21.05.2025
GASTBEITRAG

„Die grünste Software ist die, die du gar nicht baust“

Gastbeitrag. Nagarro-CTO Thomas Steirer teilt seine Erfahrungen aus der Praxis nachhaltiger Softwareentwicklung – und erklärt, warum ökologische Verantwortung im digitalen Produktdesign beginnt, lange bevor die erste Zeile Code geschrieben wird.
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Thomas Steirer, CTO bei Nagarro, beschäftigt sich mit nachhaltiger Softwareentwicklung
Thomas Steirer, CTO bei Nagarro | Foto: brutkasten

In Zeiten von Klimakrise und wachsendem Energieverbrauch durch Digitalisierung wird Nachhaltigkeit zur zentralen Herausforderung – auch in der IT. Digitale Nachhaltigkeit beginnt dabei früher, als viele denken: beim Verständnis der Aufgabe. Developer:innen sind nicht nur Coder, sie werden zu Mitgestalter:innen für eine zukunftsfähige digitale Welt. Was bedeutet „grüne Software“? Und wer trägt Verantwortung?

„Eco-Digital Engineering“ ist der Begriff für die Bestrebung, mehr Nachhaltigkeit auf technischer Ebene zu verankern. Das klingt abstrakt, meint aber etwas sehr Konkretes: die bewusste Gestaltung digitaler Lösungen mit Blick auf Energieeffizienz, Ressourcenverbrauch und gesellschaftliche Wirkung. Und diese Gestaltung beginnt nicht erst im Rechenzentrum – sondern bei einer simplen Frage: Brauchen wir diese Software überhaupt?

Sustainability in IT vs. Sustainability by IT

Wir unterscheiden zwei Perspektiven: Sustainability in IT meint die Optimierung der IT-Infrastruktur selbst – etwa durch schlanke Datenstrukturen, effiziente Algorithmen oder geringen Speicherbedarf. Sustainability by IT fragt, wie Technologie anderen Branchen helfen kann, nachhaltiger zu werden – etwa durch Routenoptimierung im Transport oder durch Energiemonitoring. In beiden Fällen liegt ein zentraler Hebel bei den Entwickler:innen – dort, wo direkt an der Quelle Entscheidungen getroffen werden können: pragmatisch, schnell, wirkungsvoll.

Eco-Digital Engineering beruht auf der Überzeugung, dass die nachhaltigsten Lösungen dort entstehen, wo Entwickler:innen nicht nur umsetzen, sondern gemeinsam mit ihren Teams ein Verständnis für die Problemstellung entwickeln – und darauf aufbauend den effizientesten, nicht unbedingt den komplexesten Weg wählen. Das erfordert ein neues Rollenverständnis – und das entsprechende Mindset. Wichtig sind die konsequente Schaffung von Bewusstsein und das Wissen über entsprechende Praktiken.

Green by Design: Ein neuer Engineering-Ansatz

Softwarelösungen sind häufig überdimensioniert. Features werden entwickelt, weil sie technisch möglich sind – nicht, weil sie nötig sind. Doch jede Abfrage, jeder Button, jede Animation erzeugt Datenverkehr – und Energieverbrauch. Wenn Cloud-Kosten sinken, verbessert sich oft auch die CO₂-Bilanz. Wenn ein Suchalgorithmus sauber gebaut ist, spart das Strom.

Mein Leitsatz lautet: „Die grünste Software ist die, die du gar nicht baust.“ Das ist kein Appell zum Stillstand – sondern zur bewussten Entscheidung, bereits bei der Entwicklung Alternativen zu bewerten: Muss es wirklich eine KI für repetitive Standardanfragen sein? Oder gibt es ressourcenschonendere Lösungen?

Verantwortung braucht Spielraum

Gerade rund um KI tauchen viele ethische Fragen auf – und stellen auch die Rolle von IT-Beratungen neu zur Diskussion. Regeln zu kennen und über mögliche Risiken aufzuklären, ist das eine. Die Entscheidungsfindung aktiv zu beeinflussen, ist das andere. Aber Verantwortung entsteht durch Eigenverantwortung, nicht durch starre Vorgaben.

Nachhaltigkeit beginnt bei der Ausbildung

Ein wichtiger Punkt ist die Sensibilisierung in der technischen Ausbildung. Themenbereiche sind energieeffizientes Coden, nachhaltige Softwarearchitektur, Datenbankdesign und Infrastrukturentscheidungen. Nachhaltige Software entsteht nicht zufällig – sie ist das Ergebnis bewusster Entscheidungen.

Ein Blick in die Zukunft: AI ist kein Wundermittel!

Digitalisierung kann eine treibende Kraft für ökologische Transformation sein – wenn wir sie klug einsetzen. Das bedeutet nicht nur, neue Tools zu entwickeln, sondern auch: bestehende Systeme zu hinterfragen. Nicht alles, was möglich ist, muss gemacht werden. Den Einsatz von AI etwa sollte man kritisch prüfen, denn die Verwendung kommt teuer, wenn sie nicht notwendig ist.

Häufig ist das gleiche Problem effizienter und „direkter“ über klassische Algorithmen zu lösen – das haben wir bei einem internen Forschungsprojekt selbst überprüft: Von insgesamt neun Themenstellungen waren nur drei tatsächlich ein Fall für AI. Ein richtiger „Energiefresser“ ist auch Machine Learning, wenn man es selbst betreibt, Modelle erstellt und sie trainiert.

Es ist technisch, ökologisch und ökonomisch kontraproduktiv, AI als Wundermittel für alles zu betrachten – man muss diese Technologie gezielt, effizient dort einsetzen, wo ein Mehrwert dahintersteht. Wir stehen am Beginn einer neuen Phase: Nicht (nur) die Geschwindigkeit der Innovation entscheidet – sondern ihre Wirkung. Und diese Wirkung beginnt bei jeder einzelnen Entscheidung im Engineering-Alltag – und beim Mut, auch einmal „Nein“ zu sagen.


Aus dem Archiv: Thomas Steirer in der brutkasten-Serie „No Hype KI“ zum Thema „Wo stehen wir nach zwei Jahren ChatGPT?“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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