14.08.2023

Die FinTech-CEOs mit den schlechtesten Bewertungen durch ihre Angestellten

Europa hat in den letzten Jahren eine Reihe an FinTech-Unicorns hervorgebracht. Wie zufrieden die Angestellten mit den CEOs sind, zeigen Daten der Website Glassdoor.
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Ausreichend finanzielle Mittel und zufriedene Arbeitnehmer:innen sind für Unternehmen zwei der wichtigsten Faktor, um zu wachsen. Das gilt für Startups, Unicorns oder KMUs gleichermaßen. Doch die Zeiten, in denen eine Millionen-Investition die nächste jagte, scheinen vorerst vorbei. In den letzten zwölf Monaten waren eher Finanzierungsdürren die Regel, Unicorns, wie auch die österreichischen Scaleups Bitpanda und GoStudent, mussten Mitarbeiter:innen kündigen, wie der brutkasten berichtete.

Auch die europäischen FinTech Unternehmen belastet die aktuelle Krise. Daten der Jobbewertungsplattform Glassdoor, die das Magazin „Sifted“ ausgewertet hat, geben nun Einblicke in die Stimmung der Mitarbeiter:innen, die bei den wertvollsten Fintechs Europas tätig sind. Genauer: Die Auswertung analysiert die Zustimmungswerte der Fintech-CEOs der Unicorns. Die Datenbasis beruht auf öffentlich zugänglichen Glassdoor-Bewertungen von aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter:innen. Berücksichtigt wurden Unternehmen, die auf der Plattform mindestens 100 Bewertungen erhalten haben. Daraus hat „Sifted“ eine Rangliste der wertvollsten EU-Fintechs gebildet.

Interne Turbulenzen als Grund für schlechtes Ranking?

Auffallend ist, dass die am schlechtesten bewerteten Unternehmen im vergangenen Jahr Turbulenzen durchgemacht haben, etwa durch Kündigungen oder Schlagzeilen über die Führungsebene. So belegt etwa Platz acht der Rangliste der Chef des derzeit wertvollsten FinTechs Europas, Revolut. Rund 33 Milliarden Euro beträgt der Wert des Unternehmens derzeit. CEO Nik Storonsky hat in der Vergangenheit die langen Arbeitszeiten in seinem Unternehmen gepriesen und erhält unter 2.000 Bewertungen dennoch eine Zustimmungsrate von 82 Prozent. Nur knapp dahinter folgt mit Monzo ein direkter Konkurrent im Banking-Sektor. Monzo-CEO TS Anil erzielt eine Bewertung von 81 Prozent. Die Londoner Challenger-Bank hat inzwischen sieben Millionen Kund:innen und rechnet damit, 2023 erstmals die Gewinnzone zu erreichen. Seit Oktober 2022 hat Monzo jeden Monat einen positiven Cashflow verzeichnet.

Österreichischer N26-CEO auf viertletztem Platz

Enttäuschend ist das Ergebnis des Rankings für N26. Die von den beiden Österreichern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal in Berlin gegründete Neobank kommt bei der Analyse nur auf den 17. Platz. Die schlechte Platzierung passt mit früheren Berichten zusammen. So gab es in der Vergangenheit Vorwürfe gegen die N26-Führung. In einer geleakten internen Unternehmensmail schrieben ehemalige Führungskräfte von einer „Kultur der Angst und Schuldzuweisungen“ bei dem Berliner FinTech. Zwar versuchte Gründer Valentin Stalf im brutkasten-Talk vor wenigen Monaten die Wogen zu glätten und betonte, wie wichtig „eine offene Unternehmenskultur“ seinem Unternehmen sei. Trotz allem geben ihm die aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter:innen gerade einmal 53 Prozent Zustimmung, der viertniedrigste Wert unter den zwanzig wertvollsten FinTechs Europas.

Nun zur Top drei der Fintech-CEOs mit der wenigsten Zustimmung. Auf Platz drei liegt Klarna-CEO Sebastian Siemiatkowski. Nachdem sein Unternehmen im vergangenen Jahr die Position als wertvollstes Startup Europas verloren und massiv an Bewertung eingebüßt hat, beträgt die Zustimmung zum Klarna-CEO noch 51 Prozent. Dazu könnte auch beigetragen haben, dass Klarna im letzten Jahr zwei Mal Mitarbeiter:innen kündigen musste.

Wefox CEO „angewidert“ über Massenentlassungen in Tech-Branche

Die schlechtesten Bewertungen gehen an zwei deutsche Fintech-CEOs. Wie Klarna musste auch Neo-Broker Trade Republic vor rund einem Jahr einen Teil seiner 700-köpfingen Belegschaft vor die Tür setzen. Zwar wurde die deutsche Trading App in der Series-C-Runde im Sommer 2021 von Investoren mit 5,3 Mrd. US-Dollar bewertet und hat das Ziel zur “Demokratisierung der Finanzmärkte” beizutragen. Von Mitarbeitenden erhält CEO und Mitbegründer Christian Hecker mit 44 Prozent in den Glassdoor-Bewertungen allerdings wenig Zuspruch. Hecker ist der Unternehmenschef mit der zweitniedrigsten Zustimmung.

Unter den europäischen FinTechs wird dieser Wert nur noch vom InsurTech Wefox unterboten. Das Berliner Unicorn erhielt bei seiner 400 Mio. USD schweren Serie-D-Finanzierung im Juli 2022 die Bewertung von 4,5 Mrd. USD. Im vergangenen Jahr sprach Wefox-CEO Julian Teicke offen über Massenkündigungen in der Tech-Branche und erklärte, er sei von den Kündigungen einiger Unternehmen „angewidert“. Gegenüber brutkasten erklärte Wefox Österreich noch im Februar, man erreiche in der monatlichen Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage „9 von 10 möglichen Punkten“. Das Sifted-Ranking zeigt eine andere Tendenz. Dort erhält CEO Teicke mit 36 Prozent die niedrigste CEO-Zustimmungsrate auf der Liste.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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