01.03.2022

Die Haken an der Krypto-Steuer

Mit 1.3.2022 tritt die neue Steuerreform in Kraft. Natalie Enzinger, Krypto-Steuerberaterin, sieht in dem neuen Gesetz jedoch Mängel.
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Krypto-Trading und Steuern - Krypto-Assets im Ertragssteuerrecht - Trading, Staking & STO
(c) Enzinger Steuerberatung: Natalie Enzinger

Bis jetzt war die Bezeichnung von Kryptowährung als “digitales Gold” auch aus steuerrechtlicher Sicht naheliegend. Genau wie bei dem Edelmetall, waren Gewinne mit Bitcoin und dergleichen ein Jahr nach dem Erwerb immer steuerfrei. Dass sich dies nun ändert, impliziert vor allem eines: man bevorzugt Spekulanten und verringert die Möglichkeiten für Langzeit-Investoren.

Um über die Folgen der Gesetzesänderung zu sprechen war Natalie Enzinger, die bekannte Krypto-Steuerberaterin aus Graz, beim Podcast “Was bitcoin bringt“ zu Gast. Neben den Umstellungen, die die sogenannten “Hodler” verärgern, sieht Enzinger auch positive Neuerungen: “Es ist jetzt gleich wie bei Aktien. Verluste aus Krypto-Transaktionen kann man ab jetzt mit Gewinnen aus Aktien oder anderen Krypto-Assets gegenrechnen.”

Natalie Enzinger im Podcast

Offene Fragen und Verbessungsmöglichkeiten

Dennoch bleiben Fragen und Verbesserungsmöglichkeiten offen. Laut der neuen Gesetzgebung dürfen Kryptowährungen nicht als gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel gelten. Allerdings hat  die südamerikanische Nation El Salvador im September 2021, Bitcoin als ebensolches Zahlungsmittel anerkannt. Sollten mehrere Länder diesem Beispiel folgen, wird sich die Regierung die Frage stellen müssen, ob das neue Gesetz noch zeitgemäß ist und die Definition nicht mehr greift. Sofern dies eintritt, würde Bitcoin möglicherweise wieder in die Kategorie “Sonstige Vermögensgegenstände” fallen und nur im Rahmen von Spekulationsgeschäften versteuert werden können, so Natalie Enzinger.

Auch die Frage der Haltefrist sieht die Krypto-Steuerberaterin noch nicht geklärt. Ursprünglich hatte das Regierungsprogramm vorgesehen, auch bei Aktien eine Frist für steuerfreie Gewinne einzuführen. Dass dies nun bei beiden Anlageformen vom Tisch ist, hat Natalie Enzinger überrascht. “Ich hab schon damit gerechnet, dass für Krypto-Assets eine Haltedauer kommt und weniger, dass der Wechsel zwischen Kryptowährungen steuerfrei gemacht wird”. 

Im Vergleich mit anderen Nationen, sieht die Expertin Österreich derzeit noch mit besseren Grundbedingungen. “Wenn man in Deutschland seine Krypto Assets für Einkunfts-Generierung verwendet, verlängert sich die Haltefrist auf zehn Jahre. Da gab es Aufschreie in der Community und Aussagen, dass Unternehmen abwandern werden”.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Pröll, Länderbericht, Digital
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Während die Regierung in vielen Bereichen den Sparstift ansetzt, wächst das Digitalbudget. Das Staatssekretariat rechtfertigt diesen Schritt mit der Hoffnung, dass Technologie-Investitionen langfristig Verwaltungskosten senken sollen. „Einsparungen durch Digitalisierung, nicht bei der Digitalisierung„, lautet die dazugehörige Devise von Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll. Ziel sei es, Österreich vom aktuell sechsten Platz im EU-Digitalisierungsranking in die europäischen Top 3 zu heben.

130 Millionen-Topf 2028

Der Finanzrahmen für die kommenden Jahre wird dafür aufgestockt. Für 2027 sind nun bis zu 117 Millionen Euro budgetiert, 2028 wächst der Topf auf bis zu 130 Millionen Euro. Das Finanzierungsmodell dabei: 20 Prozent jener Einsparungen, die durch Pensionierungen und nicht nachbesetzte Stellen in der Verwaltung entstehen, fließen direkt als Zweckwidmung in IT-Projekte zurück. Bis 2030 rechnet der Bund hier mit zusätzlichen 108 Millionen Euro für die digitale Infrastruktur.

Das Geld fließt primär in bereits bekannte Kernprojekte, allen voran die ID Austria und die Vorbereitung auf die europäische EUDI-Wallet. Die ID Austria ist seit 2023 von einer auf sechs Millionen Nutzer:innen gewachsen. Bis 2030 sollen es neun Millionen werden, womit das System zum flächendeckenden Standard für Behördenwege und wirtschaftliche Anwendungen avancieren würde, so die Hoffnung.

Project X mit Einsparungspotenzial

Im Hintergrund soll zudem unter dem Titel „Project X“ die Dateninfrastruktur nachziehen. Im Fokus steht das Once-Only-Prinzip: Unternehmen und Bürger:innen sollen ihre Daten künftig nicht mehr mehrfach bei unterschiedlichen Behörden einreichen müssen. Für den Ausbau der dafür nötigen Registervernetzung dadeX sind in den nächsten zwei Jahren bis zu 15 Millionen Euro vorgesehen. Dem gegenüber stehen laut Ministerium Effizienzgewinne: Das Projekt soll kurzfristig ein Einsparungspotenzial von rund 160 Millionen Euro heben.

Ein wesentlicher Treiber hinter diesem Budget-Schub ist schlichtweg die Demografie. In den kommenden 13 Jahren gehen 44 Prozent der Bundesbediensteten in Pension. Die Bundesregierung setzt daher auf Public AI und somit auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung sowie für Services gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Ziel sind sichere, rechtskonforme und breit nutzbare Anwendungen, die Prozesse beschleunigen, Routinetätigkeiten reduzieren und Wissen in der Verwaltung besser verfügbar machen sollen.

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