12.04.2021

Die Höhle der Löwen mit „saugeilem Produkt“ und Lieblingsbier-Brot

In dieser Folge der "Höhle der Löwen" ging es um Tampons-Handschuhe, gesundes Sitzen und Bier beim Backen. Zudem brachte ein Gründer eine Idee mit, wie er gegen Lebensmittel-Verschwendung vorgehen möchte, während andere das Seifen-Konzept attackierten.
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Höhle der Löwen, Bierkruste
TVNOW / Bernd-Michael Maurer - Ines Pfisterer erleichtert das Brot-Backen durch die Zugabe von Bier.
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Die ersten die sich in die Höhle der Löwen wagten – die es online auf TVNOW und immer Montags um 20.15 Uhr bei VOX zu sehen gibt – waren Moritz Simsch und Sebastian Jung. Beide haben sich schon vor 20 Jahren gemeinsam für den Umweltschutz engagiert. Ein Thema, das die beiden Gründer von Sause bis heute nachhaltig beschäftigt. Mit ihrer Erfindung möchten sie ihren Teil zur Vermeidung von Plastikmüll beitragen und das Konzept Seife nachhaltiger denken. Den Löwen präsentierten sie ihre entwickelten Brausetabletten für den Seifenspender in drei Varianten, Orange, Lavendel und eine ohne Duft. Die Handhabung: Den Seifenspender mit 100 Milliliter Wasser befüllen, Tablette rein, auflösen und fertig ist der Seifenschaum.

CO2 sparen

Sause ist vegan, plastikfrei und eine Packung wiegt 44 Gramm – dadurch kann zusätzlich beim Transport CO2 eingespart werden, wie die beiden Pitcher betonen. Das Ziel: Flüssigseife, Plastikseifenspender und Nachfüllpacks sollen der Vergangenheit angehören. Um Sause auf dem Markt schnell etablieren zu können, benötigten sie 200.000 Euro und bieten dafür 15 Prozent ihrer Firmenanteile.

Höhle der Löwen, Sause
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Moritz Simsch (l.) und Sebastian Jung präsentierten mit „Sause“ Brausetabletten für Flüssigseife.

Nach dem Pitch meinte Handelsexperte Ralf Dümmel, bei dem guten Duft müsse man aufpassen, es nicht zu trinken. Verzog aber danach leicht das Gesicht, als die Gründer erzählten, dass sie bisher 3.000 Euro Umsatz gemacht hätten. Medienprofi Georg Kofler fand das Produkt spannend, sagte aber auch, dass die Firmenbewertung bei diesen Umsatzzahlen zu hoch wäre. Er ging als erster Löwe ohne Angebot.

USP von Sause?

Konzernchef Nils Glagau warf danach ein, dass es bereits ähnliche Produkte am Markt gebe. Er wollte von den Gründern ihren USP wissen. Die Antwort: Die biozertifizierten Inhaltsstoffe seien das Alleinstellungsmerkmal. Zudem würde man bereits an weiteren Produkten arbeiten.

Erste Angebot in der „Höhle der Löwen“

Glagau zeigte sich von der Erklärung nicht überzeugt und ging auch ohne Angebot. Anschließend sagten die Gründer, dass sie ein Netzwerk suchten, da sie schnell Skalieren müssten. Dümmel stimmte dieser Strategie, der Konkurrenz einen Schritt voraus zu sein, zu und bot 200.000 Euro für 25 Prozent Beteiligung.

„Saugeiles Produkt“

Familienunternehmerin Dagmar Wöhrl nannte Sause ein „saugeiles Produkt“ und erzählte von ihrem Netzwerk in der Hotellerie. Sie wollte 20 Prozent Anteile haben und lockte die Gründer mit 250.000 Euro. Shopping-Queen Judith Williams begann ihre Rede mit „ihr seid der Hammer“. Der TV-Star meinte, man müsse zwar schnell sein, aber mit Köpfchen. Nach einer kurzen Darstellung ihrer großen Möglichkeiten bot auch sie für 25 Prozent Anteile 200.000 Euro an. Nach kurzer Beratung kehrten Simsch und Jung zurück und entschieden sich für die äußerst erleichterte Williams. Deal für Sause.

Die Leidenschaft der Gründerin

Die zweite in der „Höhle der Löwen“ war Ines Pfisterer. Die 29-jährige Sales-Managerin liebt es zu backen – schon als Fünfjährige hat sie beim Plätzchenbacken geholfen und als Teenager jobbte sie in einer Bäckerei. Heute gibt die junge Frau in ihrer Freizeit Backkurse oder veranstaltet Cake-Partys. Doch der Wunsch nach einem eigenen Produkt wurde immer größer.

