11.03.2024

Deutscher Energieversorger steigt bei Kärntner e-Mobility-Ladeanbieter ein

Die deutsche Pfalzwerke Aktiengesellschaft übernimmt 23 Prozent des Kärntner e-Mobility-Unternehmens EnerCharge.
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EnerCharge
(c) EnerCharge- Roland Klauss, Founder EnerCharge.

Das Kärntner e-Mobility-Unternehmen EnerCharge entwickelt und produziert Schellladetechnik für E-PKW, E-LKW und E-Busse. Zudem bietet es Sonderprodukte, etwa für Autohersteller oder Firmen mit großen Fuhrparks. Wie bekannt wurde, hat die Pfalzwerke Aktiengesellschaft nun insgesamt 23 Prozent der Anteile übernommen (auf wirtschaft.at ist aktuell noch eine Beteiligung von zehn Prozent aus dem Februar ausgewiesen). Über die genaue Summe wurde Stillschweigen vereinbart, wie der brutkasten auf Nachfrage erfuhr.

EnerCharge aus Alpen Adria Energie-Firmengruppe entstanden

EnerCharge wurde im Jahr 2018 innerhalb der österreichischen Alpen Adria Energie-Firmengruppe (AAE) gegründet. Die Firmengruppe ist in Österreich auch als Ökostromlieferant AAE Naturstrom bekannt.

„Die strategische Beteiligung an EnerCharge, mit ihrem Hardware- und Software-Know-how, hilft uns nicht nur beim Ausbau unseres eigenen Ladenetzes, sondern ermöglicht uns, unsere Wertschöpfungskette in einem zunehmend kompetitiven Umfeld zu erweitern“, sagt Paul Anfang, Vorstand bei den Pfalzwerken. „Und wir erhöhen unsere Flexibilität gegenüber unseren Kundinnen und Kunden, können sie bestmöglich bedienen und dabei den künftigen Anforderungen des Elektromobilitätsmarktes gerecht werden.“

Internationalisierung vorantreiben

Größter Anteilseigner bei EnerCharge bleibt mit 51 Prozent die AAE Hydro Solar GmbH, ein Unternehmen der AAE-Firmengruppe aus Kärnten, das auf über 135 Jahre Erfahrung im Bereich Ökostromerzeugung, Kraftwerksplanung und -Bau, Netztechnik und Energiemanagement zurückschaut.

„Wir haben mit den Pfalzwerken einen Partner gewonnen, der mit uns die Internationalisierung des Unternehmens verstärkt vorantreiben kann“, sagt Roland Klauss, Unternehmensgründer und Geschäftsführer von EnerCharge. „Die große Erfahrung, welche die Pfalzwerke aus dem Betrieb und der Errichtung von Ladeparks mitbringen, ist eine enorme Bereicherung. Dies wird uns künftig bei der Weiterentwicklung unserer Produkte stärken, sodass wir noch schneller auf die sich stetig ändernden Markt- und Nutzeranforderungen reagieren können. Bei der Vergabe von Vertriebsprojekten und im operativen Geschäft bleibt EnerCharge weiterhin unabhängig.“

Schnellladetechnik

Als ein zentrales Element des aktuellen Erfolgs gilt die im Unternehmen selbst entwickelte, produzierte und vertriebene Ladetechnik. EnerCharge ist spezialisiert auf Schnellladetechnik (DC) für den gewerblichen und öffentlichen Einsatz. Für die Kundinnen und Kunden der Pfalzwerke, sagt Florian Dommel, Bereichsleiter E-Mobility bei den Pfalzwerken, bringe die neue Beteiligung deshalb viele Vorteile: „Für Standortpartner im Einzelhandel, aber auch für Speditionen und Betreiber von Logistikhubs, die an Ladeinfrastruktur für E-Nutzfahrzeuge interessiert sind, können wir nun Ladetechnik entwickeln, die speziell an ihre Bedürfnisse angepasst ist.“

EnerCharge und Pfalzwerke mit mehreren Ladeparks

Bis heute konnten die Pfalzwerke mit EnerCharge mehrere Ladeparks umsetzen. Dazu gehören beispielsweise zwölf Standorte von Hornbach in Österreich, vier weitere sind in Planung. In Deutschland wurde gerade der Entsorgungsbetrieb AVR Kommunal AöR in Dossenheim bei Heidelberg mit vier DC-Ladepunkten vom Typ „Pillar“ ausgestattet. Dort können großen Nutzfahrzeuge Strom laden.

„Zudem hat EnerCharge sich aktuell in einer Ausschreibung durchgesetzt, und wir haben nun einen Vertrag für einen Abruf von bis zu 200 Ladesäulen“, sagt Jens Winkler, Geschäftsführer bei EnerCharge. „Ein Großteil davon wird schwerpunktmäßig im Rahmen von Repowering-Maßnahmen eingesetzt.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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