also einfache Maßnahmen, die Unternehmen umsetzen können, um ihren CO2-Ausstoß zu verringern. Die Implementierung von Energiedatenmanagement, technologischer Bewertung und Schulungen für Mitarbeiter:innen sind einige der empfohlenen Schritte. Das größere Bild besteht darin, dass Unternehmen aktiv zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Europas bis 2050 beitragen können, während sie gleichzeitig von möglichen Kosteneinsparungen und einem positiven Image profitieren.

Die ‚low hanging fruits‘ beim Energiesparen: Immobilien als zentraler Faktor für Energieeffizienz in Unternehmen

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Die relevantesten Personen in diesem Artikel sind:
  • Karin Lenhard (ESG-Expertin)
  • Konstantin Kulterer (Energie-Experte)

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Erste Bank
  • Karin Lenhard (ESG-Expertin)
  • Konstantin Kulterer (Energie-Experte)

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