Bier & Brot in der „Höhle der Löwen“

„Ich bringe mit meinem Startup die beliebtesten Lebensmittel der Deutschen zusammen: Brot und Bier“, so die Gründerin von Bierkruste. Die Idee: Den Inhalt der Backmischung in eine große Schüssel geben, mit 250 Milliliter des eigenen Lieblingsbiers verrühren, auf ein Backblech und direkt in den Ofen schieben.

Bierkruste, Höhle der Löwen, Pfisterer
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Ines Pfisterer packt das Lieblingsbier in ihre Bierkruste, einer Backmischung fürs einfache Brotmachen.

Ein Vorteil dabei: Das übliche lange Kneten und die langen Ruhezeiten würden durch die Bierhefe überflüssig werden. Die Brotbackmischung besteht aus Dinkelmehl, Dinkelvollkornmehl, Röstzwiebeln, Leinsamen, Salz und ein bisschen Backpulver. Pfisterers Ziel ist es, mit der Bierkruste in den Handel zu kommen. Dafür benötigte sie das Netzwerk eines Löwen, sowie 80.000 Euro und bot dafür 25 Prozent ihrer Firmenanteile an.

Lob für die Bierkruste

Die Kostprobe der Bierkruste führte zu großem Lob, besonders Dümmel, der keinen Alkohol trinkt, zeigte sich angetan und hob die knusprige Kruste des Brots hervor. Beinahe ungläubig ließ er sich wiederholt versichern, wie einfach die Zubereitung sei. Pfisterer nannte den Backvorgang „idiotensicher“, was den LEH-Experten ausrufen ließ, er fühle sich als könne er plötzlich Brot backen.

Kein Warten mehr nötig

Nachdem die Gründerin erneut erklärt hatte, dass es die Bierhefe sei, die das Warten aufs Aufgehen des Teigs überflüssig machen würde, ging den Löwen ein Licht auf. Und die ungläubigen Fragen nach dem „wie“ und „warum so einfach“ waren erledigt.

Zu Teuer?

Pfisterer hatte bisher 3.500 Stück ihrer Bierkruste verkauft. Für Multi-Investor Carsten Maschmeyer war die Nebenberuflichkeit der Gründerin ein Problem. Er ging als erster. Als der Preis von 6.90 Euro zum Thema wurde, kippte die bisher positive Stimmung im Studio etwas. Es sei kein „Schnäppchen“ meinte Williams.

Glagau stieg als zweiter aus. Er meinte mit dem Preis und der Vorstellung der Gründerin von der Bierkruste als „Geschenk-Produkt“ würde die Zielgruppe sehr klein werden. Dümmel, als Fan des Brots, meinte, mit dem Preis hätte man im Einzelhandel wenig Chancen. Auch er ging ohne Angebot.

Kein „Höhle der Löwen“-Deal für Bierkruste

Wöhrl brachte hingegen ins Spiel, dass Pfisterer nicht vollberuflich an der Sache dran wäre und verabschiedete sich als potentielle Investorin. Williams riet als letzte Hoffnung, die sich nicht erfüllte, dass die junge Founderin mehr und verschiedene Sorten andenken müsse. Kein Deal für Bierkruste.

Die Frauen-Versteher

Die dritten, die sich in die „Höhle der Löwen“ wagten, waren die selbsternannten Frauenversteher Eugen Raimkulow und André Ritterswürden. Beide möchten den Alltag der Frauen erleichtern. Die zwei Freunde lernten sich während ihrer Bundeswehrzeit kennen und als sie in eine Frauen-WG zogen, kamen sie mit ganz neuen Frauen-Themen in Berührung.

Entsorgung der Tampons und Binden

Dazu gehörte auch das Problem, dass gerade auf öffentlichen Toiletten oder Festivals Damen-Hygieneartikel nur schlecht fachgerecht entsorgt werden können. Mit Pinky haben beide deshalb einen blickdichten und geruchsneutralisierenden Handschuh entwickelt, der Frauen die Möglichkeit geben soll, egal wo sie sind, Tampons oder Binden hygienisch zu entsorgen.

So geht’s: Einfach einen der einzeln verpackten Einmal-Handschuhe anziehen, ihn mit dem Hygieneartikel abziehen, einrollen, mit dem Klebstreifen verschließen und auslaufsicher im nächsten Mülleimer diskret entsorgen, so die Idee. Das Angebot an die Löwen: 30.000 Euro für 20 Prozent der Firmenanteile.

Pinky
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Eugen Raimkulow (l.) und Andre Ritterwürden und ihr Pinky, eine einfache Tamponentsorgung.

