08.03.2024

„Der Markt regelt es nicht“: Lisa Fassl über den Gender Funding Gap

Viel Gründungsbereitschaft und wenig Finanzierungsmöglichkeiten: Female Founders-Gründerin Lisa Fassl spricht am Weltfrauentag im brutkasten-Talk über die Finanzierungsbenachteiligung von Gründerinnen.
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Gender Funding Gap Lisa Fassl
Lisa Fassl über den Gender Funding Gap zu Gast im Studio | (c) brutkasten / Fabian Krausböck

Weniger als jeder zehnte Euro geht an Startups mit Frauen im Gründungsteam – und das, obwohl solche Teams mehr als ein Drittel aller Startups ausmachen. Diesen Gender Funding Gap zeigt der neue Female Start-up Funding Index 2023 von Fund F und EY auf, wie brutkasten bereits berichtete. Lisa Fassl, Managing Partner bei Fund F und Co-Gründerin von Female Founders, findet klare Worte im brutkasten-Talk für diese Lage: „Das frustriert ehrlicherweise, dass so wenig weitergeht. Vor allem mit den vielen Ressourcen und der vielen Energie der Beteiligten, die in dieses Thema gehen.“

Zu wenig Vertrauen in Frauen

Was die Gründe für diesen Gap betrifft, bewertet Fassl Argumente zu Sozialisierung- und Ausbildungslücken von Frauen als nachrangig: „Wir sehen ja, dass wir Frauen haben, die gründen, aber sie kriegen kein Geld. Eine Frage, die wir oft hören: Haben Frauen nicht Angst davor, zu wachsen? Die Antwort ist nein. Viele Frauen haben wahnsinnig große Wachstumsambitionen.“

Laut Fassl sei also nicht bei den Frauen nach einem Grund für den Gender Funding Gap zu suchen, sondern bei den größtenteils männlichen Investoren. „Man investiert nicht immer rational, sondern sehr emotional, basierend auf den eigenen Erfahrungen, basierend auf Vertrauen in die Menschen“, so Fassl. Besonders bei Startups, die sich in frühen Entwicklungsstadien befinden, werde Frauen nicht genügend Vertrauen entgegengebracht: „Den Bias hat ehrlicherweise wahrscheinlich jeder von uns, dass man mit Menschen, die einem ähnlicher sind, das Vertrauen schneller aufbaut. Aber deshalb ist es so wichtig, dass Investmententscheidungen von einer diversen Gruppe von Menschen getroffen werden.“ Außerdem würden zahlreiche Statistiken belegen, dass Diversität in Gründungsteams ein großer Erfolgsfaktor für Startups ist. Diesen Bias zu lösen, würde dementsprechend eine Win-Win-Situation bedeuten – für Startups genauso wie für Investor:innen.

Staatliche Regulierung gegen Gender Funding Gap

Einen Diversitätsanspruch verfolgt beispielsweise Fund F mit dem Kriterium, nur in Gründungsteams mit mindestens einer Frau zu investieren. Branchenweit nur auf die Selbstregulierung von Investor:innen zu bauen, reiche laut Fassl nicht aus. „Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren gesehen, wie wenig gut Selbstverpflichtung tatsächlich funktioniert, vor allem, wenn es keine Sanktionen gibt.“

Obwohl sich Fassl der Kontroverse rund um freie Marktwirtschaft bewusst sei, steht sie zu ihrer Meinung: Menschen seien nur durch ein positives Incentive oder negative Konsequenzen bereit, sich zu verändern. Diesen Anstoß sehe sie durch Regelungen von öffentlicher Seite gegeben: „Ich bin auch auf der wirtschaftsliberalen Seite, aber in manchen Punkten, glaube ich, braucht es einfach tatsächlich Eingriffe, um etwas zu regulieren.“

Es bleibt zu wünschen übrig

Als Best-Practice-Beispiele nennt Fassl staatsnahe Investment-Einrichtungen wie den Europäischen Investmentfonds oder die KfW in Deutschland, wo bereits konkrete Kriterien zu Diversität in Gründungsteams verankert seien. Sie würden „verstehen, dass sie einen Auftrag haben und sehen, dass es der Markt offensichtlich nicht regelt“, so Fassl. Dennoch bleibt die Hoffnung, dass ein Umdenken in der Funding-Szene stattfindet. Fassls Wunsch am Weltfrauentag: „Ich würde tatsächlich alle Personen, die das Kapital haben, um zu investieren, bitten, sich aktiv damit auseinanderzusetzen, ob sie einen Bias haben – und ihr eigenes Portfolio besser nach wirtschaftlichen Kriterien und nicht nur nach diesem emotionalen Bias zu gestalten.“


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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