05.03.2019

Die beste Kreativwirtschaftsgeschichte 2019 wird verfilmt

Call. Die Kreativwirtschaft Austria der WKÖ sucht mit ihrem Wettbewerb "Kreativwirtschaftsgeschichte 2019" nach Musterbeispielen für die Zusammenarbeit zwischen Kreativwirtschaftsunternehmen mit ihren Kunden.
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Kreativwirtschaftsgeschichte 2019
(c) fotolia.com - gnepphoto

Im Marketing braucht es nicht nur Zielgruppenanalysen, Preisgestaltung und Customer Relationship Management – es braucht auch viel Kreativität. Das ist nur ein Feld in dem die heimischen Kreativwirtschaftsunternehmen tätig sind. Es ist hierzulande eine beachtliche Branche: Mehr als 150.000 Personen sind in der Sparte laut dem aktuellen Kreativwirtschaftsbericht der WKÖ beschäftigt. Dazu zählen die Branchen Design, Mode, Werbung, Film- und Musikwirtschaft, Architektur, Software und Games, Verlage, Radio und Fotografie. Sie sorgen in Österreich gemeinsam für einen Jahresumsatz von rund 22 Milliarden Euro.

+++ Wie ein Traditionsbetrieb von der Kooperation mit Kreativen profitiert +++

„Kreativwirtschaftsgeschichte 2019“: Auf der Suche nach Erfolgsstories

Hinter dieser enormen Wertschöpfung stecken unzählige einzelne Erfolgsgeschichten. Schließlich sind es rund 42.000 heimische Unternehmen, viele davon EPU, die in der Branche tätig sind. Genau nach diesen Erfolgsstories sucht die Kreativwirtschaft Austria der WKÖ mit ihrem Wettbewerb „Kreativwirtschaftsgeschichte 2019“. Wie schon in den Vorjahren können sowohl die Kreativwirtschaftsunternehmen selbst als auch ihre Kunden einreichen. Das Siegerteam wird mit der professionellen Verfilmung seiner Geschichte prämiert.

Kreativwirtschaftsgeschichte 2019

Einreichung bis 24. Mai

Die Kooperation muss Innovation, Mehrwert und Umsatz geschaffen haben. Vergangenes Jahr setzten sich astrimage FILM und der Edelbrand- und Essighersteller Gölles durch. Für den diesjährigen Durchgang kann bis 24. Mai eingereicht werden. Die feierliche Preisverleihung findet beim Bundes-Werbefachpreis Austriacus Ende November 2019 statt. Auch Platz 2 und 3 werden dort geehrt. Im Anschluss an die Preisverleihung sind die Top 3 zum Gala-Dinner in der WKO Sky Lounge in Wien geladen, um mit dem „Who ist Who“ der (Werbe-)Wirtschaft auf Tuchfühlung zu gehen.

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18.06.2026

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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