02.08.2024
AI ACT

Der AI Act: Tipps von der Expertin

Die Europäische Union gilt als erste Region der Welt, die den Einsatz Künstlicher Intelligenz umfassend regelt. Was der AI Act für Startups bedeutet und welche Maßnahmen sie jetzt setzen sollten.
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Eine Frau vor braunem, pinken Hintergrund.
Prof. Dr. Christiane Wendehorst (c) brutkasten

Der AI Act ist seit heute Mitternacht in Kraft. Er betrifft Startups, die KI-Anwendungen entwickeln und auch solche, die sie verwenden. Die EU will damit KI regulieren und sicherstellen, dass die Technologie nicht zur Gefahr für Grund- und Menschenrechte wird.

Die Vorarbeiten zur KI-Verordnung sind bereits seit mehr als fünf Jahren im Gange. Darin verwoben sind auch Vorschläge der Wiener Rechtswissenschafterin und Expertin für Digitalisierung und Innovation im Recht Christiane Wendehorst. “Ganz viel von dem, was wir jetzt auch in der KI-Verordnung sehen, wurde im Prinzip 2018 entwickelt”, erzählt sie im brutkasten-Talk.

AI Act: Risikopyramide als Herzstück

Die Struktur der KI-Verordnung ist jene eines Produktsicherheitsgesetzes. Das heißt, sie klassifiziert KI-Anwendungen nach ihrem Risikopotenzial und definiert, wie diese Gefahren von KI-Herstellern als auch KI-Usern einzuschätzen und einzudämmen sind. Als „Herzstück“ der KI-Verordnung gilt die Risikopyramide. Die für KI-Systeme geltenden Regeln sind gestaffelt nach deren Risiko und dabei folgen sie dem Prinzip: Je größer das Risiko, desto größer die Pflichten.

zeigt eine Pyramide
eigene Darstellung I Die Risikopyramide der KI-Verordnung

Für Startups bedeutet diese Risikopyramide zunächst, dass sie selbst Einschätzungen ihrer KI-Anwendungen vornehmen müssen. Der Gesetzgeber hat eine Einteilung für KI-Systeme erstellt und sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme definiert, die in Artikel 6 der KI-Verordnung sowie im Anhang III festgelegt sind. Startups, die ein KI-System entwickeln oder verwenden, müssen nun also überprüfen, ob ihr System unter diese Risikostufe fällt. Wenn dem so ist, müssen sie die genauen Anforderungen in dieser Risikoklasse beachten.

ACHTUNG: Der Anhang III zu Hochrisiko-KI-Systemen kann von der Kommission laufend ergänzt werden, daher sollten Startups diesen Anhang im Blick behalten.

Fristen: keine Panik, aber auch kein Müßiggang

Für alle, die ob des Inkrafttretens nervös werden, gilt: Keine Panik. Die KI-Verordnung geht mit großzügigen Übergangsfristen einher. Wer sich mit der KI-Verordnung beschäftigen sollte, sind Startups, die KI-Anwendungen entwickeln oder diese für ihr Unternehmen verwenden. Für sie gilt es sich in der nächsten Zeit anzuschauen, in welche Risikoklasse die KI eingestuft wird. Die Rechtswissenschafterin rät Startups, diese Risikoeinschätzung bald vorzunehmen. “Nicht kalkulieren: Ich lasse mir jetzt erst einmal Zeit und es wird schon nicht so arg sein und dann warte ich bis zum letzten Tag”, so Wendehorst.

eigene Darstellung I Daten: RTR-Servicestelle

Nach dem Inkrafttreten gilt erst einmal eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Viele der Vorschriften betreffen Startups, wenn sie Hochrisiko-KI-Systeme verwenden. Die Vorschriften von Kapitel 1 und 2 werden nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten anwendbar. Erst in einem Jahr sind dann General Purpose AI Systeme dran. Die meisten Vorschriften werden erst in 2 Jahren anwendbar und manche sogar erst nach 36 Monaten.

ACHTUNG: Umsetzungsschritte bedürfen in manchen Fällen Zeit und Vorbereitung. Es gilt daher bereits in der Übergangsfrist zu schauen, welche Systeme des Startups in eine Risikoklasse fallen könnten.

