04.12.2025
ENTBÜROKRATISIERUNG

Deregulierungspaket: Das fordern Speedinvest, AustrianStartups und invest.austria

Seit die Regierung gestern ihr erstes Deregulierungspaket vorgestellt hat, wird auch in der Innovations- und Startupszene intensiv diskutiert. Speedinvest, AustrianStartups und invest.austria richten einige Gesetzesvorschläge an die Regierung.
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(ln.r.): Andreas Schwarzenbrunner, Hannah Wundsam, Sepp Schellhorn, Valentin Krenkel | © Andreas Schwarzenbrunner

Gestern präsentierte die Regierung das erste Deregulierungspaket zur Entbürokratisierung (brutkasten berichtete). Seither sind die 113 Maßnahmen, die in den nächsten drei Monaten umgesetzt werden sollen, in aller Munde. Die ersten Statements aus dem Wirtschaftsökosystem zeigen: Das Paket wird grundsätzlich begrüßt. Doch viele sehen es als Auftakt, nicht als Ziel.

So auch wichtige Stimmen aus der Startup- und Innovationsszene. AustrianStartups, Speedinvest und invest.austria “begrüßen mehrere Maßnahmen, die Gründer:innen konkret entlasten – betonen jedoch, dass diese Schritte nicht ausreichen, um Österreich im globalen Wettbewerb als Innovationsstandort zu stärken.” Viele der Punkte seien “positiv und notwendig – doch sie adressieren nur einzelne Aspekte eines viel umfassenderen Problems.”

Abbau der Bürokratie muss „oberste Priorität“ sein

Was weiterhin noch im Paket der Regierung fehle, sind laut Hannah Wundsam, Geschäftsführerin von AustrianStartups, „die großen strukturellen Reformen, die unser Ökosystem seit Jahren fordert. […] Wenn wir möchten, dass innovative Unternehmen in Österreich nicht nur starten, sondern auch bleiben und wachsen, müssen diese Bereiche endlich prioritär behandelt werden.“

Ein bekanntes Problem sei hierzulande die Bürokratie. „Österreich muss Unternehmen das Leben deutlich erleichtern und vollständig digitale Prozesse schaffen. Europa steht sich zu oft selbst im Weg: Bürokratische Hürden bremsen Innovation und gefährden unsere Wettbewerbsfähigkeit. So kommen wir nie zurück auf die Wachstumsspur“, sagt Andreas Schwarzenbrunner, General Partner Speedinvest.

Auch Valentin Krenkel, Deputy Managing Director invest.austria, appelliert an die Regierung, dass der Abbau der Bürokratie derzeit die „oberste Priorität“ sein müsse. „Österreich braucht jetzt eine Standortpolitik, die Investitionen erleichtert und Wachstum ermöglicht“, sagt er.

Gemeinsam arbeiteten AustrianStartups, Speedinvest und invest.austria fünf Gesetzesvorschläge aus, die über das aktuelle Paket hinausgehen und vor allem der Startup- und Investor:innen-Community zugute kommen würden.

1: Abschaffung des Notariatsakts

Eine Umfrage von Speedinvest, AustrianStartups und invest.austria, bei der 230 Gründer:innen und Investor:innen befragt wurden, zeigte, dass die häufigste Forderung die Notariatsakte betrifft (Stand: Herbst 2025). Diese würden nämlich internationale Finanzierungsrunden verzögern, wodurch Startups in Liquiditätsengpässe gerieten.

Ein dringender Vorschlag sei daher, Formvorschriften und Mindestkapital bei der FlexCo abzuschaffen.

2: Lohnnebenkosten senken

Aufgrund der hohen steuerlichen Belastung Österreichs, fordern Speedinvest, AustrianStartups und invest.austria eine Lohnnebenkostenbefreiung für Unternehmen für die ersten drei Jahre, mit einer anschließenden Halbierung für weitere zwei Jahre.

3: Mitarbeiterbeteiligungen modernisieren

Das derzeitige Modell würde Scaleups und ältere Startups ausschließen. Um dem entgegenzuwirken, schlägt man folgendes vor:

  • Keine Alters-, Umsatz- oder Größenbeschränkungen
  • Begünstigungen für Phantom Shares
  • Lösung der Dry-Income-Problematik
  • Vereinfachung auf 27,5 % KESt beim Exit

4: Bürokratie abbauen & Talentzuzug erleichtern

Hier schlagen Speedinvest, AustrianStartups und invest.austria eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte mit garantierter Bearbeitungszeit und eine Pre-Clearance für Visa vor.

5: EU-Inc – eine europäische Rechtsform

Damit Österreich global mitspielen kann, brauche es laut Speedinvest, AustrianStartups und invest.austria einen integrierten EU-Markt. Hierfür fordert man eine digitale pan-europäische Rechtsform mit einem zentralen EU-Register und standardisierten Stock Option- und Investitionsdokumenten.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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