06.07.2017

Der Wettkampf um das Betriebssystem für autonome Fahrzeuge

Baidu will das „Android des automatisierten Fahrens” werden. Bei einem Demo-Video, das die Fahrtechnologie im Einsatz zeigt, überschritt der Konzern offenbar rechtliche Grenzen.
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Das „Android für autonome Autos“ soll nicht von Google kommen, sondern von Baidu. So lautet zumindest die neue Mission des chinesischen Technologiekonzerns. Für das Projekt Apollo, das sich der Entwicklung von selbstfahrenden Pkws widmet, hat sich Baidu jetzt Unterstützung von mehr als 50 internationalen geholt. Zu den neuen Partnern zählen etwa die Autobauer Ford und Daimler. Der Chiphersteller Nvidia soll die Hardware zuliefern. Damit will der Konzern dem Ziel, bis 2020 seine autonomen Fahrzeuge auf die Straßen zu bringen, näher kommen.

Entwickler einbinden

Mit dem Vergleich zum Smartphone-Betriebssystem lässt Baidu auch anklingen, dass Apollo eine offene Plattform für autonomes Fahren sein soll. Das heißt, dass die Entwickler-Community künftig eingebunden wird. Der Internetkonzern will Teile des Quellcodes als Open-Source, APIs und Hardware zur Verfügung stellen, damit die Technologie schneller marktreif wird.

Konkurrenzkampf

Mit der Ansage, ein offenes Auto-Betriebssystem zu schaffen, prescht Baidu vor und startet den Konkurrenzkampf mit den Technologiekonzernen in den USA. Apple hat mittlerweile bestätigt, Software für autonome Fahrzeuge zu entwickeln, das Unternehmen ist jedoch bekannt für sein verschlossenes Arbeiten. Alphabet hat hingegen auch mit Android einen offeneren Ansatz, doch von der Auto-Schmiede Waymo ist bisher nicht allzuviel durchgesickert. Zwar sind die Partnerschaften bekannt, die Waymo mit anderen Autokonzernen und Startups abgeschlossen hat, doch über die Hardware und Software selbst wird bisher wenig kommuniziert.

Redaktionstipps

Rechtswidrige Demo auf der Autobahn

So schafft sich Baidu, das für das Projekt Apollo einen Standort im Silicon Valley aufgebaut hat, eine klare Positionierung am Markt. Wie viele Betriebssysteme für die automatisierten Fahrzeuge der Markt verträgt, wird sich zeigen, wenn diese in Produktion gehen. Dass die Technologiekonzerne schon jetzt mit den Autoherstellern kollaborieren, ist der Grundstein für eine längerfristige Zusammenarbeit. Vielleicht werden die Plattformanbieter auch in unterschiedlichen Regionen dominieren, Baidu könnte zum Beispiel den asiatischen Markt besetzen.

Schlagzeilen

Baidu sorgt übrigens nicht nur wegen seiner neuen Partner für Schlagzeilen. Bei der Konferenz zeigte der Konzern ein Video von CEO Robin Li in einem Wagen, der mit aktiviertem Autopilot auf der Autobahn fährt. Damit könnte das Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen haben, denn autonomes Fahren ist in China aktuell nicht erlaubt. Die Polizei ermittelt bereits.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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