Das Spannungsfeld der KI-Verordnung

“Der risikobasierter Ansatz bedeutet, dass nicht alle KI-Systeme oder alle algorithmischen Systeme, die wir haben, gleichermaßen reguliert werden. Weil damit würden wir auch die Innovation hemmen, damit würden wir die KI-Entwicklung in Europa hemmen”, erklärt Wendehorst die Vorteile der Risikopyramide.

Die KI-Verordnung reguliert in einem Bereich, der sich im Spannungsfeld zwischen Sicherheitsbedürfnis und Innovationspotenzial befindet. Genau deshalb wäre der risikobasierte Ansatz angebracht, weil er Verhältnismäßigkeit in den Vordergrund stelle, meint die Rechtswissenschafterin. “Es muss eben strikt nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vorgegangen werden”, sagt sie. Im brutkasten-Talk beschreibt sie das Potenzial der Verordnung sowohl Risiko von KI einzudämmen, als auch Innovation zu erlauben.

Startup-Innovationen waren Streitpunkt bis zum Schluss

Den Gesetzesentwurf hat die Kommission im April 2021 vorgelegt. Dann kam die Veröffentlichung von ChatGPT und daraufhin die weltweite Verbreitung von Künstlicher Intelligenz im Hausgebrauch. Das änderte natürlich auch die Anforderungen an die Verordnung. So wurde der Vorschlag an KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck angepasst und überarbeitet.

Dieser Aspekt der Verordnung war nicht unumstritten, denn genau in diesem Punkt hat man Innovationshemmnisse gesehen. Christiane Wendehorst weiß über die schwierigen Verhandlungspunkte und sagt, dass “einige Mitgliedstaaten plötzlich große Bedenken hatten, dass ihre eigenen Startups, sozusagen die Risingstars am KI-Markt, hier möglicherweise zu stark eingeschränkt würden”.

Diese Bedenken hätte man aber in den Verhandlungen lösen könnn. “Man hat bestimmte Dinge abgeschwächt, Kompromisse gefunden und vor allem muss man sagen: Am Ende hat dann der gemeinsame Wille überwogen, diese KI-Verordnung auf den Weg zu bringen”, resümiert die Rechtswissenschafterin.

Der EU AI Act will globale Standards setzen

“Unser KI-Gesetz wird auch einen erheblichen Beitrag zur Entwicklung globaler Leitplanken für vertrauenswürdige KI leisten”, kündigte Ursula von der Leyen den Anspruch der EU an, mit der KI-Verordnung globale Vorbildwirkung für sichere KI-Entwicklungen zu haben. Mit der KI-Verordnung ist Europa nicht nur die erste Region der Welt, die den Einsatz künstlicher Intelligenz umfassend reguliert, sie will damit auch weltweit Standards in der KI-Sicherheit setzen.

Dass das eine gute Entscheidung der Europäischen Union war und am Ende den Startups in der Region zu Gute kommt, davon ist Christiane Wendehorst überzeugt. Hätte sich die EU auf diese Verordnung nicht einige können, “wäre das ein enormer Gesichtsverlust für Europa gewesen”, sagt sie.

Sie sieht den unternehmerischen Vorteil in der KI-Verordnung darin: “Wenn die EU nicht reguliert hätte, hätten die Mitgliedstaaten im Prinzip regulieren können, wie sie das für richtig halten. Dann hätten wir einen Flickenteppich in der EU gehabt, wir hätten vielleicht einige Mitgliedstaaten gehabt, die ein sehr innovationsfeindliches Regime etabliert hätten und das wäre für die Unternehmen nicht gut gewesen. Unternehmen brauchen Planungssicherheit und deswegen wollten am Ende im Grunde alle diese KI-Verordnung haben.”, sagt die Professorin der Universität Wien im brutkasten-Talk.

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Gender Investment Gap, Female Funding Index 2024
(c) Stock.Adobe/BMMP Studio - Der Female Startup Funding Index 2024 zeigt einen Gender Investment Gap.

Der “Gender Investment Gap” bleibt in Österreich groß: Nur 18 der 169 Gründer:innen von österreichischen Startups, die im ersten Halbjahr 2024 Risikokapitalfinanzierungen erhielten, sind Frauen. Das entspricht einem Anteil von rund elf Prozent und liegt auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums – das zeigt der Female Startup Funding Index 2024, der in Kooperation mit der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY entstanden ist.

