22.11.2023

Die KI-Saga geht weiter: Sam Altman wieder CEO von OpenAI

Jeden Tag eine neue Entwicklung bei OpenAI. Diesmal gibt es ein Comeback.
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KI, Sam Altman OpenAI, ChatGPT
(c) Adobe Stock/TechCrunch Disrupt SF - Sam Altman, CEO von OpenAI.

Nachdem einiges los war die letzten Tage und man bei den rasanten Entwicklungen kaum noch nachkam – hier erklärt Clemens Wasner die OpenAI-Saga – gibt es wieder eine neue Entwicklung. Sam Altman, der entlassene und eigentlich zu Microsoft gewechselte CEO kehrt wieder zurück.

Rückkehr von Altman und Vorstandsreform

Diese Mitteilung am Mittwoch war der Höhepunkt von fünf Tagen intensiver Diskussionen, Debatten und Überzeugungsarbeit nach der plötzlichen Entlassung bei dem von ihm mitgegründeten Startup.

OpenAI, das wertvollste US-Startup, sagte laut Techcrunch, es habe eine „grundsätzliche Einigung“ über Altmans Rückkehr erzielt. Das Startup sei auch dabei, seinen Vorstand zu reformieren und mehrere Mitglieder zu entlassen, die wegen ihrer Entscheidung in der vergangenen Woche heftig kritisiert worden waren.

Der ehemalige Salesforce-Chef Bret Taylor, der frühere US-Finanzminister Larry Summers und Quora-Gründer Adam D’Angelo werden dem neuen Vorstand des KI-Startups angehören, hieß es. Taylor wird den Vorsitz des Gremiums übernehmen, so das Startup.

Statement auf X

Microsoft, das etwa 49 Prozent von OpenAI besitzt, wurde von der Entscheidung überrascht und beeilte sich, Altman einzustellen, um eine neue KI-Gruppe bei dem Softwarekonglomerat zu leiten. Greg Brockman, ehemaliger Präsident von OpenAI, und zahlreiche andere Mitglieder des Startups waren aus Protest gegen die Entscheidung des Vorstands zurückgetreten.

„Ich liebe OpenAI, und alles, was ich in den letzten Tagen getan habe, diente dazu, dieses Team und seine Mission zusammenzuhalten. Als ich mich am Sonntagabend entschied, zu Microsoft zu wechseln, war klar, dass dies der beste Weg für mich und das Team ist. Mit dem neuen Vorstand und mit Satyas (Anm.: CEO von Microsoft) Unterstützung freue ich mich darauf, zu OpenAI zurückzukehren und auf unserer starken Partnerschaft mit Microsoft aufzubauen“, sagte Altman in einer auf X (ehemals Twitter) veröffentlichten Erklärung.

Altman, Drohungen und ein Kurzzeit-CEO

Der frühere Vorstand von OpenAI – zu dem der leitende Wissenschaftler Ilya Sutskever, der unabhängige Direktor D’Angelo, die Technologieunternehmerin Tasha McCauley und Helen Toner vom Georgetown Center for Security and Emerging Technology gehörten – sah sich wegen seiner abrupten Entscheidung, für die er nie eine umfassende Erklärung abgab, einer intensiven öffentlichen Kritik ausgesetzt.

Aus Frustration über den früheren OpenAI-Vorstand begannen mehrere Investor:innen, Möglichkeiten zu erkunden, die Vorstandsmitglieder zu verklagen, wie Reuters am Dienstag berichtete. Auch drohten über 500 Mitarbeiter:innen zu kündigen, sollte man Altman nicht zurückholen, darunter auch Sutskever.

Emmett Shear, der ehemalige Geschäftsführer von Twitch, der am Sonntag zum Interims-Chef von OpenAI ernannt wurde, sieht die Entscheidung pragmatisch. „Als ich zu OpenAI kam, war ich mir nicht sicher, was der richtige Weg sein würde. Dies war der Weg, der die Sicherheit maximierte und gleichzeitig allen beteiligten Interessengruppen gerecht wurde. Ich bin froh, ein Teil der Lösung gewesen zu sein“, schrieb er auf X.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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