03.12.2025
113 ÄNDERUNGEN

Deregulierungspaket der Regierung: Diese Maßnahmen sollen Unternehmen entlasten

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch im Ministerrat ihr erstes Deregulierungspaket zur Entbürokratisierung vorgestellt. Diese Änderungen betreffen die Unternehmen des Landes.
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Am 3. Dezember 2025 nahmen Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer (l.), Staatssekretär Sepp Schellhorn (m.) und Bundesminister Peter Hanke (r.) am Pressefoyer nach dem Ministerrat teil. | © Regina Aigner

Hunderte Regelungen wurden unter die Lupe genommen – mit dem Ziel, sie zu vereinfachen, zu streichen oder zu modernisieren. „Entrümpeln“ lautet das Schlagwort, mit dem die Regierung „das Leben und Wirtschaften leichter“ machen will. Insgesamt sollen 113 Änderungen auf den Weg gebracht werden.

Das Paket umfasst drei große Bereiche, wie Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP), Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) und der für Deregulierung zuständige Staatssekretär Josef Schellhorn (Neos) heute erklärten. Der erste Teil betrifft Bürger:innen und soll weniger Papierkram und weniger Amtswege bringen. Der zweite Teil richtet sich mit schnelleren Genehmigungen und weniger Dokumentationsaufwand an Unternehmen. Im dritten Bereich sollen staatliche Abläufe modernisiert und Zuständigkeiten klarer geregelt werden.

Das bringt das Paket für Unternehmen

Besonders im wirtschaftlichen Bereich verspricht die Bundesregierung spürbare Erleichterungen. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:

  • Weniger Eintrittsbarrieren bei öffentlichen Ausschreibungen: Nachweise und Formulare sollen reduziert werden.
  • Pickerl-Intervalle werden verkürzt, auch für kleinere Betriebe wie Handwerksunternehmen.
  • Digitalisierung von Aufbewahrungspflichten: Rechnungen und Lieferscheine sollen künftig vollständig digital abgelegt werden können.
  • Anhebung der Buchführungsgrenzen auf 1 Mio. bzw. 1,5 Mio. Euro (§ 189 UGB). Auch die Umsatzgrenze in § 125 BAO steigt auf 1 Mio. Euro.
  • Englischsprachige Unterlagen werden künftig ohne Übersetzung anerkannt.
  • Erleichterter Umstieg auf Wasser-Wasser-Wärmepumpen für Betriebe.
  • Reduzierte Berichtspflichten sowie höhere Schwellenwerte für Steuermeldungen bei Nebentätigkeiten (§ 109a EStG).
  • Gewerbeanmeldungen sollen sofort und vollständig digital möglich sein.
  • Vereinfachungen bei Lohnverrechnung, Abfallwirtschaftsgesetz und Konzessionsurkunden.
  • Beschleunigung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP).
  • Erleichterte Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie weniger Dokumentationspflichten im Energierecht.

Bereits am Donnerstag sollen laut Staatssekretär Schellhorn die ersten Erlässe in Kraft treten. Für Gesetzesänderungen ist jedoch der Nationalrat gefragt. Die Regierung rechnet damit, dass die Neuerungen spätestens in drei Monaten spürbar werden.

Wundsam fordert „große strukturelle Reformen“

Die ersten Stellungnahmen aus Wirtschafts- und Innovations-Ökosystem zeigen: Das Paket wird grundsätzlich begrüßt. Doch viele sehen es als Auftakt, nicht als Ziel.

Hannah Wundsam, Geschäftsführerin von AustrianStartups, hebt einzelne Verbesserungen hervor: „Die heute präsentierten Maßnahmen setzen wichtige Akzente: Die Öffnung des Firmenbuchs für englische Unterlagen, die Weiterentwicklung der Förderlandschaft mit klareren Prozessen, sowie die Schritte hin zu einer digitalen Gewerbeanmeldung und einem moderneren Bilanzierungsrecht entlasten Gründer:innen spürbar und führen Österreich näher an internationale Standards heran.”

Ein relevanter Punkt für die Startup-Szene betrifft künftig die Bilanzierungspraxis: Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte – darunter Software, Patente oder Markenrechte – sollen aktivierbar werden. „Damit schaffen wir österreichischen Startups endlich faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Kapitalmarkt. Was Gründerinnen und Gründer schaffen, muss gerade gegenüber Investoren auch sichtbar sein“, so Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus Elisabeth Zehetner. Dieses neue Aktivierungswahlrecht orientiere sich an internationalen Standards und stärkt die Finanzierungsfähigkeit junger, innovativer Unternehmen.

Zugleich weist Wundsam auf fehlende strukturelle Reformen hin: „Was jedoch weiterhin fehlt, sind die großen strukturellen Reformen, die unser Ökosystem seit Jahren fordert: eine vollständig digitale Gründung ohne Notarzwang, geringere Lohnnebenkosten in den ersten Wachstumsjahren und moderne Mitarbeiterbeteiligungsmodelle für Startups und Scaleups. Wenn wir möchten, dass innovative Unternehmen in Österreich nicht nur starten, sondern auch bleiben und wachsen, müssen diese Bereiche endlich prioritär behandelt werden.“

Junge Wirtschaft: „Wichtige Signale – aber es reicht nicht“

Auch aus dem Handel kommt vorsichtiger Zuspruch. „Der Anfang ist getan, das ist in jedem Fall positiv. Das Entbürokratisierungspaket enthält viele Einzelmaßnahmen, die in Summe eine wichtige Entlastung für die Handelsbetriebe darstellen“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er betont jedoch, dass weitere Maßnahmen folgen müssten.

