31.01.2015

Die gläserne Kreditkarte – Anonymisierung zwecklos

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Kreditkarten-Informationen, die "anonymisiert" von Firmen an Dritte weitergegeben werden, sind nicht so anonym wie man annehmen möchte.

Die Geburtsstunde der Kreditkarte liegt mittlerweile 65 Jahre zurück. Im Februar dieses Jahres feiert sie ihr Jubiläum. Über die Jahrzehnte hat die Plastikkarte an Bedeutung gewonnen, aber schaffte es trotzdem nicht ganz, Zweifel ihrer Benutzer aus dem Weg zu räumen. So belegt eine Umfrage der Deutschen Telekom, dass jeder Dritte Angst vor Datenmissbrauch und Betrug im Internet hat und um die Sicherheit seines Bankkontos besorgt ist. (Link) Wie eine Studie des MIT (Massachusetts Institute of Technology) offenbart, sind diese Ängste nicht unbegründet.

Kreditkartenfirmen betonen zwar stets, dass sie Kundendaten an Dritte nur anonymisiert weitergeben, aber wie die MIT-Studie (Link) zeigt, kann eine Person auch nur mithilfe weniger Daten identifiziert werden. Nach nur vier Kreditkarten-Transaktionen kann mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 Prozent festgestellt werden, wer der Besitzer ist. Und das auch nach Anonymisieren beziehungsweise Verschlüsseln der personenbezogenen Daten. „Wir zeigen, dass der Datenschutz, der uns zugesichert wurde, nicht real ist“, erklärt Co-Autor der Studie Alex Pentland vom MIT. Seine Studie macht deutlich, dass lediglich eine Teilinformation über eine Person ausreicht, zum Beispiel von einem Supermarkt, um sie aus den zahlreichen augenscheinlich anonymen Karten-Transaktionen zu filtern.

In drei Schritten bereits „entlarvt“

Die Forscher haben in einem Land alle verfügbaren Daten gesammelt: Informationen von 10.000 Shops, versehen mit Zeit und Ort, wurden zusammen getragen, um herauszufinden, wie lange der Prozess einer Identifikation dauern würde, so der Leiter der Studie Yves-Alexandre de Montjoye. Nur vier Einkäufe benötigten sie – drei, wenn Preise aufscheinen – um die gesuchte Person zu identifizieren. Als Beispiel diente eine Person, die das Team als Scott bezeichnet. Am ersten Tag war dieser in einer Bäckerei einkaufen. Am darauffolgenden Tag zahlte er mit der selben Kreditkarte in einem Restaurant. Diese Informationen reichten aus, um die zwei Rechnungen einer einzigen Person zuzuordnen. Lediglich Zeit und Ort der Transaktionen reichten zur vollständigen Identifizierung aus. Sobald man diese Informationen hat, ist der Rest nicht mehr schwer. Das Forschungsteam gibt an, jegliche Transaktion von Scott nennen zu können.

Die Studie hat drei Monate lang Kreditkarten-Überweisungen von über 1,1 Millionen Menschen analysiert. Dabei konnte mit Hilfe von Zeit und Ort der Durchführung herausgefunden werden, wer die Transaktionen durchgeführt hat. Firmen entfernen zwar routinemäßig persönliche Identifikations-Merkmale von Kreditkarten-Daten, wann immer sie Informationen mit externen Unternehmen teilen, aber wie sich zeigt, sind diese Mechanismen nicht ausreichend. Die Studie des MIT zeigt nun, dass „anonym“ nicht anonym ist.

Den Ergebnissen zufolge sei es auch einfacher Frauen zu identifizieren – auch wenn die Experten nicht erklären können, weshalb.

Düstere Aussichten für die Zukunft

Rebecca Herold, Beraterin und Autorin, meint, dass solche Studien zeigen „wie Metadaten benützt werden können um Individuen genau auszumachen. Laut der Autorin Rebecca Herold wirft das die Frage auf, wie solche Informationen genutzt werden könnten beziehungsweise bereits in Hinblick auf Versicherungs-Kalkulationen oder Forderungen, sowie bei Bewerbungen um Kredite und Hypotheken genutzt werden“.

[Edit: Wie auch die wahre Identität von Scott nicht  preisgegeben wurde, so wurde auch nicht veröffentlicht, in welchem Land die Studie durchgeführt wurde.]

Zuerst gesehen auf: Associated Press

 

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(v.l.n.r.) Harald Gutschi (Otto Austria), Andreas Zahradnik (DORDA Rechtsanwälte), Peter Windischhofer (CO-Founder refurbed) & Rainer Will (Geschäftsführer Handelsverband) (c) Leadersnet / C. Stowasse

„Am 11. Juni beginnt die Fußball-WM. Österreich steht kurz davor, sich schon vor dem offiziellen Start ein Eigentor zu schießen“, beginnt Rainer Will, Geschäftsführer vom Handelsverband, seine einleitenden Worte bei der Pressekonferenz zur Paketabgabe am Dienstag. Die Frustration der teilnehmenden Vertreter, Harald Gutschi von OTTO Austria, Peter Windischhofer von refurbed, Andreas Zahradnik von den DORDA Rechtsanwälten und Rainer Will, gegenüber der geplanten Paketsteuer der Bundesregierung wächst.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 soll die Paketabgabe in Höhe von zwei Euro pro zugestelltem Paket eingeführt werden. Diese Regelung richtet sich an umsatzstarke Online-Handelsplattformen, die einen jährlichen Umsatz von mindestens 100 Millionen Euro erwirtschaften, wie brutkasten berichtete. Die genannten Vertreter haben dies zum Anlass genommen, die zentralen Kritikpunkte an der Paketsteuer aus volkswirtschaftlicher, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, politisch/regulatorischer und europäischer Perspektive sowie aus Sicht der Endkonsument:innen zu erläutern.

