03.12.2025
113 ÄNDERUNGEN

Deregulierungspaket der Regierung: Diese Maßnahmen sollen Unternehmen entlasten

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch im Ministerrat ihr erstes Deregulierungspaket zur Entbürokratisierung vorgestellt. Diese Änderungen betreffen die Unternehmen des Landes.
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Am 3. Dezember 2025 nahmen Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer (l.), Staatssekretär Sepp Schellhorn (m.) und Bundesminister Peter Hanke (r.) am Pressefoyer nach dem Ministerrat teil. | © Regina Aigner

Hunderte Regelungen wurden unter die Lupe genommen – mit dem Ziel, sie zu vereinfachen, zu streichen oder zu modernisieren. „Entrümpeln“ lautet das Schlagwort, mit dem die Regierung „das Leben und Wirtschaften leichter“ machen will. Insgesamt sollen 113 Änderungen auf den Weg gebracht werden.

Das Paket umfasst drei große Bereiche, wie Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP), Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) und der für Deregulierung zuständige Staatssekretär Josef Schellhorn (Neos) heute erklärten. Der erste Teil betrifft Bürger:innen und soll weniger Papierkram und weniger Amtswege bringen. Der zweite Teil richtet sich mit schnelleren Genehmigungen und weniger Dokumentationsaufwand an Unternehmen. Im dritten Bereich sollen staatliche Abläufe modernisiert und Zuständigkeiten klarer geregelt werden.

Das bringt das Paket für Unternehmen

Besonders im wirtschaftlichen Bereich verspricht die Bundesregierung spürbare Erleichterungen. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:

  • Weniger Eintrittsbarrieren bei öffentlichen Ausschreibungen: Nachweise und Formulare sollen reduziert werden.
  • Pickerl-Intervalle werden verkürzt, auch für kleinere Betriebe wie Handwerksunternehmen.
  • Digitalisierung von Aufbewahrungspflichten: Rechnungen und Lieferscheine sollen künftig vollständig digital abgelegt werden können.
  • Anhebung der Buchführungsgrenzen auf 1 Mio. bzw. 1,5 Mio. Euro (§ 189 UGB). Auch die Umsatzgrenze in § 125 BAO steigt auf 1 Mio. Euro.
  • Englischsprachige Unterlagen werden künftig ohne Übersetzung anerkannt.
  • Erleichterter Umstieg auf Wasser-Wasser-Wärmepumpen für Betriebe.
  • Reduzierte Berichtspflichten sowie höhere Schwellenwerte für Steuermeldungen bei Nebentätigkeiten (§ 109a EStG).
  • Gewerbeanmeldungen sollen sofort und vollständig digital möglich sein.
  • Vereinfachungen bei Lohnverrechnung, Abfallwirtschaftsgesetz und Konzessionsurkunden.
  • Beschleunigung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP).
  • Erleichterte Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie weniger Dokumentationspflichten im Energierecht.

Bereits am Donnerstag sollen laut Staatssekretär Schellhorn die ersten Erlässe in Kraft treten. Für Gesetzesänderungen ist jedoch der Nationalrat gefragt. Die Regierung rechnet damit, dass die Neuerungen spätestens in drei Monaten spürbar werden.

Wundsam fordert „große strukturelle Reformen“

Die ersten Stellungnahmen aus Wirtschafts- und Innovations-Ökosystem zeigen: Das Paket wird grundsätzlich begrüßt. Doch viele sehen es als Auftakt, nicht als Ziel.

Hannah Wundsam, Geschäftsführerin von AustrianStartups, hebt einzelne Verbesserungen hervor: „Die heute präsentierten Maßnahmen setzen wichtige Akzente: Die Öffnung des Firmenbuchs für englische Unterlagen, die Weiterentwicklung der Förderlandschaft mit klareren Prozessen, sowie die Schritte hin zu einer digitalen Gewerbeanmeldung und einem moderneren Bilanzierungsrecht entlasten Gründer:innen spürbar und führen Österreich näher an internationale Standards heran.”

Ein relevanter Punkt für die Startup-Szene betrifft künftig die Bilanzierungspraxis: Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte – darunter Software, Patente oder Markenrechte – sollen aktivierbar werden. „Damit schaffen wir österreichischen Startups endlich faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Kapitalmarkt. Was Gründerinnen und Gründer schaffen, muss gerade gegenüber Investoren auch sichtbar sein“, so Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus Elisabeth Zehetner. Dieses neue Aktivierungswahlrecht orientiere sich an internationalen Standards und stärkt die Finanzierungsfähigkeit junger, innovativer Unternehmen.

Zugleich weist Wundsam auf fehlende strukturelle Reformen hin: „Was jedoch weiterhin fehlt, sind die großen strukturellen Reformen, die unser Ökosystem seit Jahren fordert: eine vollständig digitale Gründung ohne Notarzwang, geringere Lohnnebenkosten in den ersten Wachstumsjahren und moderne Mitarbeiterbeteiligungsmodelle für Startups und Scaleups. Wenn wir möchten, dass innovative Unternehmen in Österreich nicht nur starten, sondern auch bleiben und wachsen, müssen diese Bereiche endlich prioritär behandelt werden.“

Junge Wirtschaft: „Wichtige Signale – aber es reicht nicht“

Auch aus dem Handel kommt vorsichtiger Zuspruch. „Der Anfang ist getan, das ist in jedem Fall positiv. Das Entbürokratisierungspaket enthält viele Einzelmaßnahmen, die in Summe eine wichtige Entlastung für die Handelsbetriebe darstellen“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er betont jedoch, dass weitere Maßnahmen folgen müssten.

In eine ähnliche Richtung argumentiert Verena Eugster, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft: „Dieses Paket setzt wichtige Signale – aber es reicht nicht. Wir brauchen einen kontinuierlichen Entbürokratisierungsprozess, der Österreich dauerhaft zu einem unternehmerfreundlichen Land macht.“ Besonders beim digitalen Gründungsprozess sieht sie weiteren Handlungsbedarf.

Zustimmung kommt schließlich von der Industriellenvereinigung (IV). Sie begrüßt das Paket als „wichtigen und überfälligen ersten Schritt“. IV-Präsident Georg Knill sagt: „Für uns ist klar: Dieses Paket ist ein wichtiger Startpunkt, aber Österreich braucht einen dauerhaften Bürokratieabbauprozess. Jede Maßnahme, die Verfahren beschleunigt, Planungssicherheit erhöht oder Verwaltung digitaler macht, stärkt den Standort und schafft Freiräume für Innovation und Investitionen.“

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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