03.01.2019

„Die großen Innovationen kommen aus der Grundlagenforschung“

Wenn es um Unternehmensgründung geht, folgen viele Forscher dem Wegweiser des FWF und finanzieren sich, zumindest anfangs, mit den Fonds-Geldern. Ein Gespräch mit der kaufmännischen Vizepräsidentin des FWF, Artemis Vakianis, über Uni-Spin-offs und Durchaltevermögen.
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FWF
(c) fotolia / rh2010.

Wie wichtig ist es, dass Universitäten ihre Forschung umsetzen und Wissenschaftler Unternehmen initiieren?

Universitäten sind Teil der Gesellschaft und haben per se ein Interesse daran, dass die Erkenntnisse ihrer Forschungsleistung in eine Anwendung überführt werden. Mögliche Anwendungen können dabei vielfältig aussehen. Erkenntnisse können in Produktentwicklungen fließen oder als Grundlage für politische Entscheidungen dienen.

Unter dem Begriff „Third Mission“ ist dieser Auftrag auch gesetzlich verankert. Im Kern geht es aber um Erkenntnisgewinn und nicht um Unternehmertum. Dennoch ist der Brückenschlag zur Anwendung wichtig. Wir sehen auch viele FWF geförderte WissenschaftlerInnen, die unternehmerisch tätig sind. Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher von heute sind nicht nur exzellente Wissenschaftler, sondern sie beweisen auch Leadership, Pioniergeist und Mut. Sie leiten interdisziplinäre und interkulturelle Teams und haben die globale Konkurrenz im Blick. Es macht einfach Sinn, den Erfahrungsaustausch mit Pionieren aus anderen Bereichen wie Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern – das wollen wir etwa mit unseren PEARL.sessions forcieren.

Wir schätzt du die Situation in Österreich derzeit ein?

In Österreich gibt es hervorragende Beispiele für Forscherinnen und Forscher, die den Sprung aus dem Labor auf den Markt erfolgreich gewagt haben, Marinomed oder MED-EL, Miriam Unterlass oder Markus Aspelmeyer sind hervorragende Erfolgsbeispiele.

Dennoch gibt es insgesamt noch Luft nach oben. Wir sind noch nicht dort, wo andere Länder sind und wo wir gerne wären. Gibt es internationale Beispiel für ein sehr gutes universitäres Spin-off System?

Ich denke die Initiativen von Hermann Hauser in Cambridge sind sicher beispielgebend. Dort hat sich mittlerweile ein Hot-Spot für Spin-offs entwickelt. Welcher Motor Universitäten für einen Wirtschaftsstandort sind, ist bereits in vielen Studien nachgewiesen. Das am häufigsten angeführte Beispiel ist sicherlich Stanford beziehungsweise Silicon Valley, die ETH Zürich oder der Wissenschafts- und Technologiepark Adlershof in Berlin. Aber fast spannender ist derzeit der Blick nach Asien.

Was braucht es heute von politischer Ebene, um mehr unternehmerisch verwertbare Forschung zu generieren?

Für uns als Wissenschaftsfonds, der wir allen Wissenschaftsdiziplinen verpflichtet sind, ist die rein unternehmerische Verwertbarkeit sicherlich zu eng gefasst. Für uns geht es immer um gesellschaftliche Relevanz. Auch die Politik ist gut beraten, hier den Fokus nicht nur auf den Wohlstand, sondern auch das Wohlergehen der Bevölkerung zu legen und damit auch die Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften in den Blick zu nehmen, was wiederum den Unternehmen gut tut.

Wenn es um unternehmerische Spin-Offs geht, dann würde ich das Wort „verwertbar“ gerne ersetzen durch „innovationsgetrieben“. Die Verwertbarkeit ist in der Grundlagenforschung nicht das primäre Ziel und oft nur sehr langfristig zu erreichen. Aber die großen Innovationen kommen aus der Grundlagenforschung.

Es geht auch darum, einen Kulturwandel zu erreichen, hin zu mehr Ausprobieren und hin zu mehr Freiräumen, ausprobieren zu können. Diese Freiräume möchten wir als FWF schaffen und fördern – und ja, wenn sich bei Einzelnen auch eine Verwertbarkeit schnell ergibt so freut uns das. Die Politik kann anstoßen und finanzielle Rahmenbedingungen schaffen, aber da sind wir in Österreich entlang der Innovationskette hervorragend aufgestellt.

Was empfiehlst du einem Forscher, der seine Idee umsetzen möchte?

Mut, enger Austausch mit erfolgreichen GünderInnen und einen langen Atem. Es gibt ein Set an Werkzeugen, die auf jeden Fall empfehlenswert sind und für deren Vermittlung es bereits vielfältigste Angebote an den Universitäten aber auch darüber hinaus gibt. In jedem Fall helfen solche Ausbildungen, eigene Stärken besser einzuschätzen, so dass man etwaige Schwächen im Team ausgleichen kann. Darüber hinaus empfehle ich aber immer den Erfahrungsaustausch und das Mitnehmen von Learnings von KollegInnen in ähnlichen Situationen.

Artemis Vakianis, FWF

c) Elisabeth Furgler. Artemis Vakianis.

Artemis Vakianis, studierte von 1994 bis 2000 Volkswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie absolvierte einen postgradualen Lehrgang im Bereich Kulturmanagement und ab dem Jahr 2000 implementierte sie zunächst freiberuflich ein Controlling System am Theater in der Josefstadt, ab 2002 war sie ebendort in kaufmännischer Verantwortung tätig. 2005 wechselte sie als stellvertretende geschäftsführende Direktorin an die Komische Oper Berlin. Als letzte Station vor ihrer Selbstständigkeit war sie von 2010 bis 2014 kaufmännische Direktorin beim Festival „Steirischer Herbst“. 2014 gründete Vakianis ihre eigene Agentur und berät seither Kulturbetriebe in kaufmännischen Belangen und entwickelte mobile Applikationen zur Produktivitätssteigerung. Darüber hinaus war Artemis Vakianis seit mehreren Jahren am Institut für Kulturmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst in Wien und an der FH Kufstein als Lehrende für Kulturmanagement tätig. Seit September 2016 ist sie kaufmännische Vizepräsidentin von FWF – der Wissenschaftsfonds.

Dieser Beitrag erschien in gedruckter Form im brutkasten Magazin #7 “Die Welt in 5 Jahren”.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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