„Mehr als jede zweite Online-Bestellung betroffen“

Zwei Impact Analysen der GAW (Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung, Innsbruck) zeigen volkswirtschaftliche Folgekosten der Paketsteuer auf. „Mehr als jede zweite Online-Bestellung und mindestens jeder dritte österreichische Webshop wäre von der Paketsteuer unmittelbar betroffen. Die negativen Auswirkungen beschränken sich keineswegs nur auf einzelne Großkonzerne. Von EPUs über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu Großunternehmen hätten tausende Firmen erhebliche Verluste zu tragen. Kleinst- und Kleinbetriebe würden 128 Millionen Euro an Wertschöpfung verlieren“, warnt HV-Vizepräsident Harald Gutschi, Geschäftsführer von Otto Austria. Insgesamt würde die österreichische Wirtschaftsleistung durch die Paketsteuer und die daraus resultierenden Umsatzverschiebungen ins Ausland um 360 Mio. Euro reduziert werden.

Folgen für Endkonsument:innen

Im Auftrag des Handelsverbands hat Reppublika Research mehr als 1.000 Österreicher:innen zu ihrer Einstellung zur Paketsteuer befragt. Demnach sprechen sich 70 Prozent gegen eine geplante Paketsteuer aus. „Man wollte ursprünglich Fernost Plattformen treffen, jetzt belastet sie viele Geldbörsel der heimischen Konsumenten. 70 Prozent der Bevölkerung lehnen diese neue Massensteuer ab. Die Bundesregierung sollte das Signal ernst nehmen und jetzt die Reißleine ziehen“, fordert Rainer Will. Nach der Umfrage denken 69 Prozent, dass es die Konsument:innen am stärksten belasten wird und 92 Prozent befürchten höhere Endkundenpreise.

Kritik seitens der Startup- und Scaleup Szene

Die geplante Paketsteuer sorgt in der österreichischen Startup- und Scaleup-Landschaft für heftigen Gegenwind. Besonders problematisch sei sie etwa für Secondhand-, Refurbished- und Reuse-Geschäftsmodelle, wie jenes von refurbed. Dort sind die Margen i.d.R. deutlich geringer als im klassischen Neuwarenhandel. Während Tech-Riesen die Gebühr aufgrund hoher Margen kaum spüren, würde sie Unternehmen wie refurbed existentiell treffen: „Mit einem neuen iPhone macht Apple 30-40 Prozent Marge. Bei einem Refurbisher liegt diese bei drei bis fünf Prozent. Wenn man da jetzt zwei Euro draufschlägt, dann ist automatisch der Profit weg.“

Das bittere Resultat für den Standort wäre, dass ausgerechnet „jene Firmen, die regional produzieren, die in Europa Wertschöpfung betreiben und die Kreislaufwirtschaft und dadurch auch die Ökologie vorantreiben, massiv benachteiligt werden“. Windischhofer bezeichnet die Abgabe als reines „Greenwashing“, das ökologischen Zielen in Wahrheit sogar schade.

Paketsteuer möglicherweise verfassungs- bzw. unionsrechtswidrig

Laut einem Rechtsgutachten der Kanzlei DORDA, das ebenfalls präsentiert wurde, sei die neue Steuer weder verhältnismäßig noch konsistent ausgestaltet und stehe daher rechtlich auf „wackeligen Beinen“. Besonders kritisch wird bewertet, dass Lieferungen nach stationärem Kauf oder „Click & Collect“ ausgenommen sind, obwohl hier dieselben Transportvorgänge stattfänden. Juristische Schritte werden auch von Seiten des Handelsverbands angedacht: „Wir werden rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen und beim Verfassungsgerichtshof bzw. beim Europäischen Gerichtshof dagegen klagen. Ich kann dieser Bundesregierung nur dringend empfehlen, den Gesetzesentwurf vor Beschluss präventiv einem EU-Notifikationsverfahren zu unterziehen. Damit wird die Rechtsmäßigkeit im Vorfeld geprüft und das verhindert jahrelange Rechtsunsicherheit“, sagt Harald Gutschi.

Am Schluss: Appell an die Politik

„Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt wird durch die MwSt-Senkung ab 1. Juli laut Budgetdienst des Parlaments rund 6 Euro im Monat sparen – und durch die neue Paketabgabe ab 1. Oktober rund 6 Euro draufzahlen. Das ist klassische linke-Tasche-rechte-Tasche-Politik“, zieht Rainer Will sein Fazit. Der Handelsverband appellierte am Dienstag eindringlich an alle zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, die nationale Paketsteuer zu stoppen und stattdessen Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen.

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