Nach dem Pitch meinten die Löwen besonders das Design von Pinky sei sehr schick, während sich Maschmeyer daran störte, dass keine Frau am Unternehmen beteiligt sei. Die Gründer erklärten, dass sie bei der Entwicklung viel mit dem anderen Geschlecht kooperiert hätten, und dass es viele Frauen im Team gebe. Danach legte der Investor sein Störgefühl ab.

Handschuh recyclebar

Nachdem die Gründer von ihren Erfahrungen mit Damen-Hygiene berichtet hatten, erklärten sie, dass Pinky recyclebar sei. Und führten aus, dass der USP die besonders leichte Handhabung des Handschuhs beim Entsorgen wäre.

Ein Titel und ein Cash-Angebot

Maschmeyer stieg dennoch, aber mit viel Lob aus. Danach bot Glagau die 30.000 Euro für 20 Prozent Anteile. Williams machte es offiziell und verlieh den Gründern tatsächlich den Titel „Frauenversteher“, schied aber dennoch als Investorin aus. „Es wäre nicht ihr Ding“.

Der Wunsch-Löwe

Auch Wöhrl meinte, es sei nicht ihr Bereich und ließ Ralf Dümmel zu Wort kommen. Derjenige gab zu, dass er sich am Anfang nicht hätte vorstellen können, Pinky derart gut zu finden und machte das gleiche Angebot wie Glagau. Die Gründer überlegten keine Minute hinter der Bühne, sie kehrten zurück und gaben ihrem Wunsch-Löwen das „Ja-Wort“. Deal für Pinky mit Dümmel.

Fokus: Sitzen

Die vorletzten in der „Höhle der Löwen“ waren Mariam Vollmar und Patentanwalt Moritz Ernicke, der als Berater in die Show mitgekommen war. Die Gründerin hat eine Technologie entwickelt, mit der sie nicht nur den medizinischen Markt, sondern auch den Automobil-, den Kinderprodukt- und den Sitzmöbelmarkt erobern möchte. Ihr Startup namens lucky loop soll Schluss mit langem und ungesundem Sitzen machen.

Idee beim Ausreiten gekommen

Die Idee dazu kam der gelernten Werbetexterin auf einer Reitwanderung mit ihren Zwillingen: „Nach acht Stunden Sitzen auf dem Pferd waren meine Kinder topfit“, erklärte die Gründerin. „Wenn sie ansonsten stillsitzen sollen, ist nach einer halben Stunde Schluss mit lustig.“

lucky loop
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Investor Ralf Dümmel (r.) ließ es sich nicht nehmen die lucky loop-Technologie zu testen.

Vollmar erklärte, dass für einen gesunden Bewegungsapparat der Reitsport in der Sportmedizin und im Reha-Bereich bereits angewandt wird: „Aber nicht jeder hat ein Pferd. Ich habe mich gefragt, wie ich diese Form des Sitzens mit der gleichen Wirkung in unseren Alltag übertragen kann“, so die Founderin weiter.

1,7 Millionen Investment ins Startup

Das Ergebnis war lucky loop, eine Sitzfläche, die die exakten Bewegungen eines schreitenden Pferdes simuliert. In die sogenannte Hestekin-Technologie für den gesunden „Sitz“ hat die 53-Jährige ihr gesamtes Erbe in Höhe von 1,7 Millionen Euro investiert und bereits einen Kinderbuggy und einen motorgetriebenen Therapiestuhl entwickelt, die sie beide im Studio vorführte. Um die Technologie in sämtlich mögliche Sitzmöbel zu verbauen, benötigte die Unternehmerin ein Investment von 650.000 Euro und bot dafür 15 Prozent ihres Unternehmens.

Eine Bekanntschaft in der „Höhle der Löwen“

Formel 1-Weltmeister Nico Rosberg, selbst Vater, meldete sich als erster mit großem Lob für die Idee zu Wort, als plötzlich Dümmel vermerkte, dass er Ernicke aus einem Video-Call kenne. Und, um eine gewisse Befangenheit zu vermeiden, auch gleich erklärte, dass er von dem Auftritt in der Show vorab nichts gewusst habe. Er kenne den Anwalt bloß aus seiner Beraterfunktion für ein anderes Startup.

Maschmeyer zeigte sich leicht überrascht, dass Ernicke auch bei lucky loop „bloß“ als Berater mit im Studio war. Die Firma und sämtliche Patente lägen ja vollends bei Vollmar. Dümmel ließ es sich hingegen nicht nehmen den „Reitstuhl“ zu testen und danach zu erklären, der Sitz fühle sich sehr gut an. Er wäre extrem angenehm für die Oberschenkel.

