03.09.2018

Dfinity: 102 Mio. $ (klassisches) Investment für Schweizer Blockchain-Unicorn

Das Schweizer Startup Dfinity vermietet Rechenleistung in einem Servernetzwerk, das über die Blockchain vernetzt ist. Der bekannte US-VC Andreessen Horowitz pumpt als Lead-Investor dieses Jahr bereits zum zweiten Mal einen größeren Millionenbetrag in das Unternehmen.
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Dfinity: Gründer und CEO Dominic Williams - Investment durch Andreessen Horowitz
(c) Dfinity: Gründer und CEO Dominic Williams

Beim ICO im Februar 2017, also noch vor (!) dem Hype, kamen noch verhältnismäßig bescheidene 3,9 Millionen Schweizer Franken herein. Ein Jahr später, im Februar 2018, schloss das Blockchain-Startup Dfinity mit Sitz in der Schweizer Stadt Zug seine erste Venture Runde ab. 61 Millionen US-Dollar wurden es –  unter dem Lead des Silicon Valley-VC Andreessen Horowitz (u.a. frühphasig bei Instagram, Reddit und GitHub). Bereits bei dieser ersten Runde dabei war auch der auf Blockchain spezialisierte VC Polychain aus San Francisco. Dieser übernahm, gemeinsam mit Andreeessen Horowitz, nun etwas mehr als ein halbes Jahr später den Lead in eine noch größeren Runde mit zehn Investoren. 102 Millionen US-Dollar wurden es diesmal.

+++ Fokus: Blockchain & Kryptoökonomie +++

Zweites Schweizer Unicorn?

Das 2015 gegründete Startup beziffert seinen Unternehmenswert selbst mit fast zwei Milliarden US-Dollar. Es wäre damit das zweite Schweizer Unicorn nach Mindmaze aus Lausanne. Die Bewertung ist insofern zu hinterfragen, als sich der Wert teilweise auf Vermögen in Token bezieht. Dennoch: Auch auf der Plattform Crunchbase ist Dfinity als Unicorn gelistet und das erneute Mega-Investment durch Andreessen Horowitz ist gewiss ein Indiz für eine Milliardenbewertung. Was ist es also, das – trotz Blockchain-Image-Krise – für die gigantische Bewertung und das große Interesse eines der größten VCs sorgt?

„Cloud 3.0“ als Konkurrenz zu Amazon und Google

„Dezentrale Cloud“ ist eines der Schlagwörter, das Dfinity ins Spiel bringt. Der „Internet Computer“ ein anderes. Vereinfacht gesagt baut das Startup an einem riesigen Netzwerk an Servern, das über die Blockchain (sicher) verbunden ist und – so das versprechen – wie ein riesiger Super-Computer funktioniert. In dieser „Cloud 3.0“ können, wenn das Projekt Live geht, Cloud-Leistungen gekauft werden. Man will sich damit als alternative zu Amazon Web Services, Google Cloud Platform und dergleichen positionieren.

Dfinity: Zwei Hauptargumente

Zwei Hauptargumente führt Dfinity dazu ins Treffen. Erstens sollen die Daten der User damit sicherer liegen. Denn die zentralen Server von Amazon und Google würden den Konzernen selbst Zugriff auf die User-Daten ermöglichen und die Möglichkeit von Hacker-Angriffen eröffnen. Zweitens sollen die Kosten 90 Prozent niedriger liegen, als bei der zentralisierten Konkurrenz, da deutlich weniger menschliche Arbeitskraft vonnöten sei.

Launch-Termin unklar

Momentan ist das Projekt, dass von den Machern als „Erweiterung des Ethereum-Ökosystems“ bezeichnet wird, freilich noch ein Versprechen. Eine Timeline, die auf der Homepage in den FAQ zu finden ist, konnte dem Vernehmen nach nicht eingehalten werden. Demnach war der Launch bereits für das zweite Quartal diesen Jahres angesetzt. Aktuelle Angaben zum geplanten Launch-Termin sind nicht zu finden. Andreessen Horowitz und Co. werden aber wohl guten Grund haben, einen dreistelligen Millionenbetrag nachzuschießen.

⇒ Zur Page des Startups

Blockchain-Experte Andreas Freitag über Ethereum:

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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