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Wer sich entscheidet zu gründen, hat meist bereits ein Business im Kopf, das er umsetzten möchte. Einige entschließen sich zuerst für die Selbstständigkeit und begeben sich dann auf die Suche nach Ideen. Ob man nun etwas komplett neues erfindet, oder alte Systeme verbessern möchte – Beide Unternehmertypen stehen irgendwann vor derselben Frage: Brauche ich eine Gewerbeberechtigung?
Wann brauche ich eine Gewerbeberechtigung?
Es gilt: Für jede gewerbliche Tätigkeit braucht man eine Gewerbeberechtigung. Diese wird von der Gewerbebehörde ausgestellt, also die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde. Das ist in Statutarstädten (Städte in Österreich mit eigenem Stadtrecht) das Magistrat , in Gemeinden die Bezirkshauptmannschaft.
Gewerbsmäßig ist man, wenn man eine Tätigkeit
*selbstständig: auf eigene Rechnung und Gefahr
*regelmäßig: wiederholend, länger andauernd
*mit Gewinnabsicht, ausübt.
Welche Gewerbeberechtigung man braucht, hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab. Die Gewerbe, bei denen man einen Befähigungsnachweis erbringen muss, sind reglementierte Gewerbe. Jene, für deren Tätigkeit kein Befähigungsnachweis erbracht werden muss, sind freie Gewerbe.
Tätigkeiten, die unter die freien Gewerben fallen sind hier in der “bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe” gelistet. Diese Auflistung ist allerdings nicht abschließend. Den Ideen von Unternehmern soll durch sie keine Grenze gesetzt werden.
Eine Liste der reglementierten Gewerbe ist hier zu finden – für diese Tätigkeiten ist ein Befähigungsnachweis erforderlich.
Was ist ein Befähigungsnachweis?
Mit diesem weist man nach, dass man die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen mitbringt, um das Gewerbe selbstständig ausführen zu können. Man bekommt den Nachweis, indem man eine Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung macht, oder etwa eine Schule (Zum Beispiel: Handelsakademie, etc.) besucht hat. Dazu kommt dann noch die Praxis, die ebenfalls berücksichtigt wird.
Der Befähigungsnachweis kann nicht übertragen werden.
Trotzdem muss man seinen Traum in die Selbstständigkeit zu gehen, nicht aufgeben – auch wenn man selbst keinen Nachweis erbringen kann.
Manchmal genügt auch ein reduzierter Befähigkeitsnachweis. Außerdem gibt es Kurse und Prüfungen, die von der Wirtschaftskammer und dem WIFI angeboten werden. Ob man für eine individuelle Befähigung, wobei hier die Berufserfahrung berücksichtigt wird, in Frage kommt, wird ebenfalls von der Gewerbebehörde festgestellt. Unbedingt alle Dienstzeugnisse und den Sozialversicherungsverlauf vorlegen. Andere Möglichkeiten sind eine TEamgründung, bei der zumindest ein Gründungsmitglied im Unternehmen den Befähigungsnachweise einbringen kann, oder die Anstellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers.
Mehr Infos in diesen Gründungsleitfäden von BMWFW und WKO
Serie “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”: DerBrutkasten recherchiert Antworten auf zentrale Gründungsfragen – für einen klaren Kopf zur richtigen Zeit.