Keine Studien

Zum Problem wurde, dass das Startup bisher keine handfesten Studien und Testergebnisse für eine positive Wirkung vorlegen konnte. Ein Grund für Rosberg auszusteigen. Vollmar sprach dann von den vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten für andere Bereiche, wie Hochstühle oder LKW-Sitze, sowie von dem Plan ihre patentierte „Hestekin-Technologie“ als Lizenz an Kunden zu verkaufen. Dümmel ging als nächster. Er sah sich nicht als den richtigen Partner.

Das Problem: Die Zukunfts-Bewertung

Danach erfuhren die Löwen vom eingesetzten Erbe der Gründerin, wofür sie ein wenig Respekt erhielt, aber auch Kritik von Kofler an der Firmenbewertung, weil sie bisher ohne Verkäufe war. Vollmar zeigte sich als Reaktion darauf überzeugt davon, dass Umsätze und Profit ihre Bewertung rechtfertigen würden, sobald man sich in einem Bereich etabliert hätte.

Kein Business-Plan

Als dann die 53-Jährige keinen konkreten „Business-Plan“ vorlegen konnte, und nur erklärte, sie würde mit dem Investment eine parallele Produktion der beiden Produkte in Gang bringen, legte sich Ärger über die Löwen breit.

Kofler etwa meinte, dass alle Ausführungen zum Geschäftsmodell der Zukunft sehr vage wären und stieg aus. Vollmar wollte die Situation noch retten, indem sie erklärte, dass sie einen alten und rein für den Buggy erstellten Business-Plan verworfen hätte. Weil das Interesse von Medizinern sich auch auf andere Produkte, wie eben den Therapie-Stuhl ausgeweitet haben.

Kritik und kein Deal

Maschmeyer führte aus, dass es der leidenschaftlichen Gründerin am Know how fürs Finanzielle und die kaufmännische Seite fehle. Er und auch Wöhrl, die auf die Wichtigkeit eines ausgewogenen Teams hinwiesen, stiegen ohne Angebot, aber im Nachgang mit Kritik am Berater aus. Kein Deal für lucky loop.

App gegen Lebensmittelverschwendung in der „Höhle der Löwen“

Denn Abschluss der „Höhle der Löwen“ bildete Justus Lauten. Der Informatiker hat eine Software entwickelt, die unnötige Lebensmittelverschwendung reduzieren soll. „Das Thema Nachhaltigkeit ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden und auch ich habe mir persönlich die Frage gestellt, was ich eigentlich machen kann?, sagte er. Seine Werksta.tt ist eine App, die mithilfe künstlicher Intelligenz eine Verkaufsprognose erstellt. Unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, wie etwa Wetter, Schulferien oder Feiertage, soll so die Überproduktion verringert werden und der Umsatz steigen. „Was für Bäckereien funktioniert, funktioniert auch für viele weitere Branchen“, erklärte Justus den Löwen seine Skalierpläne. Er bot 20 Prozent der Anteile für 120.000 Euro.

Ans Kassensystem angeschlossen

Der Kern der Software ist ein Algorithmus, der lernt, wann welche Waren verkauft werden. Die App helfe dabei mit der an dem Kassensystem angeschlossen KI eine genauere Backwarenplanung zu erstellen. Im Detail sehen Bäckerei-Mitarbeiter in der App eine Auflistungsprognose für etwa Croissants, die das Geschäft an dem Tag vermeintlich verkaufen wird. Diese Zahlen seien anpassbar.

Höhle der Löwen, Werksta.tt
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer – Justus Laufen hat mit der Werksta.tt eine KI-App zur Vermeidung von Überproduktion in der Bäckereibranche entwickelt.

Der Gründer erklärte nach dem Pitch, dass es bereits einen „proof of concept“ gebe und in einem Pilotprojekt, die Retourquote um 50 Prozent gesenkt werden konnte. Mit einem Mehr an Gewinn von 400 Euro pro Monat.

Erstes Angebot

Als den Gründern bewusst wurde, welche Möglichkeiten in der App stecken würden, warb Kofler für sein Netzwerk und machte das ausgerufene Angebot. Dümmel holte zu großen Lobeshymnen aus und verabschiedete sich als falscher Investor für das App-Startup.

Besser als Lebensmittel-Rettung

Glagau argumentierte ähnlich und ging ebenso, nachdem sich auch Williams ohne Angebot aus dem Rennen genommen hatte. Maschmeyer freute sich auf „echte Künstliche Intelligenz“ in der Show, meinte ihm gefalle der Umstand, dass der Gründer nicht nur Lebensmittel rette, wie es schon andere täten, sondern „zu wegwerfende Waren“ gar nicht erst entstehen lasse. Auch er bot 120.000 Euro für 20 Prozent. Der Gründer nahm dem Multi-Investor mit an Bord. Deal für Werksta.tt.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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