08.03.2023

Von Teilzeitdebatten bis Blumen zum Weltfrauentag: Desiree Jonek-Lustyk über eine inklusive Arbeitswelt

Die WoMentor-Gründerin Desiree Jonek-Lustyk gibt fünf Tipps, wie Führungskräfte eine inklusive Arbeitskultur schaffen.
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Désirée Jonek-Lustyk ist die Gründerin von WoMentor © Jana Mack
Desiree Jonek-Lustyk ist die Gründerin von WoMentor © Jana Mack

Mit WoMentor hat Desiree Jonek-Lustyk ein Social Business gegründet, das sich eine faire Teilhabe am Arbeitsmarkt zur Mission macht. Dort werden seit der Gründung 2019 Mentoring- und Coaching-Programme angeboten, die Frauen auf ihrem Karriereweg begleiten. Allerdings sind Mentoring-Programme für Jonek-Lustyk nicht der einzige Weg um mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen bzw. eine inklusivere Arbeitswelt im Allgemeinen zu erreichen. Daher fasst sie für Führungskräfte fünf HR-Maßnahmen zusammen, die es für eine inklusive Organisationskultur benötigt. Im brutkasten-Interview spricht die DEI-Beraterin (Diversity, Equity and Inclusion) über ihre Eindrücke zu aktuellen Debatten – von Teilzeit bis Blumen zum Weltfrauentag.


Ereignisse wie die Coronakrise haben Frauen auf dem Arbeitsmarkt auf besondere Art getroffen. Gibt es in der heutigen Zeit Faktoren, die berufstätige Frauen zusätzlich benachteiligen?

Natürlich, und sie sind leider nichts Neues: 

  • Mangelnde Kinderbetreuung und Infrastruktur, die dazu führen, dass viele Frauen Teilzeit oder nur geringfügig arbeiten (können),
  • sehr traditionelle Rollenbilder in Österreich, die eine Mutter ganz klar daheim bei den Kindern vorsehen,
  • teilweise diskriminierende oder unaufgeklärte Arbeitskulturen,
  • fehlende Möglichkeiten eines Aufstiegs,
  • mangelnde Repräsentanz – bspw. von weiblichen Vorbildern in Führungspositionen,
  • der Gender Pay Gap, der (bereinigt) immer noch bei 13 Prozent liegt. 

Was sind deine Gedanken zur aktuellen Teilzeit-Debatte?

Abgesehen von der Tatsache, dass die vorgeschlagenen Kürzungen vor allem Frauen treffen, da in Österreich aktuell fast jede zweite Frau in Teilzeit arbeitet, zeigt die Debatte das große Dilemma unseres aktuellen Wirtschaftssystems auf: Wir messen Arbeit bzw. Leistung immer noch in Stunden, wie in Zeiten der Industrialisierung.

Eines der Ergebnisse meines aktuellen White Papers ist, dass Flexibilität bzw. wie und wann Arbeit geleistet wird, einer der fünf wichtigsten Faktoren für eine gesunde und inklusive Arbeitskultur ist. Das bestätigen übrigens auch Berichte des World Economic Forums. Modelle wie die Vier-Tage-Woche sind Vorreiter, die dazu führen, dass wir auch Care-Arbeit gerecht aufteilen können – und das bei gleicher Arbeitsleistung.

Welche Faktoren bzw. Überschneidungen werden bei berufstätigen Frauen häufig übersehen?

Der Begriff Intersektionalität bedeutet, dass man aufgrund von mehreren Faktoren seiner Person diskriminiert werden kann. Eine schwarze Frau, oder eine Person of Color, erfährt Diskriminierung also nicht nur aufgrund ihres Geschlechts, sondern beispielsweise auch aufgrund ihrer Hautfarbe. Es ist wichtig, sich dessen bewusst zu sein. Das geht Hand in Hand mit der Anerkennung unserer eigenen Privilegien, die vielen von uns ‚in die Wiege‘ gelegt werden und die wir uns nicht erarbeiten mussten – wie z.B. unsere Hautfarbe, oder wo wir geboren wurden.

Du plädierst für “mehr Weiterbildung für Führungskräfte, anstelle von Mentoring für Frauen”. Heißt das, du kritisierst Mentoring-Angebote speziell für Frauen?

