12.03.2015

Der Businessplan – Von der Executive Summary bis zum Anhang

Viele Menschen haben eine Idee, wissen aber nicht, wie sie diese umsetzen sollen. Vor allem die Erstellung des Businessplans bereitet Kopfzerbrechen. Dabei ist gerade dieser eine der wichtigsten Voraussetzungen um überhaupt losstarten zu können.
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Der Businessplan muss ab Seite 1 den Leser überzeugen.

Es geht im Businessplan darum, ein schriftliches Konzept des Unternehmens darzulegen. Dieser Geschäftsplan schlüsselt alle Schritte auf, die der Gründer bewältigen muss, um seine Idee in die Tat umzusetzen. Vor allem bei der Finanzierungssuche spielt er eine große Rolle und ebenfalls, wenn man eine Förderung beantragen möchte, kommt man um ihn nicht herum. Der Businessplan ist eine Voraussetzung geworden, um potentielle Geldgeber anzusprechen. Darüber hinaus soll er eine Orientierungshilfe darstellen, damit man sich erreichbare Ziele setzt und diese verfolgt.

Was muss sich im Businessplan wiederfinden?

  • Ziele / „Die Vision“
  • Die Marktsituation
  • Zukunftsprognose
  • Marktakzeptanz

Der Geldgeber oder die Förderstelle beleuchten dann die Idee anhand ihrer Realisierbarkeit, dem Kundennutzen und ihrer Wirtschaftlichkeit. Für den Gründer selbst ist es ebenfalls hilfreich, eine fundierte Unterlage in der Hand zu halten, das eigene Risiko einschätzen zu lernen und außerdem eine Zielsetzung vor Augen zu haben. Meistens wird man von Investoren nach dem Geschäftsmodell befragt – darauf sollte man dann eine schnelle Antwort parat haben. Spätestens nach der Fertigstellung des Geschäftsplan sollte dies keine Schwierigkeit mehr darstellen.

+++ Mehr zum Thema: Pitch: Do’s & Don’ts! +++

Das bedeutet nicht, dass die errechneten Zukunftsprognosen auch tatsächlich erreicht werden. Letztendlich entscheidet natürlich der Markt darüber, welchen Wert das Produkt hat und ob es bei den Usern ankommt. Ein Anstoß, das Modell auf seine Praxistauglichkeit zu prüfen, sollte der Businessplan jedenfalls sein.

Der Aufbau – Und was machst du so?

Die überstrapatzierte “Wie geht’s?”- Frage, wird bei Network-Events durch die “Was genau machen Sie?”-Frage ersetzt. Und genau um diesen ein-Satz-Pitch geht es. Man muss seine Idee so spannend wie nur möglich, aber trotzdem verständlich und möglichst kurz präsentieren können. Es geht um das “Auf den Punkt bringen” und es ist wichtig, eine klare Linie zu haben.

Kurz und knackig muss der Businessplan sein, damit der Leser auch wirklich bis zum Ende an der Präsentation interessiert bleibt. So sollte der Umfang nicht mehr als 20 bis 30 A4-Seiten (plus Anlagen) umfassen. Außerdem ist es wichtig, sich möglichst klar und verständlich auszudrücken. Da man nicht neben dem Businessplan-Leser sitzt und Randbemerkungen machen kann, muss er auch für technische Laien verständlich sein.

Eine Frage, die man sich vorab überlegen sollte: Wer ist der Adressat? Je nach dem sollte man im Businessplan Schwerpunkte setzen oder diesen dementsprechend anpassen. Überhaupt heißt es nicht, dass man den Businessplan einmal erstellt und nie wieder umändern wird. Im Gegenteil: Der Geschäftsplan sollte mit der Zeit gehen, aktuell bleiben und immer wieder nachgebessert werden. 

Tipps: Wichtig ist es, alle Quellen anzugeben. Auch Prognosen müssen faktisch belegt sein. Ebenfalls aufpassen muss man darauf, dass man sich in unterschiedlichen Teilen des Plans nicht widerspricht.

“Das Auge isst mit”- Man sollte streng darauf achten, dass Layout und Struktur logisch aufgebaut sind und sich nirgends widersprechen. Das fängt beim Inhaltsverzeichnis an, geht über zu den Seitennummern, Nummerierungen der Grafiken, der Schriftgröße bis zu einem einheitlichen Design.

Inhalte des Businessplanes:

  • Executive Summary: Der wichtigste Teil des Business Plans ist die Executive Summary (auch Synopsis oder Management Summary genannt). Hier werden die Kernaussagen des Geschäftsplans zusammen gefasst. Daher kann diese Startseite auch erst am Ende, wenn der Plan bereits komplett fertig ist, erstellt werden. Die Management Summary ist der wichtigste Part des gesamten Konzepts, denn meist wird hier entschieden, ob das Produkt Interesse hervorruft – oder nicht. Man sollte sich bei der Executive Summary rein auf das wesentlichste konzentrieren, denn, wer danach in die Tiefe gehen will, holt sich das Detailwissen sowieso aus den speziellen Kategorien im Businessplan selbst.
  • Eine umfassende Beschreibung des Unternehmens: Geschäftstätigkeit, Rechtsform, Eigentumsverhältnis, Unternehmensziele, Standort
  • Produkt / Dienstleistung: Details zur Geschäftsidee und dem Kundennutzen
  • Der Markt: Alle Daten zur Branchen- und Marktanalyse (Trends, Entwicklungen, Marktpotenzial, Marktbarrieren, Zielgruppen, Konkurrenten)
  • Die Marketing-Strategie: Maßnahmen für die Umsetzung, sowie das konkrete Produkt/Leistungsangebot sollte hier beschrieben werden.Preise und Konditionen, Werbung und Verkaufsförderung, Vertrieb
  • Der Finanzbedarf mit Planrechnungen: Investitionsplanung, Umsatzplanung, Fixkosten- und Personalkostenplanung, Gewinnplanung
  • Das Team: Wer steht hinter der Idee/dem Unternehmen? Wer hat welche Funktion?
  • Chancen und Risiken: Überlegen Sie nicht nur die Chancen Ihrer Geschäftsidee sondern auch die Gefahren/ Wie man diese minimieren kann?
  • Durchführungsplanung/Meilensteine
  • Die Umsetzung: Welche Schritte zur Umsetzung sind geplant?
  • Anhang: ergänzende oder detailliertere Unterlagen (z.B. Maßnahmenplan, Lebensläufe der Manager und Gesellschafter,…)

Hilfestellung:

  1. Businessplan-Software “Plan4You Easy” vom Gründerservice: Das Programm beinhaltet etwa eine Planrechnung, sowie einen Fragenkatalog für den Businessplan.
  2. Kostenloses Businessplan Feedback gibt es von i2b: Hier wird kostenloses Feedback von Businessplan-Experten innherhalb von 5 Wochen angeboten.
  3. Original-Businessplan von Erfolgs-Unternehmen Runtastic gibt es hier zum Download.

Quelle: Gründerservice

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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