Dort ist zu erkennen, dass es einen leichten Anstieg bei der Diversität der Startup-Gründungsteams gab, die eine Finanzierung abschließen konnten: Knapp ein Viertel (23 Prozent) der Teams ist gemischt – deutlich mehr als im ersten Halbjahr 2023 (15 Prozent).

Rein weibliche Gründungsteams bleiben jedoch rar – bloß zwei (drei Prozent) der 70 österreichischen Startups, die im ersten Halbjahr 2024 mindestens eine Finanzierungsrunde verzeichneten, hatten ein ausschließlich weiblich besetztes Gründerteam (myBios; Vienna Textile Lab).

Finanzierungsvolumen: Ein Viertel an gemischte Teams

Eine positive Tendenz ist aber nach langem Stillstand beim Finanzierungsvolumen zu sehen: Ein Viertel des gesamten Volumens (24,2 Prozent) ging im ersten Halbjahr 2024 an gemischte Gründungsteams – so viel wie in keinem Halbjahr zuvor. Bis dato gingen regelmäßig rund neun von zehn investieren Euros an rein männlich zusammengesetzte Teams.

Dieser Zuwachs ist vor allem auf eine Finanzierungsrunde zurückzuführen: 63 Millionen Euro für Prewave mit dem Gründungsteam bestehend aus Lisa Smith und Harald Nitschinger. Generell sind die Finanzierungsrunden und -volumina in Österreich im ersten Halbjahr 2024 allerdings rückläufig.

Denn, insgesamt wurden 70 Finanzierungsrunden registriert, das sind 26 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2023, als mit 95 Finanzierungsrunden ein Höchstwert für ein erstes Halbjahr markiert worden war (2022: 79). Das Finanzierungsvolumen ging von 365 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2023 auf 298 Millionen Euro um 18 Prozent zurück.

16 Startups mit mindestens einer Finanzierungsrunde in den ersten sechs Monaten 2024 hatten zudem zumindest eine Frau im Gründungsteam, somit gibt es in knapp jedem vierten Team (26 Prozent) eine Gründerin. Im Vorjahr lag dieser Wert mit 17 Prozent noch deutlich niedriger.

Gender Investment Gap: Mehrheit an Risikokapital an rein männliche Founder-Teams

Trotz dieser Zahlen dominieren weiterhin Männer die Startup-Landschaft stark: Mit 52 Startups wies die große Mehrheit der Jungunternehmen, die im bisherigen Jahresverlauf Risikokapital erhielten, ein ausschließlich männlich besetztes Gründungsteam auf.

“Startups leben von zündenden Ideen und Innovation – und genau dafür braucht es unterschiedlichste Erfahrungen und Denkanstöße. Hier ist vor allem Diversität gefragt, um verschiedenste Ansätze und Ideen zu bündeln. Das bedeutet auch, Teams mit Geschlechtervielfalt zu pushen. Nach vielen Jahren des Stillstands sehen wir heuer zum ersten Mal eine leicht positive Tendenz bei der Diversität: Gemischte Gründungsteams erhalten öfter und mehr Kapital. Das zeigt einerseits, dass die erhöhte Gründungsaktivität von Frauen in den letzten Jahren Früchte trägt und langsam bei den Finanzierungsrunden erkennbar ist und andererseits, dass die vielfach nachgewiesenen Vorteile von diversen Teams eine immer größere Rolle für Investor:innen spielen”, sagt Florian Haas, Head of Startup bei EY Österreich.

“Auf emotionaler Ebene haben wir noch Aufholbedarf”

Dass Diversität zu besserer Performance führe und in vielen unterschiedlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen ankomme, weiß auch Lisa-Marie Fassl, Co-Gründerin Female Founders und General Partner bei Fund F.

“Auf rationaler Ebene teilen viele Menschen also die Meinung, dass eine gleichberechtigte Welt für uns alle besser ist. Auf emotionaler Ebene haben wir leider noch Aufholbedarf: Noch immer wird Feminismus oft als eine Kampfansage gegen Männer verstanden und damit vollständig falsch interpretiert – sowohl im wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen als auch medialen Umfeld. Hier ist meiner Ansicht nach ein neues, positives Narrativ gefragt. Nur so können wir einen nachhaltigen Schritt zur mehr weiblicher Repräsentation schaffen”, sagt sie.

