01.03.2022

Die Haken an der Krypto-Steuer

Mit 1.3.2022 tritt die neue Steuerreform in Kraft. Natalie Enzinger, Krypto-Steuerberaterin, sieht in dem neuen Gesetz jedoch Mängel.
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger

Bis jetzt war die Bezeichnung von Kryptowährung als “digitales Gold” auch aus steuerrechtlicher Sicht naheliegend. Genau wie bei dem Edelmetall, waren Gewinne mit Bitcoin und dergleichen ein Jahr nach dem Erwerb immer steuerfrei. Dass sich dies nun ändert, impliziert vor allem eines: man bevorzugt Spekulanten und verringert die Möglichkeiten für Langzeit-Investoren.

Um über die Folgen der Gesetzesänderung zu sprechen war Natalie Enzinger, die bekannte Krypto-Steuerberaterin aus Graz, beim Podcast “Was bitcoin bringt“ zu Gast. Neben den Umstellungen, die die sogenannten “Hodler” verärgern, sieht Enzinger auch positive Neuerungen: “Es ist jetzt gleich wie bei Aktien. Verluste aus Krypto-Transaktionen kann man ab jetzt mit Gewinnen aus Aktien oder anderen Krypto-Assets gegenrechnen.”

Natalie Enzinger im Podcast

Offene Fragen und Verbessungsmöglichkeiten

Dennoch bleiben Fragen und Verbesserungsmöglichkeiten offen. Laut der neuen Gesetzgebung dürfen Kryptowährungen nicht als gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel gelten. Allerdings hat  die südamerikanische Nation El Salvador im September 2021, Bitcoin als ebensolches Zahlungsmittel anerkannt. Sollten mehrere Länder diesem Beispiel folgen, wird sich die Regierung die Frage stellen müssen, ob das neue Gesetz noch zeitgemäß ist und die Definition nicht mehr greift. Sofern dies eintritt, würde Bitcoin möglicherweise wieder in die Kategorie “Sonstige Vermögensgegenstände” fallen und nur im Rahmen von Spekulationsgeschäften versteuert werden können, so Natalie Enzinger.

Auch die Frage der Haltefrist sieht die Krypto-Steuerberaterin noch nicht geklärt. Ursprünglich hatte das Regierungsprogramm vorgesehen, auch bei Aktien eine Frist für steuerfreie Gewinne einzuführen. Dass dies nun bei beiden Anlageformen vom Tisch ist, hat Natalie Enzinger überrascht. “Ich hab schon damit gerechnet, dass für Krypto-Assets eine Haltedauer kommt und weniger, dass der Wechsel zwischen Kryptowährungen steuerfrei gemacht wird”. 

Im Vergleich mit anderen Nationen, sieht die Expertin Österreich derzeit noch mit besseren Grundbedingungen. “Wenn man in Deutschland seine Krypto Assets für Einkunfts-Generierung verwendet, verlängert sich die Haltefrist auf zehn Jahre. Da gab es Aufschreie in der Community und Aussagen, dass Unternehmen abwandern werden”.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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