24.01.2018

Deutschland: 2017 (theoretisch) 726 Mio Euro Steuern auf Bitcoin & Co

Wie aus einer Berechnung des Frankfurt School Blockchain Centers hervorgeht, müssten deutsche Krypto-Trader für vergangenes Jahr rund 726 Millionen Euro an Steuern an den Staat abgeben.
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Steuererklärung Einkommensteuer Steuer auf Bitcoin und Co Deutschland
(c) fotolia.com - Stockfotos-MG: Einnahmen aus Krypto-Kursgewinnen müssen in die Steuererklärung

Die Kritik an Kryptowährungen, allen voran Bitcoin, von staatlicher Seite reißt nicht ab. Auch im Nachbarland Deutschland melden sich Notenbanker und Politiker laufend mit kritischen Kommentaren zu Wort. Dabei könnten die Kryptowährungen bzw. genauer, das Krypto-Trading, prinzipiell zu einer lukrativen Einkommensquelle für den Fiskus werden. Wie nun aus einer Berechnung des Frankfurt School Blockchain Centers hervorging, müssten deutsche Krypto-Trader allein im Jahr 2017, bei korrekter Versteuerung, gesamt 726 Millionen Euro an Steuern auf Bitcoin und Co den Staat abgeben.

+++ Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen +++

Einkommensteuer auf Einnahmen aus Kursgewinn

In Deutschland gilt prinzipiell eine ähnliche Regelung, wie in Österreich (was hierzulande zu beachten ist, ist hier nachzulesen). Einnahmen aus Kursgewinnen fallen demnach, wenn die Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung verkauft, bzw. auch in eine andere Kryptowährung getauscht wird, unter die Einkommensteuer. Ein Beispiel: Wer etwa im Februar 2017 ein Bitcoin gekauft hat und sich darum im Dezember 2017 Ether gekauft hat, muss auf die gesamte zwischenzeitliche Wertsteigerung (in Euro) Steuern nach dem Einkommenssteuersatz bezahlen. Selbiges gilt natürlich genau so, wenn der Bitcoin direkt in Euro getauscht wurde.

Ein Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens

Prinzipiell müssten also all diese Einnahmen durch Kurssteigerung in der Steuererklärung für 2017 deklariert werden. Und das ergäbe in Deutschland insgesamt eben die genannten 726 Millionen Euro Steueraufkommen. Das entspricht übrigens rund einem Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens im Nachbarland im Jahr 2016 – es wäre also ein durchaus nennenswerter Betrag. Es ist aber sehr fraglich, ob diese Summe auch tatsächlich abgeführt wird.

Studienautoren fordern klare Regeln für Steuern auf Bitcoin und andere

Die Studienautoren der Frankfurt School sehen hier dringenden Handlungsbedarf beim deutschen Staat. Denn noch wäre die Regulierung von Kryptowährungen nicht entsprechend ausgearbeitet. Nur mit klaren Regeln für Steuern auf Bitcoin und Co könne sich der Staat Steuereinnahmen aus Veräußerungsgewinnen sichern. Ebenfalls schütze er so Anleger davor, möglicherweise steuerstrafrechtliche Tatbestände zu erfüllen, wenn sie Kryptowährungen verkaufen.

+++ “Bitcoins haben per se keinen Wert” – Erste Bank bringt “Krypto-Basics” +++


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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