In eine ähnliche Richtung argumentiert Verena Eugster, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft: „Dieses Paket setzt wichtige Signale – aber es reicht nicht. Wir brauchen einen kontinuierlichen Entbürokratisierungsprozess, der Österreich dauerhaft zu einem unternehmerfreundlichen Land macht.“ Besonders beim digitalen Gründungsprozess sieht sie weiteren Handlungsbedarf.

Zustimmung kommt schließlich von der Industriellenvereinigung (IV). Sie begrüßt das Paket als „wichtigen und überfälligen ersten Schritt“. IV-Präsident Georg Knill sagt: „Für uns ist klar: Dieses Paket ist ein wichtiger Startpunkt, aber Österreich braucht einen dauerhaften Bürokratieabbauprozess. Jede Maßnahme, die Verfahren beschleunigt, Planungssicherheit erhöht oder Verwaltung digitaler macht, stärkt den Standort und schafft Freiräume für Innovation und Investitionen.“

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Christian Mentin, Head of Research Unit System-Level Integration Technologies bei Silicon Austria Labs | (c) Peter Drechsler / SAL

Das österreichische Forschungszentrum Silicon Austria Labs (SAL) hat nach eigenen Angaben das weltweit dünnste bidirektionale 11-Kilowatt-Bordladegerät für Elektroautos entwickelt. Die sogenannte „Tiny Power Box 2.0“ ist nur fünf Zentimeter hoch und soll Autoherstellern neue Möglichkeiten beim Einbau bieten. Entwickelt wurde der Prototyp von Forschungsteams in Villach und Graz gemeinsam mit den Industriepartnern Infineon, AVL, TDK, Fronius und MetaSystem. Das Forschungsprojekt hatte ein Volumen von 7,2 Millionen Euro.

Laden und Strom zurückspeisen

Jedes Elektroauto verfügt über einen sogenannten On-Board-Charger. Dieser wandelt den Wechselstrom aus der Steckdose oder Wallbox in Gleichstrom um, den die Fahrzeugbatterie speichern kann. Die Tiny Power Box 2.0 übernimmt dabei gleich drei Funktionen: Sie lädt die Batterie mit bis zu elf Kilowatt, kann Strom aus dem Fahrzeug zurück ins Haus oder öffentliche Netz speisen und versorgt über einen integrierten Wandler auch das 12-Volt-Bordnetz. Darüber werden unter anderem Beleuchtung, Steuergeräte und Infotainment betrieben. Dafür ist bislang häufig ein separates Bauteil notwendig.

Durch die bidirektionale Funktion könnte ein geparktes Elektroauto künftig auch als Stromspeicher dienen. Beispielsweise ließe sich tagsüber erzeugter Solarstrom in der Fahrzeugbatterie speichern und bei Bedarf wieder im Haushalt nutzen.

Mehr Leistung auf weniger Raum

Die größte Herausforderung bei der Entwicklung sei die Wärme gewesen, die beim Umwandeln des Stroms entsteht, heißt es von SAL. Je kompakter das Ladegerät, desto schwieriger wird es, diese abzuführen.

„Bei 50 Millimetern Bauhöhe liegt die eigentliche Herausforderung in der Wärmeentwicklung, die auf sehr kleinem Raum abgeführt werden muss. Wir haben Kühlung, magnetische Komponenten und Isolation deshalb in kombinierten Designprozessen als ein gemeinsames Gesamtsystem simuliert und entwickelt. Nur so lassen sich 11 Kilowatt bidirektional auf engstem Bauraum umsetzen“, erklärt Christian Mentin, Head of Research Unit System-Level Integration Technologies bei Silicon Austria Labs.

Die Entwicklung baut auf einem Vorgängerprojekt aus dem Jahr 2022 auf. Damals hatte SAL bereits ein kompaktes Ladegerät mit sieben Kilowatt Leistung entwickelt. Die neue Generation erreicht elf Kilowatt und kommt dabei mit einer deutlich geringeren Bauhöhe aus.

Forschungsergebnisse für weitere Anwendungen

Nach dreieinhalb Jahren Forschung liegt die Tiny Power Box 2.0 nun als Prototyp vor. Mit fast allen beteiligten Industriepartnern laufen bereits Folgeprojekte. Dabei sollen die entwickelten Technologien auch in anderen Bereichen zum Einsatz kommen, etwa in der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, in industriellen Gleichstromnetzen oder bei der Stromversorgung von Rechenzentren.

Ob und wann die Tiny Power Box 2.0 selbst in Serienfahrzeugen eingesetzt werden könnte, ist derzeit offen. Interesse gibt es laut SAL aber bereits von europäischen und internationalen Autoherstellern.

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