03.12.2025
113 ÄNDERUNGEN

Deregulierungspaket der Regierung: Diese Maßnahmen sollen Unternehmen entlasten

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch im Ministerrat ihr erstes Deregulierungspaket zur Entbürokratisierung vorgestellt. Diese Änderungen betreffen die Unternehmen des Landes.
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Am 3. Dezember 2025 nahmen Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer (l.), Staatssekretär Sepp Schellhorn (m.) und Bundesminister Peter Hanke (r.) am Pressefoyer nach dem Ministerrat teil. | © Regina Aigner

Hunderte Regelungen wurden unter die Lupe genommen – mit dem Ziel, sie zu vereinfachen, zu streichen oder zu modernisieren. „Entrümpeln“ lautet das Schlagwort, mit dem die Regierung „das Leben und Wirtschaften leichter“ machen will. Insgesamt sollen 113 Änderungen auf den Weg gebracht werden.

Das Paket umfasst drei große Bereiche, wie Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP), Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) und der für Deregulierung zuständige Staatssekretär Josef Schellhorn (Neos) heute erklärten. Der erste Teil betrifft Bürger:innen und soll weniger Papierkram und weniger Amtswege bringen. Der zweite Teil richtet sich mit schnelleren Genehmigungen und weniger Dokumentationsaufwand an Unternehmen. Im dritten Bereich sollen staatliche Abläufe modernisiert und Zuständigkeiten klarer geregelt werden.

Das bringt das Paket für Unternehmen

Besonders im wirtschaftlichen Bereich verspricht die Bundesregierung spürbare Erleichterungen. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:

  • Weniger Eintrittsbarrieren bei öffentlichen Ausschreibungen: Nachweise und Formulare sollen reduziert werden.
  • Pickerl-Intervalle werden verkürzt, auch für kleinere Betriebe wie Handwerksunternehmen.
  • Digitalisierung von Aufbewahrungspflichten: Rechnungen und Lieferscheine sollen künftig vollständig digital abgelegt werden können.
  • Anhebung der Buchführungsgrenzen auf 1 Mio. bzw. 1,5 Mio. Euro (§ 189 UGB). Auch die Umsatzgrenze in § 125 BAO steigt auf 1 Mio. Euro.
  • Englischsprachige Unterlagen werden künftig ohne Übersetzung anerkannt.
  • Erleichterter Umstieg auf Wasser-Wasser-Wärmepumpen für Betriebe.
  • Reduzierte Berichtspflichten sowie höhere Schwellenwerte für Steuermeldungen bei Nebentätigkeiten (§ 109a EStG).
  • Gewerbeanmeldungen sollen sofort und vollständig digital möglich sein.
  • Vereinfachungen bei Lohnverrechnung, Abfallwirtschaftsgesetz und Konzessionsurkunden.
  • Beschleunigung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP).
  • Erleichterte Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie weniger Dokumentationspflichten im Energierecht.

Bereits am Donnerstag sollen laut Staatssekretär Schellhorn die ersten Erlässe in Kraft treten. Für Gesetzesänderungen ist jedoch der Nationalrat gefragt. Die Regierung rechnet damit, dass die Neuerungen spätestens in drei Monaten spürbar werden.

Wundsam fordert „große strukturelle Reformen“

Die ersten Stellungnahmen aus Wirtschafts- und Innovations-Ökosystem zeigen: Das Paket wird grundsätzlich begrüßt. Doch viele sehen es als Auftakt, nicht als Ziel.

Hannah Wundsam, Geschäftsführerin von AustrianStartups, hebt einzelne Verbesserungen hervor: „Die heute präsentierten Maßnahmen setzen wichtige Akzente: Die Öffnung des Firmenbuchs für englische Unterlagen, die Weiterentwicklung der Förderlandschaft mit klareren Prozessen, sowie die Schritte hin zu einer digitalen Gewerbeanmeldung und einem moderneren Bilanzierungsrecht entlasten Gründer:innen spürbar und führen Österreich näher an internationale Standards heran.”

Ein relevanter Punkt für die Startup-Szene betrifft künftig die Bilanzierungspraxis: Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte – darunter Software, Patente oder Markenrechte – sollen aktivierbar werden. „Damit schaffen wir österreichischen Startups endlich faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Kapitalmarkt. Was Gründerinnen und Gründer schaffen, muss gerade gegenüber Investoren auch sichtbar sein“, so Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus Elisabeth Zehetner. Dieses neue Aktivierungswahlrecht orientiere sich an internationalen Standards und stärkt die Finanzierungsfähigkeit junger, innovativer Unternehmen.

Zugleich weist Wundsam auf fehlende strukturelle Reformen hin: „Was jedoch weiterhin fehlt, sind die großen strukturellen Reformen, die unser Ökosystem seit Jahren fordert: eine vollständig digitale Gründung ohne Notarzwang, geringere Lohnnebenkosten in den ersten Wachstumsjahren und moderne Mitarbeiterbeteiligungsmodelle für Startups und Scaleups. Wenn wir möchten, dass innovative Unternehmen in Österreich nicht nur starten, sondern auch bleiben und wachsen, müssen diese Bereiche endlich prioritär behandelt werden.“

Junge Wirtschaft: „Wichtige Signale – aber es reicht nicht“

Auch aus dem Handel kommt vorsichtiger Zuspruch. „Der Anfang ist getan, das ist in jedem Fall positiv. Das Entbürokratisierungspaket enthält viele Einzelmaßnahmen, die in Summe eine wichtige Entlastung für die Handelsbetriebe darstellen“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er betont jedoch, dass weitere Maßnahmen folgen müssten.

