24.01.2018

Deutschland: 2017 (theoretisch) 726 Mio Euro Steuern auf Bitcoin & Co

Wie aus einer Berechnung des Frankfurt School Blockchain Centers hervorgeht, müssten deutsche Krypto-Trader für vergangenes Jahr rund 726 Millionen Euro an Steuern an den Staat abgeben.
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Steuererklärung Einkommensteuer Steuer auf Bitcoin und Co Deutschland
(c) fotolia.com - Stockfotos-MG: Einnahmen aus Krypto-Kursgewinnen müssen in die Steuererklärung

Die Kritik an Kryptowährungen, allen voran Bitcoin, von staatlicher Seite reißt nicht ab. Auch im Nachbarland Deutschland melden sich Notenbanker und Politiker laufend mit kritischen Kommentaren zu Wort. Dabei könnten die Kryptowährungen bzw. genauer, das Krypto-Trading, prinzipiell zu einer lukrativen Einkommensquelle für den Fiskus werden. Wie nun aus einer Berechnung des Frankfurt School Blockchain Centers hervorging, müssten deutsche Krypto-Trader allein im Jahr 2017, bei korrekter Versteuerung, gesamt 726 Millionen Euro an Steuern auf Bitcoin und Co den Staat abgeben.

+++ Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen +++

Einkommensteuer auf Einnahmen aus Kursgewinn

In Deutschland gilt prinzipiell eine ähnliche Regelung, wie in Österreich (was hierzulande zu beachten ist, ist hier nachzulesen). Einnahmen aus Kursgewinnen fallen demnach, wenn die Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung verkauft, bzw. auch in eine andere Kryptowährung getauscht wird, unter die Einkommensteuer. Ein Beispiel: Wer etwa im Februar 2017 ein Bitcoin gekauft hat und sich darum im Dezember 2017 Ether gekauft hat, muss auf die gesamte zwischenzeitliche Wertsteigerung (in Euro) Steuern nach dem Einkommenssteuersatz bezahlen. Selbiges gilt natürlich genau so, wenn der Bitcoin direkt in Euro getauscht wurde.

Ein Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens

Prinzipiell müssten also all diese Einnahmen durch Kurssteigerung in der Steuererklärung für 2017 deklariert werden. Und das ergäbe in Deutschland insgesamt eben die genannten 726 Millionen Euro Steueraufkommen. Das entspricht übrigens rund einem Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens im Nachbarland im Jahr 2016 – es wäre also ein durchaus nennenswerter Betrag. Es ist aber sehr fraglich, ob diese Summe auch tatsächlich abgeführt wird.

Studienautoren fordern klare Regeln für Steuern auf Bitcoin und andere

Die Studienautoren der Frankfurt School sehen hier dringenden Handlungsbedarf beim deutschen Staat. Denn noch wäre die Regulierung von Kryptowährungen nicht entsprechend ausgearbeitet. Nur mit klaren Regeln für Steuern auf Bitcoin und Co könne sich der Staat Steuereinnahmen aus Veräußerungsgewinnen sichern. Ebenfalls schütze er so Anleger davor, möglicherweise steuerstrafrechtliche Tatbestände zu erfüllen, wenn sie Kryptowährungen verkaufen.

+++ “Bitcoins haben per se keinen Wert” – Erste Bank bringt “Krypto-Basics” +++


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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