Nein, ich kritisiere nicht Mentoringprogramme per se. Es ist aber nur eine mögliche Maßnahme von vielen. Sie alleine wird nicht reichen, um wirkliche Veränderung zu bewirken. Die Frage ist, was können wir alle tun, um zu einer gerechteren, inklusiveren Welt beizutragen? Das fängt mit der persönlichen Weiterbildung über Diskriminierung, Privilegien an – und der Frage, was das alles für mich und auch für mein Unternehmen bedeutet.

Was können Unternehmen aktiv tun, damit Gender Equality mehr als nur ein Lippenbekenntnis ist?

Es freut mich sehr, dass viele Geschäftsführer:innen aktuell auf uns zukommen und wissen möchten, was sie machen können, um eine inklusivere Unternehmenskultur zu schaffen – sowohl in der Belegschaft als auch in der Führung. Ich unterscheide zwischen strategischen und operativen sowie zwischen Führungs- vs. Mitarbeiter-getriebenen Maßnahmen. Dabei einen Mix aus allem.

Natürlich kann man als Unternehmen ein Mentoringprogramm für Frauen umsetzen. Wenn in der Führung aber die gleiche, homogene Unternehmenskultur mit beispielsweise 100 Prozent weißen Männern desselben Alters bleibt, fehlt es wahrscheinlich an Bewusstsein und Sensibilisierung in der Führung.

Dafür können Führungskräfte bspw. Trainings wahrnehmen, wie sie einen inklusiven Führungsstil entwickeln können. Weitere mögliche Maßnahmen könnte man zum Beispiel konkret im Recruiting, in der Außenwirkung und Kommunikation oder in der Art und Weise, wie Gehälter und Beförderungen vergeben werden setzen. Es gibt keine allgemeingültige Lösung für jedes Unternehmen. Das muss individuell für jedes Unternehmen strategisch erhoben und entschieden werden.

Désirée Jonek-Lustyk fasst 5 Maßnahmen für eine inklusive Unternehmenskultur zusammen

Was sagst du zu Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen am Weltfrauentag Blumen schenken?

Toll – ich liebe Blumen! Dazu würde ich mir noch eine Karte wünschen. Mit der Info, was in diesem Jahr umgesetzt werden soll, um eine inklusivere Kultur zu schaffen, oder um Frauen und Minderheiten im Unternehmen stärker zu fördern und einzubeziehen. Dann wird die wertschätzende Botschaft nämlich glaubwürdig und ernstzunehmend.

Dass divers aufgestellte oder geführte Teams nachweislich wirtschaftlich erfolgreicher sind, ist inzwischen relativ weit bekannt. Stimmst du dem zu? Woran hapert es noch, wenn nicht an der Aufklärung?

Tatsächlich sind heterogene Teams nur dann erfolgreicher, wenn sie auch gut gemanagt sind. Nur wenn die Führungskraft versteht,

  • was die Besonderheiten von heterogenen/diversen Teams sind, 
  • sich selbst mit den eigenen Vorurteilen – die wir schließlich alle haben – auseinandergesetzt hat, 
  • dass es sehr wohl einen Unterschied macht, ob man eine Frau, eine Frau mit Kopftuch, einen homosexuellen Mann, eine Person mit Migrationsgeschichte oder mit Behinderung im Team hat, 
  • dass diese Menschen alle unterschiedliche Lebensrealitäten und Bedürfnisse haben, und was man machen kann, um das zu berücksichtigen
  • dann geht die Performance durch die Decke und übersteigt die eines homogenen Teams.

Welche Rolle spielen Männer in eurer Arbeit?

Wir laden alle Gender dazu ein, sich mit dem Thema Diskriminierung und Chancengleichheit auseinanderzusetzen. Allyship – also solidarisch für Andere einzutreten – ist ein wichtiger Faktor, ohne den unsere Arbeit nicht funktioniert. Tatsächlich gibt es nur eine Situation, in der ich es völlig in Ordnung finde, die einzige Frau (und oftmals die Jüngste) in einem Meetingraum zu sein: Wenn ich beauftragt werde zu schulen und aufzuklären zum Thema Chancengleichheit und inklusive Arbeitskultur.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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