In eine ähnliche Richtung argumentiert Verena Eugster, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft: „Dieses Paket setzt wichtige Signale – aber es reicht nicht. Wir brauchen einen kontinuierlichen Entbürokratisierungsprozess, der Österreich dauerhaft zu einem unternehmerfreundlichen Land macht.“ Besonders beim digitalen Gründungsprozess sieht sie weiteren Handlungsbedarf.

Zustimmung kommt schließlich von der Industriellenvereinigung (IV). Sie begrüßt das Paket als „wichtigen und überfälligen ersten Schritt“. IV-Präsident Georg Knill sagt: „Für uns ist klar: Dieses Paket ist ein wichtiger Startpunkt, aber Österreich braucht einen dauerhaften Bürokratieabbauprozess. Jede Maßnahme, die Verfahren beschleunigt, Planungssicherheit erhöht oder Verwaltung digitaler macht, stärkt den Standort und schafft Freiräume für Innovation und Investitionen.“

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Wolfgang Hattmannsdorfer | (c) drehwerk / Peter Mayr
Wolfgang Hattmannsdorfer setzt mit „Made in Europe and Partner Countries“ den nächsten Umsetzungsschritt der Industriestrategie 2035. | (c) drehwerk / Peter Mayr

Die Industriestrategie 2035 nimmt immer klarere Formen an (brutkasten berichtete). Durch den nächsten Umsetzungsschritt „Made in Europe and Partner Countries“ soll mit rund 70 Milliarden Euro öffentlicher Kaufkraft nun die europäische Wertschöpfung gestärkt werden. „Nur 0,6 Prozent aller Aufträge stehen für 50 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens, und genau da müssen wir ansetzen. Dort wo die großen Summen, dort wo die Milliarden bewegt werden“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, der sich auf eine vom Lieferketteninstitut ASCII erstellte Analyse bezieht.

Startups werden in diese vergleichsweise kleine Zahl großer Aufträge nicht fallen. Auf Nachfrage von brutkasten hieß es vom Wirtschaftsministerium: „Diesen Beschaffungen kommt eine besondere strategische Hebelwirkung zu. Wenn bei diesen großen Aufträgen neben dem Anschaffungspreis auch Qualität, Lebenszykluskosten, Innovation, Versorgungssicherheit und europäische Wertschöpfung stärker berücksichtigt werden, kann bereits bei wenigen Verfahren eine große wirtschaftspolitische Wirkung erzielt werden.“ Die Frage, ob Startups in Zukunft stärker in der Beschaffung berücksichtigt werden sollen, wurde nicht beantwortet.

„Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern“

Ganz unberücksichtigt sollen Startups aber nicht bleiben. „Der öffentliche Sektor ist ein großer Hebel, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen. Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern, von Digitalisierung über Klima bis Mobilität, Gesundheit und Verwaltung“, erklärt das Wirtschaftsministerium. Konkrete Beispiele, inwiefern das Innovationspotential von Startups besser nutzbar gemacht werden soll, gibt es noch nicht. Das Wirtschaftsministerium verweist auf den Aktionsplan „Strategische Beschaffung“, der bis zum Ende des Jahres ausgearbeitet wird.

Losteilungen und Local-Content-Bezug als Unterstüzung

Im Zuge der Innovationsförderung setzt Hattmannsdorfer auf Losteilung. „Es gibt eine extrem hohe Anzahl von Einzelaufträgen, wo ein Kleiner oft gar keine Chance hat, dass er wettbewerbsfähig teilnehmen kann. Wenn man Lose teilt, gibt es hier, glaube ich, eine konkrete Chance“, sagt der Wirtschaftsminister. Das soll Klein- und Mittelbetrieben den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erleichtern. Das Wirtschaftsministerium betont die Wichtigkeit eines „breiten Bieterwettbewerbs“ für eine wirtschaftliche öffentliche Beschaffung.

Junge Unternehmen sollen durch einen „Local-Content-Bezug“ eine faire Möglichkeit erhalten, sich bei der Beschaffung gegen etablierte und gegen große Unternehmen durchsetzen zu können. „Das fängt bei der Ausschreibung bzw. bei der Beschaffung der Gemeinde an, unter dem Aspekt von ,Local-Content‘ Betriebe auch vor Ort entsprechend zu berücksichtigen“, sagt Hattmannsdorfer.

„Made in Europe and Partner Countries“ ist keine starre Präferenzregel

Der durchschnittliche Einzelbieteranteil, jene Verfahren ohne Wettbewerb, liegt bei 40 Prozent. Durch „Made in Europe and Partner Countries“, bei dem man sich auf den europäischen Standort fokussieren will, soll dieses Problem aber nicht verstärkt werden. „‚Made in Europe and Partner Countries‘ ist nicht als starre Präferenzregel zu verstehen“, erklärt das Wirtschaftsministerium und ergänzt: „Strategische Beschaffung und ein breiter Bieterwettbewerb sind dabei keine Gegensätze, sondern müssen gemeinsam gedacht werden.“

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