08.03.2024

„Der Markt regelt es nicht“: Lisa Fassl über den Gender Funding Gap

Viel Gründungsbereitschaft und wenig Finanzierungsmöglichkeiten: Female Founders-Gründerin Lisa Fassl spricht am Weltfrauentag im brutkasten-Talk über die Finanzierungsbenachteiligung von Gründerinnen.
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Gender Funding Gap Lisa Fassl
Lisa Fassl über den Gender Funding Gap zu Gast im Studio | (c) brutkasten / Fabian Krausböck

Weniger als jeder zehnte Euro geht an Startups mit Frauen im Gründungsteam – und das, obwohl solche Teams mehr als ein Drittel aller Startups ausmachen. Diesen Gender Funding Gap zeigt der neue Female Start-up Funding Index 2023 von Fund F und EY auf, wie brutkasten bereits berichtete. Lisa Fassl, Managing Partner bei Fund F und Co-Gründerin von Female Founders, findet klare Worte im brutkasten-Talk für diese Lage: „Das frustriert ehrlicherweise, dass so wenig weitergeht. Vor allem mit den vielen Ressourcen und der vielen Energie der Beteiligten, die in dieses Thema gehen.“

Zu wenig Vertrauen in Frauen

Was die Gründe für diesen Gap betrifft, bewertet Fassl Argumente zu Sozialisierung- und Ausbildungslücken von Frauen als nachrangig: „Wir sehen ja, dass wir Frauen haben, die gründen, aber sie kriegen kein Geld. Eine Frage, die wir oft hören: Haben Frauen nicht Angst davor, zu wachsen? Die Antwort ist nein. Viele Frauen haben wahnsinnig große Wachstumsambitionen.“

Laut Fassl sei also nicht bei den Frauen nach einem Grund für den Gender Funding Gap zu suchen, sondern bei den größtenteils männlichen Investoren. „Man investiert nicht immer rational, sondern sehr emotional, basierend auf den eigenen Erfahrungen, basierend auf Vertrauen in die Menschen“, so Fassl. Besonders bei Startups, die sich in frühen Entwicklungsstadien befinden, werde Frauen nicht genügend Vertrauen entgegengebracht: „Den Bias hat ehrlicherweise wahrscheinlich jeder von uns, dass man mit Menschen, die einem ähnlicher sind, das Vertrauen schneller aufbaut. Aber deshalb ist es so wichtig, dass Investmententscheidungen von einer diversen Gruppe von Menschen getroffen werden.“ Außerdem würden zahlreiche Statistiken belegen, dass Diversität in Gründungsteams ein großer Erfolgsfaktor für Startups ist. Diesen Bias zu lösen, würde dementsprechend eine Win-Win-Situation bedeuten – für Startups genauso wie für Investor:innen.

Staatliche Regulierung gegen Gender Funding Gap

Einen Diversitätsanspruch verfolgt beispielsweise Fund F mit dem Kriterium, nur in Gründungsteams mit mindestens einer Frau zu investieren. Branchenweit nur auf die Selbstregulierung von Investor:innen zu bauen, reiche laut Fassl nicht aus. „Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren gesehen, wie wenig gut Selbstverpflichtung tatsächlich funktioniert, vor allem, wenn es keine Sanktionen gibt.“

Obwohl sich Fassl der Kontroverse rund um freie Marktwirtschaft bewusst sei, steht sie zu ihrer Meinung: Menschen seien nur durch ein positives Incentive oder negative Konsequenzen bereit, sich zu verändern. Diesen Anstoß sehe sie durch Regelungen von öffentlicher Seite gegeben: „Ich bin auch auf der wirtschaftsliberalen Seite, aber in manchen Punkten, glaube ich, braucht es einfach tatsächlich Eingriffe, um etwas zu regulieren.“

Es bleibt zu wünschen übrig

Als Best-Practice-Beispiele nennt Fassl staatsnahe Investment-Einrichtungen wie den Europäischen Investmentfonds oder die KfW in Deutschland, wo bereits konkrete Kriterien zu Diversität in Gründungsteams verankert seien. Sie würden „verstehen, dass sie einen Auftrag haben und sehen, dass es der Markt offensichtlich nicht regelt“, so Fassl. Dennoch bleibt die Hoffnung, dass ein Umdenken in der Funding-Szene stattfindet. Fassls Wunsch am Weltfrauentag: „Ich würde tatsächlich alle Personen, die das Kapital haben, um zu investieren, bitten, sich aktiv damit auseinanderzusetzen, ob sie einen Bias haben – und ihr eigenes Portfolio besser nach wirtschaftlichen Kriterien und nicht nur nach diesem emotionalen Bias zu gestalten.“


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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