“Mehr wie Prewave und Storyblok”

Dass es immer noch ein großes Ungleichgewicht gibt, erkennt man zudem, wenn man die Diversität innerhalb der Startup-Gründungsteams in Relation zu der Größe der Finanzierungsrunden betrachtet: Laut Untersuchung lag der durchschnittliche Frauenanteil bei allen Startups, die im vergangenen Halbjahr neues Kapital erhielten, bei 12,3 Prozent. Wie in den vergangenen Jahren gilt somit weiterhin: Je größer die Finanzierungsrunde, desto kleiner ist der Frauenanteil. Einzige Ausnahme ist der Bereich bei Finanzierungen über 50 Millionen Euro, wo es allerdings mit Storyblok und Prewave nur zwei Runden gab.

“Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir uns mehr Unternehmen wie Prewave oder Storyblok wünschen würden, die es schaffen, internationales Kapital nach Österreich zu bringen”, so Fassl weiter. “Leider lassen sich systemische Probleme, wie sie seit vielen Jahren in Österreich bekannt und oft diskutiert worden sind, nicht durch schöne Worte und kurzfristig orientierte Ankündigungspolitik ändern – sondern nur durch gezielte Maßnahmen, die einen nachhaltigen, langfristig positiven Effekt auf den Wirtschaftsstandort haben. Dazu gehören selbstverständlich auch Maßnahmen, die den Kapitalmarkt stärken und Kapital umverteilen – und ein deutlich besseres Instrument sind, um Innovation, Wirtschaftskraft und Wohlstand zu fördern, als unsere bisherigen Unterstützungssysteme.”

Weiterer Grund für Gender Investment Gap: Sektor-Fokus

Ein weiterer Grund für den “Gender Investment Gap” sei der erkennbar unterschiedliche Sektor-Fokus von Gründerinnen und Gründern. So ist der Anteil von Gründerinnen in vier der fünf nach Finanzierungssummen Top-Sektoren im ersten Halbjahr nur unterdurchschnittlich – teilweise liegt er bei null.

Während der Frauenanteil beim stärksten Sektor “Software & Analytics” noch bei zwölf Prozent – und damit leicht über dem Durchschnitt mit elf Prozent – liegt, sind es im Bereich “Health” zehn Prozent und im Bereich “Energy” gerade einmal fünf Prozent. In den Sektoren “FinTech/InsurTech” und “Hardware” findet sich keine einzige Gründerin in den Unternehmen, die im ersten Halbjahr 2024 eine Finanzierungsrunde abgeschlossen haben.

Gründerinnen im Food-Bereich am stärksten vertreten

Am stärksten vertreten sind Founderinnen im Food-Bereich, hier ist jedes zweite Gründungsmitglied weiblich. Auch in den Bereichen “Mobility” (22 Prozent), “Recruitment” (20 Prozent) und “Media & Entertainment” (17 Prozent) ist der Frauenanteil überdurchschnittlich hoch.

In acht der insgesamt 16 untersuchten Sektoren befindet sich bei den im bisherigen Jahresverlauf finanzierten Startups keine einzige Frau in den Gründungsteams (AdTech, ConstructionTec/Green Building, E-Commerce, Education, FinTech/InsurTech, Hardware, Professional Services sowie PropTech).

Haas dazu: “Generell erhalten Startups, die auf Know-how aus dem MINT-Bereich basieren, deutlich mehr Kapital als andere Jungunternehmen. Besonders deutlich zeigt sich das bei den Technologie-Startups, die aktuell überdurchschnittlich viel Kapital einsammeln. Und gerade hier sind Frauen in den Gründungsteams unterrepräsentiert. Das hängt auch damit zusammen, dass der Frauenanteil in den MINT-Fächern mit rund 20 Prozent immer noch gering ist. Es ist essentiell, bei Frauen nicht nur das Interesse für diese Sektoren zu wecken, sondern auch Begabungen zu fördern und den Weg zu ebnen. Ich rechne fest damit, dass die Zahl der Gründerinnen auch in MINT-Sektoren weiter steigen wird – und sich in der Folge auch der ‘Gender Investment Gap’ Stück für Stück weiter schließen wird.”

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